Die (un)heimliche Tradition der deutschen Justiz Interessierte besorgen sich Bücher z.B. von Friedrich Karl Kaul -"FKK" zum Leipziger Pitaval oder "in Robe und Krawatte" oder von Heinrich Hannover.
Der entlassene Generalbundesanwalt Range fordert
die Selbstverwaltung der Justiz. Für den Rechtsstaat wäre dies
verheerend. Ranges Presseerklärung hat demagogische Züge.
Die Pressefreiheit muss wachsen Schlimm
wäre es freilich auch, wenn darüber das globale und oft die
Persönlichkeitsrechte wie den Datenschutz verachtende Verhalten der
asozialen Netzwerke in Vergessenheit geriete. „Bild.de“-Chef Julian Reichelt What a Man - ein Liebesbrief
Rangeleien
Innenministerium war doch umfassend informiert
Dokumentation Ranges Erklärung zum "netzpolitik.org"-Fall Der
Generalbundesanwalt sieht die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Das
Handeln der Politik nennt er "einen unerträglichen Eingriff". Die
Erklärung im Wortlaut Nicht ohne - ein vorläufiges Staatsgeheimnis, aber weitere Begutachtung gestoppt. Das hat was. Problem:
die Dienstaufsicht des Justizministeriums, der Range untersteht,
bedeutet nicht, dass er Justiz ist. Das sind die Gerichte - die
sind unabhängig. Er aber ist weisungsgebunden, und deshalb hat er ja
auch das Gutachten gestoppt. So sieht es auch Caspari in der ZEIT. Echelon war auch mal Staatsgeheimnis.
Gibt`s doch gar nicht:
"Der
Verdacht der Nebenklage-Vertreter gegen das BfV und weitere Behörden
wiegt schwer: Es gebe wiederkehrende Verhaltensmuster von
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten, "die darauf schließen
lassen, dass diese Behörden gezielt außerhalb des ihnen gesetzten
rechtlichen Rahmens operiert haben, um das Wissen über oder die
Beteiligung an Verbrechen zu vertuschen"."
Da
hat man sich als ordentlicher Linker darauf eingelassen, dass es außer
der NPD noch andere böse Leute gibt, also den VS, der V-Leute schützt
und deshalb shreddert. Aber was hier gesagt wird, das geht doch zu weit: - weitere Behörden - Strafverfolgungsbehörden -Beteiligung an Verbrechen
Das haut einem ja das ganze Weltbild kaputt.
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Lieber
J.,
noch ein Nachtrag
von Dieter Deiseroth:
Dieter
Deiseroth: Schutzwürdig kann und darf in einem demokratischen
Verfassungsstaat ein Dienst- oder Staatsgeheimnis jedenfalls dann
nicht mehr sein, wenn die ihm zugrunde liegenden Vorgänge nicht mit
der Verfassung und dem geltenden Recht in Einklang stehen. Denn
in einer Demokratie gibt es, wie Adolf Arndt zu Recht immer wieder
betont hat, an Staat nicht mehr, als seine Verfassung zum
Entstehen bringt. Deshalb ist es nicht zulässig, zwischen dem Schutz
des Staates und dem Schutz der Verfassung zu unterscheiden, weil
eben dieser Staat nur in seiner Verfassung schützbar ist.
Ebenso
kann es kein rechtliches Erfordernis geben, etwas gegen das Recht zu
sichern (z.B. durch Geheimhaltung), was nach der
verfassungsmäßigen Ordnung Unrecht ist. Der demokratische Souverän,
also die Bürgerinnen und Bürger, müssen in einer Demokratie,
die diesen Namen verdient, davon erfahren, wenn die gewählte
Regierung und ihre Amtsträger, die ihnen obliegende zentrale
Verfassungspflicht verletzen, für die sie zudem einen Amtseid
geleistet haben: ohne jede Ausnahme das geltende Recht zu
beachten.
Wie sollten die Bürgerinnen und Bürger sonst ihre
demokratischen Rechte zur Mitwirkung am demokratischen Meinungs- und
Willensbildungsprozess informiert und sachkundig wahrnehmen können?
