Diese Anzeigen sind losgelöst zu sehen von:

- der Strafverfolgung und der Verurteilung in der Bundesrepublik Jugoslawien
  http://www.aargauerzeitung.ch/News/News20000922/Artikel/A22AUS03_22ausnato1000.htm
(seltsam, auf welche Quellen man zurückgreifen muß, um bestimmte Infos zu erhalten...)
- den Anzeigen z.B. seitens Michael Mandel und Mikis Theodorakis vor dem ICTY in den Haag
- der laufenden Verhandlung vor dem ICJ in den Haag
- den Verhandlungen vor dem Nato-Tribunal (www.nato-tribunal.de)

Diese Anzeigen beziehen sich allein auf das deutsche Strafrecht und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
 
 

An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76137 Karlsruhe
Telefax (07 21) 81 91 - 5 90
March, den 29.09.2000

1.) Strafanzeige

gegen
Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundesminister Rudolf Scharping, Bundesminister Josef Fischer, weitere Kabinettsmitglieder, Mitglieder der NATO-Führung u.a.

wegen
des Verdachts auf Straftaten im Zusammenhang mit dem deutsch-jugoslawischen Krieg von 1999, insbesondere
Vorbereitung eines Angriffskrieges 1999 (§ 80 StGB), Mord, Totschlag, Brandstiftung, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, Anschläge auf den Schienen- und Straßenverkehr in Jugoslawien, Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht und Bruch internationaler Abkommen, Vorbereitung eines neuen Angriffskrieges im Jahr 2000 usw.

2.) Strafanzeige

gegen
Bundesminister Rudolf Scharping

wegen
des Verdachts auf Kriegshetze (§ 80a StGB) und Volksverhetzung (§130 StGB)
 
 

Sehr geehrter Herr Nehm!

I. Seit 1999 liegen Ihnen einige hundert oder tausend Anzeigen - unter anderem eine Anzeige von mir - gegen die o.g. Beschuldigten vor. Ihre Antworten vom 15.04.1999, 27.04.1999 und 17.05.1999 betrachte ich als gegenstandslos, da Sie schon im "Betreff" eine gravierende Vermeidungsstrategie betrieben. Sie schreiben nämlich am 15.4.1999 noch "wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges" (und leugnen dann dessen Existenz), am 27.04.1999 jedoch "Strafbarkeit des militärischen Eingreifens der NATO im Kosovo", am 17.05.1999 "Verantwortliche der NATO-Intervention im Kosovo-Konflikt".

Es handelte sich jedoch um "Eingreifen", um "Konflikt", "Luftschläge" und "Intervention" in Form eines Krieges - ein Wort, das Sie offensichtlich zu vermeiden suchen. Klar: eine "Intervention" ist nicht strafbar. Diese Euphemismen sind doch wohl eines Juristen unwürdig, insbesondere da die von mir zur Anzeige gebrachten Tatbestände im Gesetzestext anders benannt werden. Aber auch, und da bitte ich Sie hinzuzulernen, weil Ihr "Hauptentlastungszeuge", der Beschuldigte Gerhard Schröder, mittlerweile in einem SPIEGEL-Interview vom 14.06.1999, auf eine eigentlich bedeutungslose Frage ("Fuehlen Sie sich nun als Sieger"?) sagte:
"Fuer mich ist der KRIEG - und man soll gar nicht drum herumreden: es ist einer - eine Entscheidung, die ueberhaupt keine freudigen Gefuehle ausloesen kann."

Ihr Herumeiern um das Wort Krieg nützte da also nichts. Höchstens um den Begriff "Angriffskrieg" könnte man noch streiten. Sie wissen, Herr Nehm, daß Sie mit Ihrer Auffassung, es habe sich nicht um einen solchen gehandelt, ziemlich allein auf weiter Flur stehen. Von Fastenrath bis Penski, maßgebliche Völkerrechtler widersprechen Ihnen. Besonders weh tut sicherlich diese Aussage aus dem abstract von Fischer-Berater Bruno Simma: "In the case of Kosovo, only a thin red line separates NATO's action from international legality." - noch vor Kriegsbeginn warnend geäußert. (http://www.ejil.org/journal/Vol10/No1/ab1.html)
Sie wissen, daß Sie mit Ihrer unmaßgeblichen Meinung, die absehbar demnächst durch den Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) in den Haag kassiert werden wird, nicht durchkommen werden.

