Geheime Rangeleien um die Sachlage "Landesverrat"

Diese Datei umfasst auch den email-Verkehr zweier Experten, der mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde. s.u.

Wir alle tasten uns an die seltsamen Vörgänge rund um Netzpolitik.org heran - da ist mehr Musik drin als es zunächst schien.

Zitat zur Veröffentlichung auf MAI
"Ich betrachte das als Versuch einen besonderen und einzigartigen Fall des Betrugs beim und zum
Begehen des Verfassungsbruchs mit Theaternebel zu inszenieren; ich sehe das auch im Zusammenhang mit der Klage von DE-CIX
gegen die NSA-typischen Übergriffe am größten Internethub der Welt in Frankfurt."


   



Der Zeitenwandel und die deutsche Justiz

Die (un)heimliche Tradition der deutschen Justiz


Interessierte besorgen sich Bücher z.B. von Friedrich Karl Kaul -"FKK" zum Leipziger Pitaval oder "in Robe und Krawatte" oder von Heinrich Hannover.

Zurück zur Inquisition

Der entlassene Generalbundesanwalt Range fordert die Selbstverwaltung der Justiz. Für den Rechtsstaat wäre dies verheerend. Ranges Presseerklärung hat demagogische Züge. 

In der ZEIT von Gerhard Strate



Die Pressefreiheit muss wachsen    
Schlimm wäre es freilich auch, wenn darüber das globale und oft die Persönlichkeitsrechte wie den Datenschutz verachtende Verhalten der asozialen Netzwerke in Vergessenheit geriete.
Bild.de“-Chef Julian Reichelt    What a Man - ein Liebesbrief

Rangeleien

Innenministerium war doch umfassend informiert

Dokumentation
Ranges Erklärung zum "netzpolitik.org"-Fall
Der Generalbundesanwalt sieht die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Das Handeln der Politik nennt er "einen unerträglichen Eingriff". Die Erklärung im Wortlaut
Nicht ohne - ein vorläufiges Staatsgeheimnis, aber weitere Begutachtung gestoppt. Das hat was.
Problem: die Dienstaufsicht des Justizministeriums, der Range untersteht, bedeutet nicht, dass er  Justiz ist. Das sind die Gerichte - die sind unabhängig. Er aber ist weisungsgebunden, und deshalb hat er ja auch das Gutachten gestoppt. So sieht es auch Caspari in der ZEIT.
Echelon war auch mal Staatsgeheimnis.

Gibt`s doch gar nicht:

"
Der Verdacht der Nebenklage-Vertreter gegen das BfV und weitere Behörden wiegt schwer: Es gebe wiederkehrende Verhaltensmuster von Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten, "die darauf schließen lassen, dass diese Behörden gezielt außerhalb des ihnen gesetzten rechtlichen Rahmens operiert haben, um das Wissen über oder die Beteiligung an Verbrechen zu vertuschen"."

Da hat man sich als ordentlicher Linker darauf eingelassen, dass es außer der NPD noch andere böse Leute gibt, also den VS, der V-Leute schützt und deshalb shreddert. Aber was hier gesagt wird, das geht doch zu weit:
- weitere Behörden
- Strafverfolgungsbehörden
-Beteiligung an Verbrechen

Das haut einem ja das ganze Weltbild kaputt.

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Lieber J.,

noch ein Nachtrag von Dieter Deiseroth:

Dieter Deiseroth: Schutzwürdig kann und darf in einem demokratischen Verfassungsstaat ein Dienst- oder Staatsgeheimnis jedenfalls dann nicht mehr sein, wenn die ihm zugrunde liegenden Vorgänge nicht mit der Verfassung und dem geltenden Recht in Einklang stehen. Denn in einer Demokratie gibt es, wie Adolf Arndt zu Recht immer wieder betont hat, an Staat nicht mehr, als seine Verfassung zum Entstehen bringt. Deshalb ist es nicht zulässig, zwischen dem Schutz des Staates und dem Schutz der Verfassung zu unterscheiden, weil eben dieser Staat nur in seiner Verfassung schützbar ist.