Wie sollten sie ihr fundamentales demokratisches Recht, ihr
Wahlrecht, verantwortlich ausüben und eine Regierungsmehrheit ggf.
abwählen können, wenn ihnen solche Informationen – strafrechtlich geschützt - vorenthalten werden? Um nochmal Adolf
Arndt zu zitieren: Der Wille des Volkes kann sich in richtiger
Weise nur bilden, wenn das Volk über Tatsachen unterrichtet wird,
die für die Bildung seines Willens von Bedeutung sind.
Fragt
sich nur: Wer kennt noch oder kann noch Adolf
Arndt kennen?
Beste Grüße P
*** -------------------------------------------------------------------------------------------------
Lieber
J.,
wenn
man dem "Geheimnisverrat" dieser Pantomime zwischen Innen-
und Justizministerium (anders als der Otto, der wieder mal nicht
aufgepaßt hat) auf den Grund kommen will, muß man bei TOP 33
Anfrage Ströbele vom 4.3.2015 anfangen: "Welche
Angaben macht die Bundesregierung zur Entwicklung und zum
derzeitigen Stand der „automatisierten und systematischen
Gewinnung, Verarbeitung und Auswertung von Massendaten aus dem
Internet“, wie „zentral“ v. a. etwa „Kontaktlisten und
Beziehungsgeflechte in [.. .] sozialen Netzwerken wie Facebook,
Twitter oder YouTube“, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV), welches solche selbst so formulierte Überwachung im
Rahmen seiner neuen Referatsgruppe „Erweiterte Fachunterstützung
Internet“ Berichten zufolge (www.netzpolitik.org
vom 26. Februar 2015) mindestens seit 2013 betreibt, und inwieweit
berücksichtigt das BfV dabei – neben politischen Bedenken
dagegen – auch die Rechtslage, dass es keine Massendaten über
solche Kommunikation abfangen darf, sondern sich lediglich gemäß
§ 3 des Artikel 10-Gesetzes (G 10) die Überwachung von (z.
B.E-Mail-)Verbindungen einzelner Teilnehmer durch die G
10-Kommission genehmigen lassen darf?"
Die
Antwort des
Staatsekretärs dazu im BT-Archiv.
Das war vor der
Einigung zwischen Maas und de Maizière über eine neue
Vorlage zur Vorratsdatenspeicherung. Vor allem über diese der
Öffentlichkeit von beiden zur Beruhigung ausposaunte
Richtlinie:
"...
Die Leitlinien sehen zudem vor, dass keine Persönlichkeits- und
Bewegungsprofile erstellt werden. ..."
Diese
"Einigung" datiert vom 15.04.2015, also etwas mehr als
einen Monat nach der Regierungsantwort des StS im Bundestag, nach
der "... aber alle Daten, die auf Basis der bisherigen
Rechtsgrundlage, die im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens
erhoben werden konnten, sollen jetzt mithilfe dieser neuen
Arbeitseinheit ausgewertet werden. ..." (Protokoll
Blatt 8556)
Genau an diesem Tag der öffentlich
verkündeten Einigung stellte netzpolitik das "Konzept
zur Einrichtung einer Referatsgruppe 3C „Erweiterte
Fachunterstützung Internet“ im BfV ins Netz. Das heißt,
Argwohn und Zweifel in Ströbeles Anfrage waren nur allzu
angebracht und treffsicher, die Antworten des StS nur umso
verworrener und irreführender (- gemessen an seiner Vortragsweise
würde ich noch eigene Verwirrtheit und Desorientierung ihm
anrechnen -); denn man muß unterstellen, daß die Teile des Konzepts
- Auswertung mit Perseus und „gesonderten Werkzeugen“ -
Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke - Konspirative
IT-Überwachung - Server-Überwachung mit Netzwerk-Taps und vor
allem - Technische Analyse von Netzwerkforensik
spätestens
zwischen dem Anfragetermin im BT am 4.3.2015 und dem Tag der
"öffentlichen" Einigung ausgearbeitet waren und somit
TKÜ(=Technische Kommunikations-Überwachung)-Verfahren
bereits vorsahen und intendierten, die von der GG-Grundlage G-10
her gesehen und gemäß den Zielsetzungen des Gesetzentwurfs nicht
rechtens sind.