II. Womit wir bei Ihren Beweggründen wären.

Als weisungsgebundene Behörde sind Sie evtl. an eine Weisung gebunden gewesen (vgl. § 146 GVG: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen Ihres Vorgesetzten nachzukommen."), als Sie die Strafanzeigen nicht zu Ermittlungen führen ließen. Angesichts der Aktivitäten zur "Auflösung des Reformstaus" durch die derzeitige Bundesjustizministerin und Mitbeschuldigte Herta Däubler-Gmelin erhärtet sich dieser Verdacht. In Nordrhein-Westfalen jedenfalls ist in der Zeitschrift des Landesverbandes des Deutschen Richterbundes "Richter und Staatsanwälte in NRW" schon zu lesen: "Durch parteipolitische Erwägungen beeinflußte Staatsanwälte in NRW?" (vgl. http://www.drb-nrw.de/rista.html bzw. Hefte1/2000 und 3/2000 und den Leserbrief von Dr. Hans-Helmut Günter in der FAZ Nr. 201 vom 30.08.2000).

Daraus ergeben sich meine Fragen und Aufforderungen:

a) Waren Sie weisungsgebunden in der Frage der Ermittlungen zum Angriffskrieg?

b) Wenn ja, bitte teilen Sie mir und der Öffentlichkeit die Weisung aus dem Bundesjustizministerium mit.

c) Wenn nein, bitte teilen Sie mir die Rechtsmittel und Verfahrenswege mit, wie ich z.B. mit Dienstaufsichtbeschwerden, Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Strafunterdrückung, -vereitelung o.ä. gegen Sie und Ihre Behörde tätig werden kann. Als juristischer Laie kommt man nicht jeden Tag dazu, sich diesen Fragen zu stellen, und Sie könnten mir sicherlich hilfreich zur Hand gehen.

d) Sehen Sie Parallelen zum Fall des rechtswidrigen Vorgehens der Staatsanwaltschaft im Fall Pofalla, der zur Absetzung des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf führte?
 

III. Die Beschuldigte Herta Däubler-Gmelin äußerte in einer öffentlichen Versammlung im Herbst 1999 in Freiburg auf meine Frage zur Rechtmäßigkeit des Jugoslawienkrieges, das Bundesverfassungsgericht habe in dieser Frage entschieden und der Krieg sei rechtens. Sie wiederholte diese Auffassung, obwohl sie vom Publikum darauf hingewiesen wurde, es habe keine inhaltliche Entscheidung gegeben - und sie berief sich auf ihre Kompetenz als  Juristin, die wisse, was sie schreibe und unterschreibe. Ich stelle und stellte damals fest, was der 2. Senat des BVerfG im Beschluß vom 25. März 1999 - Az. 2 BvE 5/99 (http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BVerfG/bvg9088.html) - aussagte:"...Damit sind Rechte des Deutschen Bundestages nicht verletzt. 2. Die Antragstellerin ist auch nicht in ihren eigenen Rechten als Bundestagsfraktion verletzt ...". Darum ging es nämlich - um eine simple ORGAN-Klage der PDS. Und für völlig Begriffstutzige setzte die Pressemitteilung des BVerfG noch lakonisch hinzu: "Er [d.h. der Senat, Anm. von A.H.] hat sich also inhaltlich nicht mit der Rechtmäßigkeit des Bundeswehreinsatzes befaßt."

Damit ist eindeutig ausgesagt, daß die "Rechtmäßigkeit des Bundeswehreinsatzes" NICHT vom BVerfG entschieden wurde. Sie, Herr Nehm, sind kein Richter. Auch Sie haben nicht darüber zu befinden, ob die Bundesregierung rechtmäßig handelte. Um sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung im  Amt auszusetzen, sollten Sie meiner Ansicht nach zumindest die Ermittlungen aufnehmen, Anklage erheben und die Entscheidung dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht überlassen.