Ebenso kann es kein rechtliches Erfordernis geben, etwas gegen das Recht zu sichern (z.B. durch Geheimhaltung), was nach der verfassungsmäßigen Ordnung Unrecht ist. Der demokratische Souverän, also die Bürgerinnen und Bürger, müssen in einer Demokratie, die diesen Namen verdient, davon erfahren, wenn die gewählte Regierung und ihre Amtsträger, die ihnen obliegende zentrale Verfassungspflicht verletzen, für die sie zudem einen Amtseid geleistet haben: ohne jede Ausnahme das geltende Recht zu beachten.

Wie sollten die Bürgerinnen und Bürger sonst ihre demokratischen Rechte zur Mitwirkung am demokratischen Meinungs-
und Willensbildungsprozess informiert und sachkundig wahrnehmen können? Wie sollten sie ihr fundamentales demokratisches Recht, ihr Wahlrecht, verantwortlich ausüben und eine Regierungsmehrheit ggf. abwählen können, wenn ihnen solche Informationen – strafrechtlich geschützt - vorenthalten werden? Um nochmal Adolf Arndt zu zitieren: Der Wille des Volkes kann sich in richtiger Weise nur bilden, wenn das Volk über Tatsachen unterrichtet wird, die für die Bildung seines Willens von Bedeutung sind.


Fragt sich nur: Wer kennt noch oder kann noch Adolf Arndt kennen?

Beste Grüße
P

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Lieber J.,
wenn man dem "Geheimnisverrat" dieser Pantomime zwischen Innen- und Justizministerium (anders als der Otto, der wieder mal
nicht aufgepaßt hat) auf den Grund kommen will, muß man bei TOP 33 Anfrage Ströbele vom 4.3.2015 anfangen:
"Welche Angaben
macht die Bundesregierung zur Entwicklung und zum derzeitigen Stand der „automatisierten und systematischen Gewinnung,
Verarbeitung und Auswertung von Massendaten aus dem Internet“, wie „zentral“ v. a. etwa „Kontaktlisten und Beziehungsgeflechte
in [.. .] sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder YouTube“, durch das Bundesamt  für Verfassungsschutz (BfV), welches solche
selbst so formulierte Überwachung im Rahmen seiner neuen Referatsgruppe „Erweiterte Fachunterstützung Internet“ Berichten
zufolge (www.netzpolitik.org vom 26. Februar 2015) mindestens seit 2013 betreibt, und inwieweit berücksichtigt das BfV dabei –
neben politischen Bedenken dagegen – auch die Rechtslage, dass es keine Massendaten über solche Kommunikation abfangen darf,
sondern sich lediglich gemäß § 3 des Artikel 10-Gesetzes (G 10) die Überwachung von (z. B.E-Mail-)Verbindungen einzelner Teilnehmer
durch die G 10-Kommission genehmigen lassen darf?"

Die Antwort des Staatsekretärs dazu im BT-Archiv.

Das war vor der Einigung zwischen Maas und de Maizière über eine neue Vorlage zur Vorratsdatenspeicherung.
Vor allem über diese der Öffentlichkeit von beiden zur Beruhigung ausposaunte Richtlinie:

"... Die Leitlinien sehen zudem vor, dass keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden. ..."

Diese "Einigung" datiert vom 15.04.2015, also etwas mehr als einen Monat nach der Regierungsantwort des
StS im Bundestag, nach der "... aber alle Daten, die auf Basis der bisherigen Rechtsgrundlage, die im Rahmen
eines rechtsstaatlichen Verfahrens erhoben werden konnten, sollen jetzt mithilfe dieser neuen Arbeitseinheit
ausgewertet werden. ..." (Protokoll Blatt 8556)

Genau an diesem Tag der öffentlich verkündeten Einigung stellte netzpolitik das "Konzept zur Einrichtung einer
Referatsgruppe 3C „Erweiterte Fachunterstützung Internet
“ im BfV ins Netz. Das heißt, Argwohn und Zweifel
in Ströbeles Anfrage waren nur allzu angebracht und treffsicher, die Antworten des StS nur umso verworrener
und irreführender (- gemessen an seiner Vortragsweise würde ich noch eigene Verwirrtheit und Desorientierung
ihm anrechnen -); denn man muß unterstellen, daß die Teile des Konzepts

- Auswertung mit Perseus und „gesonderten Werkzeugen“
- Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke
- Konspirative IT-Überwachung
- Server-Überwachung mit Netzwerk-Taps
und vor allem
- Technische Analyse von Netzwerkforensik

spätestens zwischen dem Anfragetermin im BT am 4.3.2015 und dem Tag der "öffentlichen" Einigung ausgearbeitet
waren und somit TKÜ(=Technische Kommunikations-Überwachung)
-Verfahren bereits vorsahen und intendierten,
die von der GG-Grundlage G-10 her gesehen und gemäß den Zielsetzungen des Gesetzentwurfs nicht rechtens sind.