Wie
sagte der StS Krings auf die Frage von Hans-Christian Ströbele "...
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden? Sie
behaupten, dass lediglich die Daten aus Facebook und den anderen
sozialen Netzwerken analysiert und verarbeitet werden, die vorher
aufgrund einer Anweisung der G-10-Kommission erhoben wurden?"
Es
gibt keine strategische Netzüberwachung, wie wir das aus den USA
gehört haben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nicht die
NSA. Beide haben ganz unterschiedliche Herangehensweisen. Das dürfen
Sie ruhig für bare Münze nehmen. Das heißt, dass es immer eine
konkrete Rechtsgrundlage gibt. Ich habe das G-10-Verfahren
angesprochen. Die Daten, die auf Basis dieser Rechtsgrundlage vor
einigen Monaten oder einigen Jahren erhoben wurden, sollen durch
diese Referatsgruppe besser ausgewertet und analysiert werden
können.
Das heißt aber doch im Klartext zumindest, daß
der "Geheimnisverräter" (=Durchstecher) im MinIn oder auch
im MinJustiz alles Recht hatte, diesen mit Wissen oder
Unwissen seiner Dienstaufsichten von StS hinauf zum Minister quer ab
zum Geheimdienstkoordinator weiter zum Staatsminister Kanzleramt
bis hin zu der Dame Regierungssprecherin mit Richtlinienkompetenz
intendierten Gesetzes- und Verfassungsbruch des BfV der
Öffentlichkeit zu
verraten.
Wofür
der CCC nun einen
Preis ausgelobt hat:
für Verratsdatenspeicherung.
Beste
Grüße P.
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Lieber
J.,
von einem früheren GStA Celle kann man durchaus
außergewöhnliches Verhalten erwarten. Fragt sich nur,
welche Reizschwelle für ihn überschritten war, nachdem ihm
während seiner Amtszeit ständig auch der Hintergrund NSU als
unendliche Geschichte über den Tisch gelaufen war. So wie die
Mainzelmännchen bei der heute show.
Ich denke, Maaßens
Unmaß in der Ahndung des Durchstechens eines "Konzepts"
(das ist kein arkaner Sachverhalt) hat damit zu tun, daß
etwa zur gleichen Zeit die noch unter Leutheuser-Schnarrenberger
blockierte Datenspeicherung zwischen Maas und de Maizière
vereinbart wurde.
Worüber die beiden Minister
beschwichtigen wollten "... Die Leitlinien sehen zudem vor, dass
keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden.
..." gerade dafür wollte der Verfassungsschutz sogar an Ort und
Stelle des Servers für "verdächtige" soziale Netzwerke
ein Konzept einführen: Ab
Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke des Papiers wie von
netzpolitik veröffentlicht werden die Techniken und Verfahren
dargelegt, die bis zu Technische
Analyse von Netzwerkforensik
reichen. Also genau den Verfahren zum uneingeschränkten und
illegalen Anzapfen von Servern, Knoten und Hubs zur Speicherung
von Kommunikationsmassen,
deren rechtswidrige Einführung die NSA seit 2001, seit dem Buch
von Bamford und Snowdens Enthüllungen berühmt gemacht hat.
Mithin:
Sowohl Maas als auch vor allem de Maizière, der diesen Beschluß vom
15. April dem Windei Maas aufgehalst hat, wurden durch die
Veröffentlichung dieses "Konzepts" am selben 15. April
vollständig und lückenlos desavouiert.
Vermutlich diente die
bestimmt bei Fritsche (und Altmaier?) im Kanzleramt besprochene
Ermittlung/Strafverfolgung dazu, das Durchblicken und Ausplaudern
dieses Staatsgeheimnisses
des Betrugs
der Regierung am Parlament insoweit in Grenzen zu unterbinden, als
dem Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine ganz andere Geschoßbahn
verliehen wurde.