Bleiben Sie jedoch beharrlich auf Ihrem schmalen Argumentationsgrad hocken, könnten Sie doch bitte so freundlich sein und mir erklären, auf welchem Wege ich erzwingen kann, daß ein zuständiges Gericht sich mit der Rechtmäßigkeit des deutsch-jugoslawischen Krieges von 1999 beschäftigt.

Das sog. Kriegsverbrechertribunal (ICTY) in Den Haag und der Internationale Gerichtshof (ICJ) ebendort sind zwar mit dem Fall befaßt, haben aber doch zu bundesdeutschem Strafrecht nichts zu sagen. Mein Interesse daran ergibt sich aus dem Wortlaut des § 80 StGB ("... die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland ..."). Daß sich der Jugoslawienkrieg auf das Territorium der BRJ beschränkte, war zeitweise Glückssache: Der NATO-Clark-Befehl zum Angriff auf das russische Vorauskommando hätte bei Ausführung zu unabsehbaren Folgen führen können, ebenso Konflikte in der Adria mit blockadebrechenden Schiffen, der Einsatz von Bodentruppen, Eintritt der VR China in den Krieg usw.

Ist eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin möglich?

IV. Sollten Sie nun zur Auffassung gelangen, doch Ermittlungen aufnehmen zu wollen, rate ich Ihnen zur schnellstmöglichen Verhaftung der mutmaßlichen Friedensverräter gemäß § 112 StPO, denn Verbrecher, zumal Kriegs- und Staatsverbrecher haben eine Tendenz zu flüchten bzw. sich der Justiz zu entziehen (evtl. auch durch "Weisungen"), es besteht also auch Verdunkelungsgefahr (z.B. wurden die Racak-Untersuchungsakten ein Jahr lang im AA "gelagert", als seien die Ergebnisse der finnischen Untersuchungskommission im EU-Auftrag deutscher Privatbesitz.) Vgl. auch die Vorgänge bzgl. der "Veröffentlichung" der Rambouillet-Vertragsentwürfe im Auswärtigen Ausschuß.

Es besteht auch eine akute Wiederholungsgefahr:

Die Wiener Zeitung "Die Presse" titelte mit einem Rathfelder-Artikel zu Jugoslawien am 16.09.2000: "Westen schlägt Alarm: Es droht ein neuer Krieg". Der Text weist weiterhin aus: "Deutschlands Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte bei einem Treffen der wichtigsten Industriestaaten in Japan im Juli sogar erklärt, die internationale Gemeinschaft könne die Wahlen in Jugoslawien nicht anerkennen."

Wahlen, die noch nicht gewählt wurden, im Vorhinein als ungültig zu erklären, und das gegenüber einem anderen Land, gegen das man noch vor einem Jahr Krieg führte, und dessen Territorium teilweise von der Bundeswehr besetzt ist, hält man normalerweise für eine Kriegsdrohung. Die Neue Osnabrücker Zeitung spricht am 26.9. von "Hellseherei" Bundesaußenminister Fischers bzgl. seiner Angaben über die jugoslawischen Wahlergebnisse und vom "Rande von Propaganda" (http://www.neue-oz.de/information/noz_print/politik/kom_ju.html). Denn Aussagen über die Ungültigkeit und/oder Eindeutigkeit nicht ausgezählter Wahlen delegitimieren die Staatsführung dieses Landes ohne Ansicht der Personen, Parteien, Wahlergebnisse, Verfassung und Gesetze - und machen damit das Land offiziell zum Spielball der Interessen der "internationalen Gemeinschaft" (was auch immer das ist). Die Spatzen pfeifen dabei von den Dächern, daß dort die USA den Ton angeben, sowie daß die USA im eigenen Wahlkampf immer wieder gerne einen Krieg führen. Definitive Aussagen dazu liegen auch in diesem Fall von Frau Albright vor (vgl. auch die "Independent-"  bzw. Spiegel-Nachricht über die NATO-Schiffe vor der montenegrinischen Küste: http://www.spiegel.de/politik/ausland/nf/0,1518,95166,00.html).

