hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen:
"Ein
Angriffskrieg stellt ein Verbrechen gegen den Frieden dar, das die
Folglich sind die bewaffnete Intervention und alle anderen Formen von
Jeder Staat hat ein unveräußerliches Recht, sein politisches,
|
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." (Artikel 20 Abs. 4 GG) "Handlungen, die geeignet
sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben
der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie
|
"Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft." (§ 80 StGB)
"Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich,
in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.
3) zum
|