Aber eigentlich müßten doch mit den
Kniffen und Taktiken des Staatssicherheitsapparates in allen
Lebenslagen intim vertraute MdBs wie Ströbele hier schon längst
wissen wo der Hase läuft - oder?
Beste Grüße P ---------------------------------------------------------------------------------
Lieber
P.,
ich
vermute, dass Range die Faxen dicke hatte, als er seine Entlassung
provozierte.. Denn sein Wegducken in Sachen NSA ist mit Sicheheit
nicht ohne Zureden, nennen wir es mal so, aus dem Kanzleramt erfolgt.
Was
mir auch noch auffällt, ist der verschwundene de Maizière. Der
wusste doch, was Maaßen vorhatte, um den/die Durchstecher aus seinem
Laden zu finden. Als Jurist auch, dass die
Landesverrat/Staatsgeheimnis-Nummer eine Lachnummer ist.
Viele
Grüße
J.
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Lieber
J.,
die verspätete Rangelei über die schwer
verständliche "Fachunterstützung Internet" des BfV ist
eher eine Pantomime der Staatssicherheit als ein ernster Fall von
Einflußnahme auf die Unabhängigkeit der Justiz (äh,
Entschuldigung: auf die Unabhängigkeit der Sonderabteilung GBA
der Bundesexekutive).
Netzpolitik hatte das inkriminierte
Dokument lapidar vorgestellt:
Jetzt
haben wir das „VS-Vertraulich“ eingestufte Konzept für die neue
Einheit erhalten und veröffentlichen es an dieser Stelle: Konzept
zur Einrichtung einer Referatsgruppe 3C „Erweiterte
Fachunterstützung Internet“ im BfV.
VS-Vertraulich
genügt
mit seiner Definition der Geheimhaltunsgsstufe "... die
Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich
sein.
..."
nicht den Anforderungen des StGb-Paragraphen
für Landesverrat; auch eine Straftat Geheimnisverrat ist
fraglich.
Das alles war dem BfV-Präsidenten, dem
Abteilungsleiter im Innenministerium, dem Fachaufseher für
Nachrichtendienste im Kanzleramt, seinem Amtsvorsteher so klar wie
Kloßbrühe. Selbstredend auch dem GBA, der schließlich der
Fachmann für Vergehen gegen die Sicherheit des Bundesstaates ist.
Dazu braucht er keinerlei Gutachter, nicht einmal seinen
ihm vorgesetzten Minister.
Also wer und vor allem was hat
den Bundesanwalt dazu veranlaßt, getrieben, eine Ermittlung von
Bundesstaats wegen einzuleiten, während er all die letzten Jahre
seit vor der Bundestagswahl sich unter die drei Affen geschart
hatte?
Was bedeutet es, daß (meines bescheidenen Wissens)
erstmals seit, sagen wir: den Ermittlungen des StA Buback gegen den
Spiegel sich ein GBA öffentlich gegen die Weisung seines
Dienstherren (und das ist abgeleitet immer auch der Chef der
Regierung in Richtlinienkompetenz/Letztverantwortung) äußert und
damit die ganze Konstruktion seines Amtes in Frage stellt?
Und
vor allem: Was sagt dieses Verhalten aus Anlaß eines Fliegenschisses
aus über sein bisheriges im Falle des Verdachts einer
feindseligen Ausspähung der Bundeskanzlerin?
Hat hier einer
die Schnauze voll vom Wegducken des Kabinetts - herunter auf die
Augenhöhe mit dem Verbündeten unterm Katzentisch?
Spielt
hier einer, wissentlich oder nicht, der Kanzlerin ihren Jammergesang
quasi als Krebs und dann auch noch spiegelverkehrt vor, so daß es
für den Dienstgebrauch der Bürokratie unverdächtiger
erscheint?
Oder ist der Mann einfach nur unterbelichtet und
verblendet?
Dann gehört er aber wegen Geheimnisverrats an
seiner Zunft angeklagt.
Beste Grüße P.
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