Wenn auch die Inhalte der Einmischungen in innerjugoslawische Wahlen wechseln (vor kurzem noch waren die Wahlen ungültig oder illegal, nun zeigt die hohe Wahlbeteiligung plötzlich ein sowohl gültiges als auch eindeutiges Ergebnis auf), der Tenor bleibt: die Kriegsdrohung, sogar von der EU-Seite, vgl.: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,95213,00.html -

- der gesamte Umbau der Bundeswehr zu einer Interventionsarmee incl. des offiziellen Abweichens der politischen Führung durch Abkehr vom Verteidigungsauftrag des Grundgesetzes muß in diesem Zusammenhang gesehen werden (vgl. Kölner Beschlüsse zum Aufbau einer EU-Streitmacht, Zustimmung zur neuen NATO-Charta, die ausdrücklich "out-of area"-Kriege zuläßt, Bestellung des Airbus A-400-M, der in wenigen Tagen den Transport allein der bundesdeutschen Kernarmee von 100.000 Mann bis z.B. nach Kasachstan zuläßt - usw.)

- der Aufbau einer EU- "Kriseninterventionstruppe" von 60.000 Mann ist weit vorangeschritten, ihre Einsatzfähigkeit ist noch während der Regierungsperiode der derzeitigen Regierung zu erwarten.
 
 

V. Zum Thema der Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung einige Hinweise:

- die Wertungen der DEA (Drug Enforcement Agency) der USA besagen, daß es sich bei der UCK um die kriminellste Drogenbande Europas handelt (http://www.whitehousedrugpolicy.gov/, sowie http://www.samhsa.gov/ sowie http://www.samhsa.gov/csap/ sowie http://www.health.org/  sowie http://www.nida.nih.gov/)

- der Verfassungsschutzbericht 1997 (Ausgabe Frühjahr 1998, also wenige Monate vor Beginn der Verhandlungen u.a. Joschka Fischers in Rambouillet) wertet die UCK-Aktionen als "terroristisch" (http://www.verfassungsschutz.de)

- die Vizepräsidentin des deutschen Bundestages fragte am 15.08.99: "Völlig unverständlich wurde dagegen von Richard Holbroke und anderen westlichen Diplomaten im Jahre '98 eine Gruppierung in die diplomatischen Gespräche  eingeführt, die sich seit 1997 ausgerechnet durch Attentate gegen serbische Repräsentanten hervorgetan hatte: die UCK, eine linke Gruppierung, die ausschließlich mit Gewalttaten agierte. Warum das geschah, warum die UCK in Rambouillet eine so wichtige und Rugova nur noch eine Randbedeutung hatte, das sind offene Fragen, die einmal beantwortet werden  müssen." (Frankfurter Rundschau vom 23.08.99)

- die "Sunday Times" schrieb am 12. März 2000: "When the Organisation for Security and Co-operation in Europe (OSCE), which co-ordinated the monitoring, left Kosovo a week before airstrikes began a year ago, many of its satellite telephones and global positioning systems were secretly handed to the KLA, ensuring that guerrilla commanders could stay in touch with Nato and Washington. Several KLA leaders had the mobile phone number of General Wesley Clark, the Nato commander." Aus der bisher geheimen wurde nun während und nach dem Krieg eine offene Kooperation mit der UCK und ihren Nachfolgeorganisationen - bis heute.

- weitere Informationen siehe: http://www.uck.de
 
 

VI. Der 2+4-Vertrag begründet bekanntlich ebenso wie Grundgesetz und weitere völkerrechtlich verbindliche Verträge konstitutiv die Souveränität Deutschlands in seiner derzeitigen Gestalt und Ausdehnung. In diesen Tagen wird sein 10-jähriges Bestehen gefeiert. Vgl.: http://www.pipeline.de/cgi-bin/pipeline.fcg?userid=1&publikation=
30&template=arttextpolikurz&ausgabe=2770&redaktion=1&artikel=102581533

Formulierungen wie die, daß von Deutschland nur noch "Frieden ausgehen" dürfe, entsprechen der unbedingten Verpflichtung Deutschlands zur Achtung der UNO-Charta. Der Widerspruch zu Schröders Eingeständnis: "... der Krieg ... es ist einer" (s.o.) ist evident. Der Bruch dieses Vertrags bedeutet eine Gefährdung der Souveränität Deutschlands mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Artikel 2 des sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990 (BGBl. II S. 1318) sagt aus:
"Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der
Charta der Vereinten Nationen."
"In Übereinstimmung mit ... der Charta der Vereinten Nationen" - das ist die gebrochene Forderung des Vertrags.