Wie sagte der StS Krings auf die Frage von Hans-Christian Ströbele "... Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden?
Sie behaupten, dass lediglich die Daten aus Facebook und den anderen sozialen Netzwerken analysiert und
verarbeitet werden, die vorher aufgrund einer Anweisung der G-10-Kommission erhoben wurden?"


Es gibt keine strategische Netzüberwachung, wie wir das aus den USA gehört haben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz
ist nicht die NSA. Beide haben ganz unterschiedliche Herangehensweisen. Das dürfen Sie ruhig für bare Münze nehmen.
Das heißt, dass es immer eine konkrete Rechtsgrundlage gibt. Ich habe das G-10-Verfahren angesprochen. Die Daten, die
auf Basis dieser Rechtsgrundlage vor einigen Monaten oder einigen Jahren erhoben wurden, sollen durch diese Referatsgruppe
besser ausgewertet und analysiert werden können.


Das heißt aber doch im Klartext zumindest, daß der "Geheimnisverräter" (=Durchstecher) im MinIn oder auch im MinJustiz alles
Recht hatte, diesen  mit Wissen oder Unwissen seiner Dienstaufsichten von StS hinauf zum Minister quer ab zum
Geheimdienstkoordinator weiter zum Staatsminister Kanzleramt bis hin zu der Dame Regierungssprecherin mit Richtlinienkompetenz
intendierten Gesetzes- und Verfassungsbruch des BfV der Öffentlichkeit
zu verraten.

Wofür der CCC nun einen Preis ausgelobt hat: für Verratsdatenspeicherung.

Beste Grüße
P.

***
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Lieber J.,

von einem früheren GStA Celle kann man durchaus außergewöhnliches Verhalten erwarten. Fragt sich nur, welche
Reizschwelle für ihn überschritten war, nachdem ihm während seiner Amtszeit ständig auch der Hintergrund NSU
als unendliche Geschichte über den Tisch gelaufen war. So wie die Mainzelmännchen bei der heute show.

Ich denke, Maaßens Unmaß in der Ahndung des Durchstechens eines "Konzepts" (das ist kein arkaner Sachverhalt)
hat damit zu tun, daß etwa zur gleichen Zeit die noch unter Leutheuser-Schnarrenberger blockierte Datenspeicherung
zwischen Maas und de Maizière vereinbart wurde.


Worüber die beiden Minister beschwichtigen wollten "... Die Leitlinien sehen zudem vor, dass keine Persönlichkeits-
und Bewegungsprofile erstellt werden. ..." gerade dafür wollte der Verfassungsschutz sogar an Ort und Stelle des Servers
für "verdächtige" soziale Netzwerke ein Konzept einführen: Ab Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke des Papiers
wie von netzpolitik veröffentlicht werden die Techniken und Verfahren dargelegt, die bis zu Technische Analyse von
Netzwerkforensik reichen. Also genau den Verfahren zum uneingeschränkten und illegalen Anzapfen von Servern,
Knoten und Hubs zur Speicherung von Kommunikations
massen, deren rechtswidrige Einführung die NSA seit 2001, seit
dem Buch von Bamford und Snowdens Enthüllungen berühmt gemacht hat.

Mithin: Sowohl Maas als auch vor allem de Maizière, der diesen Beschluß vom 15. April dem Windei Maas aufgehalst
hat, wurden durch die Veröffentlichung dieses "Konzepts" am selben 15. April vollständig und lückenlos desavouiert.

Vermutlich diente die bestimmt bei Fritsche (und Altmaier?) im Kanzleramt besprochene Ermittlung/Strafverfolgung
dazu, das Durchblicken und Ausplaudern dieses
Staatsgeheimnisses des Betrugs der Regierung am Parlament insoweit
in Grenzen zu unterbinden, als dem Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine ganz andere Geschoßbahn verliehen
wurde.

