Bundesjustizminister: Jugoslawienkrieg illegal
(c) Andreas Hauß, April 2001
 
Immer mehr prominente Politiker Deutschlands äußern ihre Ablehnung des deutsch-jugoslawischen Krieges von 1999. Zu den zwei Bundeskanzlern vor Schröder, also Schmidt und Kohl, gesellen sich nun auch ehemalige Minister. Sowohl aus dem Schröder-Kabinett (Lafontaine) als auch aus Vorgänger-Regierungen. Besonders pikant ist ein Schreiben des damals AMTIERENDEN Bundesjustizministers Schmidt-Jortzig.

Denn was er in anhängendem Originalschreiben äußert, bedeutet bei konsequenter Verfolgung des Rechts die Notwendigkeit der Inhaftierung der derzeitig regierenden Minister Scharping und Fischer sowie des Bundeskanzlers Schröder wegen Angriffskrieges und der gegenwärtigen Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt. Solange Recht Recht ist und Unrecht Unrecht, und solange der Justizminister jemand ist, dem man die Sachkompetenz zutraut, das zu unterscheiden, muß der Krieg rechtliche Folgen haben. Es gibt keinen Zwischenraum zwischen Recht und Unrecht, legal und illegal.
Schmidt-Jortzig schreibt, er habe sich als amtierender Justizminister ausdrücklich gegen die Entscheidung zum Einsatz der Bundeswehr ausgesprochen. Im Kabinett. (Nicht öffentlich, aber immerhin.)
Maßgeblich war für ihn das Fehlen eines UN-Sicherheitsratsbeschlusses.
Diesen Beschluß betrachtet er als  schlichte rechtliche Notwendigkeit.
Wenn eine rechtliche Notwendigkeit besteht, heißt das, daß ein Beschluß des Bundestages auf Grundlage der Kabinettsvorlage ohne Erfüllung dieser rechtlichen Voraussetzung getroffen wurde. Also nicht legal war. Daß also der Einsatz der Bundeswehr illegal war, da ihm die rechtlichen Voraussetzungen fehlten.

So einfach und schlicht ist das. 

Das Völkerrecht erzeugt unmittelbares Recht in der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz sieht das in Art. 25 so vor. Und für Straftaten gegen Grundgesetz (hier: Art.26) und Völkerrecht gibt es ein Strafgesetzbuch. Das gilt für alle, ohne Ansehen der Person. Auch ein Bundeskanzler darf nicht Menschen ermorden oder ermorden lassen, Bomben werfen oder Bomben werfen lassen, schießen oder schießen lassen, Brücken sprengen oder dies tun lassen. Dazu fehlte es an der schlichten rechtlichen Voraussetzung, so etwas zu tun. 
Deshalb gibt es einen Paragraphen im StGB, der nahezu nur für Bundeskanzler und seine Minister gilt, den §80 StGB.
Der damals amtierende Justizminister sah eine Entscheidung, die später zum Krieg führte, als illegal an. Die Vorbereitung eines Angriffskrieges wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe belegt. Vorbereitung und Ausführung waren die Taten der Minister Scharping und Fischer sowie des Kanzlers Schröder. Zur Vorbereitung gehörte eine massive Lügenkampagne, die Ausführung war eine gnadenlos sich steigernde Bombardierung eines Landes, das niemanden angegriffen hatte, währenddessen "Kollateralschäden" in Kauf genommen wurden - also Tod und Verwundung Tausender unschuldiger jugoslawischer Bürger verschiedener Nationalität, verschiedenen Geschlechts und Alters - von den Kosovoalbaner in Korisa bis zu den Technikern im RTS-Gebäude, von den Passagieren des Zuges in Grdlicka bis zu all den anderen Tausenden Toten und Verwundeten.
Man denke sich einfach die Befehlskette weg und nehme andere Waffen als Bomben: z.B. eine Pistole, einen Revolver oder ein Jagdgewehr. Hätte irgendein friedliebender und gesetzestreuer deutscher Bürger ein Problem damit, zu erkennen, daß die Erschießung Tausender Unschuldiger durch die Minister persönlich ILLEGAL ist? Auch wenn sie behaupten, es diene "guten" Zwecken (von denen wir nun immer mehr erfahren, wie erlogen diese waren ...)?

Mord und Krieg sind illegal. Und sie bleiben es! Selbst der Bundesjustizminister sagte das - noch bevor all dies zur grausigen Realität wurde.
Daß Herr Schmidt-Jortzig noch weitere Gründe gegen den Bundeswehreinsatz ohne Sicherheitsratsmandat aufführt, ehrt ihn - nur notwendig sind sie nicht. Sie sind von den Gründern der UNO vorbedacht - die UNO-Charta sieht deshalb so aus, wie sie nach dem schrecklichsten Krieg aller bisherigen Zeiten konzipiert wurde. Der Bundesjustizminister a.D. führt auf, daß die Notwendigkeit zur Einstimmigkeit des Sicherheitsrats Einzelinteressen vorbeugt, er sieht militärische und strategische Gründe, er sieht die zivilen Opfer eines Krieges voraus.
Die schlichte Illegalität hingegen reicht - und sie betrifft sein Ressort. Seine in die Zukunft gerichteten Hoffnungen ( zu einem derartigen Krieg werde es " nicht mehr kommen") sind fromme Wünsche - nur eine belegbare Basis für seine Vermutungen ist nicht auffindbar. Seit der Änderung der NATO-Charta ist gerade das Gegenteil der Fall: die Möglichkeit zur Selbstmandatierung der NATO wurde festgeschrieben, auch für Länder außerhalb des Bündnisbereichs. Und deshalb gibt es eine schlichte rechtliche Notwendigkeit:

Herr Generalbundesanwalt - walten Sie Ihres Amtes!

Es handelte sich bei diesem Schreiben um eine Antwort auf eine wissenschaftliche Umfrage im Rahmen einer Dissertation.  Eine Bestätigung erfolgte. Nähere Informationen (Anschreiben an alle MdBs, Antworten usw.) dazu in  http://www.nato-tribunal.de/  unter courage/ideen


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