Derartige Formulierungen zur bundesdeutschen Friedfertigkeit und Vertragstreue finden sich in vielen Verträgen und Abkommen, denen die Bundesrepublik beigetreten ist, z.B. den Genfer Verträgen zum Kriegsvölkerrecht.
Das Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen vom 12.08.1949 sagt in Art. 51 aus: "(2) Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten.
(3) Zivilpersonen genießen den durch diesen Abschnitt gewährten Schutz, sofern und
solange sie nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.
(4) Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind
    a) Angriffe, die nicht gegen einbestimmtes Ziel gerichtet werden,
    b) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, die
    nicht gegen ein bestimmtes Ziel gerichtet werden können, oder
    c) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden,
    deren Wirkung nicht entsprechend den Vorschriften dieses Protokolls
    begrenzt werden können und die daher in jedem Falle militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Opfer unterschiedslos treffen können...."

Die Lektüre dieses Protokolls liest sich wie eine Beschreibung der Kampfhandlungen der NATO: Es wurde z.B. mit abgereichertem Uran versehene, also verbotene Munition verwendet, die Trefferquoten zeigen eindeutig, wie wenig das Militär, wie sehr jedoch die Zivilbevölkerung und zivile Einrichtungen betroffen waren, und Angriffe auf Brücken, hunderte Kilometer vom Kosovo entfernt, auf Radiostationen, Elektrizitätswerke oder Privatwohnungen des Staatspräsidenten zeigen den terroristischen Charakter des Krieges auf. Bestimmte Entscheidungen wurden den demokratischen Kontrollorganen der NATO-Mitglieder nicht einmal vorgelegt, vgl. folgende Passage aus einem BBC-Bericht:
"LITTLE: Bombing Belgrade meant moving to Phase Three of air campaign.  A  dramatic escalation. Could the consensus of NATO  hold together? The question was expertly side-stepped.  The North Atlantic Council was never asked to give its approval.  The decision was made by the Secretary General and his top military advisor.
GENERAL KLAUS NAUMANN:
Phase three could have been seen as an all-out air war against Yugoslavia and the NATO
nations, well not all NATO nations were prepared to go as far…and for that reason we never
took the risk to ask the question knowing that we may run into some problems."
http://news.bbc.co.uk/hi/english/static/events/
panorama/transcripts/transcript_12_03_00.txt

Bundeswehrführung und Kabinettsmitglieder haben entweder aktiv die Zielauswahl beeinflußt, oder, wo sie nicht aktiv waren, unterlassen, die Zielauswahl zu kontrollieren bzw.  zu korrigieren. Mit seiner Äußerung in "Chronik eines angekündigten Krieges" des ZDF am 22.09.99 über sogenannte Kollateralschäden: "Wenn Sie es mit einer Diktatur zu tun haben, können Sie schlecht trennen zwischen sogenannter ziviler und sogenannter militärischer Infrastruktur.", zeigt Herr Scharping überdies auf, daß er sich der Sachlage wohl bewußt war.

Der Bruch internationaler Abkommen und Verträge bedeutet nicht nur allgemein eine Verletzung des Amtseids ("... Schaden vom deutschen Volk abzuwenden ..."), sondern zudem konkrete Straftatbestände. Ermitteln Sie endlich in diese Richtung!
 
 

VII. Herr Scharping (das Wort "Kriegsminister" darf ich nicht sagen, aber der offizielle Titel ist doch ein Witz) sagte am 29.03.1999, fünf Tage NACH Beginn der Kriegs, laut Berliner Morgenpost: "die vorliegenden Informationen signalisieren, dass hier ein Völkermord beginnt."

Einen Tag später, am 30.3.1999, sagte er laut Berliner Kurier: "Der Völkermord hat begonnen."