Aber eigentlich müßten doch mit den Kniffen und Taktiken des Staatssicherheitsapparates in allen Lebenslagen intim
vertraute MdBs wie Ströbele hier schon längst wissen wo der Hase läuft - oder?

Beste Grüße
P
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Lieber P.,
 
ich vermute, dass Range die Faxen dicke hatte, als er seine Entlassung provozierte.. Denn sein Wegducken in Sachen NSA ist mit Sicheheit nicht ohne Zureden, nennen wir es mal so, aus dem Kanzleramt erfolgt.
Was mir auch noch auffällt, ist der verschwundene de Maizière. Der wusste doch, was Maaßen vorhatte, um den/die Durchstecher aus seinem Laden zu finden. Als Jurist auch, dass die Landesverrat/Staatsgeheimnis-Nummer eine Lachnummer ist.
 
Viele Grüße
J.
 



 
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Lieber J.,

die verspätete Rangelei über die schwer verständliche "Fachunterstützung Internet" des BfV ist eher eine Pantomime
der Staatssicherheit als ein ernster Fall von Einflußnahme auf die Unabhängigkeit der Justiz (äh, Entschuldigung: auf
die Unabhängigkeit der Sonderabteilung GBA der Bundesexekutive).

Netzpolitik hatte das inkriminierte Dokument lapidar vorgestellt:

Jetzt haben wir das „VS-Vertraulich“ eingestufte Konzept für die neue Einheit erhalten und veröffentlichen es an dieser
Stelle: Konzept zur Einrichtung einer Referatsgruppe 3C „Erweiterte Fachunterstützung Internet“ im BfV.


VS-Vertraulich genügt mit seiner Definition der Geheimhaltunsgsstufe "... die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
schädlich sein. ..."

nicht den Anforderungen des StGb-Paragraphen für Landesverrat; auch eine Straftat Geheimnisverrat ist fraglich.

Das alles war dem BfV-Präsidenten, dem Abteilungsleiter im Innenministerium, dem Fachaufseher für Nachrichtendienste
im Kanzleramt, seinem Amtsvorsteher so klar wie Kloßbrühe. Selbstredend auch dem GBA, der schließlich der Fachmann
für Vergehen gegen die Sicherheit des Bundesstaates ist. Dazu braucht er keinerlei Gutachter, nicht einmal seinen ihm
vorgesetzten Minister.

Also wer und vor allem was hat den Bundesanwalt dazu veranlaßt, getrieben, eine Ermittlung von Bundesstaats wegen
einzuleiten, während er all die letzten Jahre seit vor der Bundestagswahl sich unter die drei Affen geschart hatte?

Was bedeutet es, daß (meines bescheidenen Wissens) erstmals seit, sagen wir: den Ermittlungen des StA Buback gegen
den Spiegel sich ein GBA öffentlich gegen die Weisung seines Dienstherren (und das ist abgeleitet immer auch der Chef
der Regierung in Richtlinienkompetenz/Letztverantwortung) äußert und damit die ganze Konstruktion seines Amtes in
Frage stellt?

Und vor allem: Was sagt dieses Verhalten aus Anlaß eines Fliegenschisses aus über sein bisheriges im Falle des Verdachts
einer feindseligen Ausspähung der Bundeskanzlerin?

Hat hier einer die Schnauze voll vom Wegducken des Kabinetts - herunter auf die Augenhöhe mit dem Verbündeten unterm
Katzentisch?

Spielt hier einer, wissentlich oder nicht, der Kanzlerin ihren Jammergesang quasi als Krebs und dann auch noch spiegelverkehrt
vor, so daß es für den Dienstgebrauch der Bürokratie unverdächtiger erscheint?

Oder ist der Mann einfach nur unterbelichtet und verblendet?

Dann gehört er aber wegen Geheimnisverrats an seiner Zunft angeklagt.

Beste Grüße
P.



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(c) Andreas Hauß,  August 2015

http://www.medienanalyse-international.de/ueberblick.html
Aktuelles: http://www.medienanalyse-international.de/index1.html
Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.