Die objektiv festgestellte Zahl der Toten im Kosovo (siehe unten, Ziffer VIII.) widerspricht dieser Aussage. Es gab - auch und gerade rund um das Racak-"Massaker" keine objektiven Beweise für diese Aussage, die gegen die Führung eines souveränen Staates, gegen seine Polizei, Rechtsinstitutionen und sein Militär gerichtet war. Da diese Aussagen im Zusammenhang mit den Bombardierungen stand und sie begründen sollte, handelt es sich um Kriegshetze. Ebensolches läßt sich vom Vorzeigen nichtssagender Fotos frisch gepflügter Felder im Bundestag sagen, vom angeblichen Hufeisenplan usw.
Zum Vergleich: würde Scharping ähnliche Aussagen zu ähnlichen Vorgängen in Spanien bzgl. der ETA, in Großbritannien bzgl. der IRA, in Frankreich bzgl. korsischer Separatisten wagen, wäre er schon lange nicht mehr in seinem Job. Ein hartes Vorgehen der Staatsgewalt in allen diesen Fällen entspricht dem Terror der Gegenseite - aber von Völkermord redet deshalb niemand.

Besonders üble Kriegshetze und Volksverhetzung betrieb Scharping u.a. im Spiegel (Titelbericht vom 26.04.1999):
"...Aus einer Schule trieb man die Lehrer und die Kinder heraus, hängte die Lehrer vor den Augen der Kinder auf und vertrieb die Kinder dann mit Gewehrkolben und Schüssen. Schwangeren Frauen wurden nach ihrer Ermordung die Bäuche aufgeschlitzt und die Föten gegrillt.
SPIEGEL: Ist das verbürgt?
Scharping: Ja, leider.
SPIEGEL: Die Zeugen sind verbürgt oder die Taten?
Scharping: Ich gebe solche Erzählungen  nur weiter,wenn sie von mindestens zwei oder drei Zeugen unabhängig voneinander berichtet worden sind. Betrachten Sie einmal mit Auge und Herz, was kleine Kinder in den Lagern machen. Sie können über ihre Erlebnisse nicht sprechen und malen statt dessen. Mich zerreißt es fast, wenn ich solche Bilder sehe. ..."

Scharping verbreitet diese Geschichte derzeit weiter in seinen schriftlichen Äußerungen, insbesondere seinem veröffentlichten "Tagebuch". Das Subjekt der behaupteten Greueltaten ist "man". Im Zusammenhang des Textes und der Zeit ist "man" serbische Polizei, serbische Paramilitärs, Kosovoserben, der "Machtapparat Milosevics".
Jedenfalls Serben.
Der Kannibalismusvorwurf ist eine uralte Propagandalegende und in Deutschland auch aus dem Bereich der Judenverfolgung bekannt. Hier wurden angeblich von "man" während des jüdischen Gottesdienstes christliche Kinder geopfert. Auf die Nachfrage der erstaunten Spiegel-Reporter distanzierte sich Scharping nicht etwa, er relativierte nichts, sondern verbreitete weiter seine Haßpropaganda - bis heute. Der § 130 I 1 StGB indiziert "wer zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt", der § 130 I 2 StGB spricht von der Menschenwürde und von "beschimpft,  böswillig verächtlich macht oder verleumdet". Der Kommentar (S/S-Lenckner, S. 1103) weist darauf hin, daß Angriffsobjekt nicht nur Teile der (inländischen) Bevölkerung, "sondern auch ausschließlich im Ausland lebende nationale, rassistische, religiöse usw. Gruppen sein können, und zwar selbst dann, wenn nicht einmal entfernt zu befürchten ist, daß die fragliche Schrift in dem anderen Land jemals bekannt werden wird." Bei 500.000 bis 800.000 (inländischen) gebürtigen Serben und dem Bekanntheitsgrad des deutschen Ministers Scharping ist von letzterem wohl nicht auszugehen.
 
 

VIII. Herr Nehm, seit über einem Jahr ermitteln Sie schon nicht. Sie haben unzählige Strafanzeigen erhalten, es fand ein NATO-Tribunal mit weltbekannten Völkerrechtlern und erdrückender Beweislage statt, und in Jugoslawien wurden diverse "Politiker", wozu auch die Beschuldigten Schröder, Scharping und Fischer zählen, zu hohen Freiheitsstrafen wegen diverser Verbrechen während des Krieges verurteilt. Die Verurteilten werden inzwischen mit internationalen Haftbefehlen gesucht, und sie werden eines Tages dieselbe unangenehme Überraschung erleben, mit der z.B. Herr Pinochet in London konfrontiert wurde.

Selbst wenn Sie die jugoslawischen Urteile (aufgrund welcher Sachlage auch immer) als Fehlurteile verwerfen wollen, so begründen sie zumindest einen ANFANGSVERDACHT, dem Sie mit Ermittlungen zu diesen Fragen nachgehen sollten. Zudem haben sich unzählige Aspekte inzwischen ergeben, die Ihre damalige Argumentation ad absurdum führen. Dazu gehört das o.a. Eingeständnis Schröders, es habe sich nicht um "Luftschläge" oder dgl., sondern um einen veritablen Krieg gehandelt. Aber auch das sog. Racak-Massaker, der sog. Hufeisenplan als auch der angebliche "Völkermord" wurden als kriegsbegründende Lügen entlarvt. Die von der deutschen Regierung verbreitete bzw. zu verantwortende Lügenpropaganda wurde auch am Beispiel des "technisch bedingt" zu schnell laufenden Videos bei der Zugbeschießung von Grdlica offenbar. Gerne bin ich Ihnen bei der Tatsacheneruierung behilflich, sollten Sie die diesbezüglichen Zeitungsartikel, Bücher und Fernsehberichte nicht mitbekommen haben.

Besonders erstaunt, Herr Nehm, bin ich über die anhaltende Nichtermittlung Ihrerseits auch deswegen, da Sie Ihre Argumentation auf die wackligen Pfosten der "Absicht" der Bundesregierung stellen und ihr ein "Bestreben" und einen "Beweggrund" unterstellen. Abgesehen davon, daß die Rechtsprechung des BVerfG eine Scharftrennung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung vollzieht, haben Sie sich mit dieser Argumentation auf die Ebene der UNBEWIESENEN und zudem auch noch SACHLICH falschen Tatsachenbehauptung bewegt.
Denn das "Bestreben", der "Beweggrund" der Bundesregierung ist ebensowenig an den Aussagen dieser Regierung zu objektivieren wie das Liebesgestammel eines Kinderschänders dessen Taten rechtfertigt oder auch nur klärt. Das von Ihnen aufgeführte Schröder-Zitat enthält, wie wir heute zweifelsfrei wissen, objektiv Unwahrheiten (..."nichts, aber auch gar nicht unversucht gelassen, eine friedliche Lösung ... zu erzielen..." etc.). Aber selbst wenn diese Selbstauskünfte der Beschuldigten damals stimmig gewesen wären, ist Ihre Behauptung an den Tatsachen zu messen. Sie schreiben, der NATO-Einsatz "bezweckt letztlich die Wiederherstellung des Friedens". Bekanntlich fand aber kein Völkermord und kein Krieg vorher im Kosovo statt. Nicht Frieden wurde wiederhergestellt, sondern per Bombenangriffen wurden ca. 2500 Jugoslawen ermordet. Diese Zahl übersteigt sogar die derzeit bekannte Zahl von Toten aus den sogenannten "Massengräbern" im Kosovo, wobei in diesen auch die Toten z.B. des NATO-Angriffs auf den albanischen Flüchtlingstreck in Korisa, tote serbische Soldaten, Mordopfer der UCK, durch Splitterbomben und NATO-Minen (Kassettenbomben) getötete Zivilisten usw. zu finden sind.

Der Krieg erzeugte Krieg - nicht Frieden. Das war sowohl Absicht, "Bestreben" als auch Effekt. Die Flüchtlingsströme schwollen NACH Kriegsbeginn an - und auch heute noch ist das Kosovo weit von einer friedlichen Situation OHNE Flüchtlinge entfernt.

"Bundespräsident Rau hat eine mangelnde Ächtung von Gewalt in der Gesellschaft beklagt.  Dies sei nicht zuletzt ein Problem des Fernsehens, sagte Rau der "Frankfurter  Allgemeinen Zeitung". Hier liege auch eine der Ursachen für rechtsextremistische Gewalttaten. Wichtig seien schnelle Gerichtsverfahren gegen die Täter. Der Bundespräsident warnte vor den außenpolitischen Wirkungen solcher Gewalttaten." (http://www.dradio.de/nachrichten//2000/09/21/10.html)
Da es völlig abwegig wäre, dem Bundespräsidenten Doppelzüngigkeit vorzuwerfen, hat er die mangelnde Ächtung von Gewalt gewiß prinzipiell  kritisiert - also auch in den internationalen Beziehungen. Der Bundespräsident führt explizit "außenpolitischeWirkungen" an!
 
 

IX. Die Resolution 1244 entspricht dem zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und den NATO-Truppen getroffenen Abkommen über den Einsatz von Streitkräften u.a. der Bundeswehr im Kosovo. Die Einführung der DM als "Zweit"-Währung dort und die Schließung von Betriebsteilen in Trepca samt Vorbereitungen zum Verkauf der milliardenschweren Anlagen aus dem jugoslawischen Volksvermögen widersprechen der Resolution 1244 ebenso wie die anhaltende Vertreibung von nichtalbanischer Bevölkerung.

Stellt man die Unzahl der Eigentums-, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im NATO-Protektorat Kosovo gegen die Zahl der gerichtlichen Verurteilungen dort, wird deutlich, wie wenig die bundesdeutsche Präsenz ihren Verpflichtungen genügt. Darüber hinaus jedoch ergibt sich der Verdacht des bewußten Bruchs der Übereinkunft mit der Bundesrepublik Jugoslawien in Komplizenschaft mit den Führern der ehemaligen UCK als auch der Verdacht, daß Ihre Argumentation bzgl. des "nichtimperialistischen" Charakters des Kriegs falsch war. Oder sind militärische Besetzung fremden Landes und Ausbau der geostrategischen Machtposition, Mißachtung seiner Gesetze, Einführung  der eigenen Währung und Raub der Bodenschätze bzw. ihrer Erlöse in Verbindung mit Verkauf von Industrieanlagen etwa NICHT klassische Merkmale des Angriffskriegs seit Menschengedenken?

Ihre gesamte Argumentation zur Nichtaufnahme von Ermittlungen wird tagtäglich immer mehr ad absurdum geführt.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen.

Mit freundlichem Gruß
 
 

Andreas Hauß
Bachstr. 16
D-79232 March


 

Folgende Institutionen und Personen erhielten eine Kopie dieser Anzeige:

A. Institutionen:
nato-tribunal aik-web@t-online.de
IPPNW  ippnw@ippnw.de
Jela Jovanovic, Kunsthistorikerin, Nationales Solidaritätskomitee, nerajov@EUnet.yu
Sipri sipri@sipri.org
Friedensnetz Baden-Württemberg info@friedensnetz.de

B. Juristen:
Ramsey Clark, Justizminister USA a.D. iacenter@iacenter.org
Prof. emerit. Dr. Ernst-Otto Czempiel, hessisches Institut für Friedensforschung
Rechtsanwalt Armin Fiand
Gudula Geuther, Journalistin Karlsruhe
Sabine Leutheusser- Schnarrenberger. MdB, FDP, Bundesjustizministerin a.D. sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de
Hans-Christian Ströbele. MdB, B90/Die Grünen, hans-christian.stroebele@bundestag.de
Dr. Gregor Gysi, MdB, PDS-Fraktionsvorsitzender, gregor.gysi@bundestag.de
Flotillenadmiral a.D. Elmar Schmähling, Meyerheimstr. 3, D-10439 Berlin
René Schneider, Direktor des Instituts für Hochschulrecht, Breul 16, 48143 Münster
Gerhard Strate, Grindelallee 164, 20146 Hamburg
Willy Wimmer, MdB, CDU, stellv. Ratsvorsitzender OSZE, willy.wimmer@bundestag.de

C. Medien:
BILD-Zeitung, Telefax 030 2591-7519
DER SPIEGEL, Telefax 040 3007-2246
DIE WELT, Telefax: 030 2591-1606
dpa, Telefax: 0211-3803120
jw, redaktion@jungewelt.de
konkret konkret@t-online.de
novo, Telefax 069 97207602novo@gmx.de
NZZ, Telefax: ++41.1.252.13.29
taz, Telefax 030 2513078
Zeit-Fragen, Telefax ++41.1.261.33.39

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