- der Strafverfolgung und der Verurteilung in
der Bundesrepublik Jugoslawien
http://www.aargauerzeitung.ch/News/News20000922/Artikel/A22AUS03_22ausnato1000.htm
(seltsam, auf welche Quellen man zurückgreifen
muß, um bestimmte Infos zu erhalten...)
- den Anzeigen z.B. seitens Michael Mandel und
Mikis Theodorakis vor dem ICTY in den Haag
- der laufenden Verhandlung vor dem ICJ in den
Haag
- den Verhandlungen vor dem Nato-Tribunal (www.nato-tribunal.de)
Diese Anzeigen beziehen sich allein auf das deutsche
Strafrecht und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30 76137 Karlsruhe Telefax (07 21) 81 91 - 5 90 March, den 29.09.2000
1.) StrafanzeigegegenBundeskanzler Gerhard Schröder, Bundesminister Rudolf Scharping, Bundesminister Josef Fischer, weitere Kabinettsmitglieder, Mitglieder der NATO-Führung u.a. wegen
2.) StrafanzeigegegenBundesminister Rudolf Scharping wegen
Sehr geehrter Herr Nehm! I. Seit 1999 liegen Ihnen einige hundert oder tausend Anzeigen - unter anderem eine Anzeige von mir - gegen die o.g. Beschuldigten vor. Ihre Antworten vom 15.04.1999, 27.04.1999 und 17.05.1999 betrachte ich als gegenstandslos, da Sie schon im "Betreff" eine gravierende Vermeidungsstrategie betrieben. Sie schreiben nämlich am 15.4.1999 noch "wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges" (und leugnen dann dessen Existenz), am 27.04.1999 jedoch "Strafbarkeit des militärischen Eingreifens der NATO im Kosovo", am 17.05.1999 "Verantwortliche der NATO-Intervention im Kosovo-Konflikt". Es handelte sich jedoch um "Eingreifen", um "Konflikt",
"Luftschläge" und "Intervention" in Form eines Krieges - ein Wort,
das Sie offensichtlich zu vermeiden suchen. Klar: eine "Intervention" ist
nicht strafbar. Diese Euphemismen sind doch wohl eines Juristen unwürdig,
insbesondere da die von mir zur Anzeige gebrachten Tatbestände im
Gesetzestext anders benannt werden. Aber auch, und da bitte ich Sie hinzuzulernen,
weil Ihr "Hauptentlastungszeuge", der Beschuldigte Gerhard Schröder,
mittlerweile in einem SPIEGEL-Interview vom 14.06.1999, auf eine eigentlich
bedeutungslose Frage ("Fuehlen Sie sich nun als Sieger"?) sagte:
Ihr Herumeiern um das Wort Krieg nützte
da also nichts. Höchstens um den Begriff "Angriffskrieg" könnte
man noch streiten. Sie wissen, Herr Nehm, daß Sie mit Ihrer Auffassung,
es habe sich nicht um einen solchen gehandelt, ziemlich allein auf weiter
Flur stehen. Von Fastenrath bis Penski, maßgebliche Völkerrechtler
widersprechen Ihnen. Besonders weh tut sicherlich diese Aussage aus dem
abstract von Fischer-Berater Bruno Simma: "In the case of Kosovo, only
a thin red line separates NATO's action from international legality." -
noch vor Kriegsbeginn warnend geäußert. (http://www.ejil.org/journal/Vol10/No1/ab1.html)
II. Womit wir bei Ihren Beweggründen wären. Als weisungsgebundene Behörde sind Sie evtl. an eine Weisung gebunden gewesen (vgl. § 146 GVG: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen Ihres Vorgesetzten nachzukommen."), als Sie die Strafanzeigen nicht zu Ermittlungen führen ließen. Angesichts der Aktivitäten zur "Auflösung des Reformstaus" durch die derzeitige Bundesjustizministerin und Mitbeschuldigte Herta Däubler-Gmelin erhärtet sich dieser Verdacht. In Nordrhein-Westfalen jedenfalls ist in der Zeitschrift des Landesverbandes des Deutschen Richterbundes "Richter und Staatsanwälte in NRW" schon zu lesen: "Durch parteipolitische Erwägungen beeinflußte Staatsanwälte in NRW?" (vgl. http://www.drb-nrw.de/rista.html bzw. Hefte1/2000 und 3/2000 und den Leserbrief von Dr. Hans-Helmut Günter in der FAZ Nr. 201 vom 30.08.2000). Daraus ergeben sich meine Fragen und Aufforderungen: a) Waren Sie weisungsgebunden in der Frage der Ermittlungen zum Angriffskrieg? b) Wenn ja, bitte teilen Sie mir und der Öffentlichkeit die Weisung aus dem Bundesjustizministerium mit. c) Wenn nein, bitte teilen Sie mir die Rechtsmittel und Verfahrenswege mit, wie ich z.B. mit Dienstaufsichtbeschwerden, Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Strafunterdrückung, -vereitelung o.ä. gegen Sie und Ihre Behörde tätig werden kann. Als juristischer Laie kommt man nicht jeden Tag dazu, sich diesen Fragen zu stellen, und Sie könnten mir sicherlich hilfreich zur Hand gehen. d) Sehen Sie Parallelen zum Fall des rechtswidrigen
Vorgehens der Staatsanwaltschaft im Fall Pofalla, der zur Absetzung des
Generalstaatsanwalts in Düsseldorf führte?
III. Die Beschuldigte Herta Däubler-Gmelin äußerte in einer öffentlichen Versammlung im Herbst 1999 in Freiburg auf meine Frage zur Rechtmäßigkeit des Jugoslawienkrieges, das Bundesverfassungsgericht habe in dieser Frage entschieden und der Krieg sei rechtens. Sie wiederholte diese Auffassung, obwohl sie vom Publikum darauf hingewiesen wurde, es habe keine inhaltliche Entscheidung gegeben - und sie berief sich auf ihre Kompetenz als Juristin, die wisse, was sie schreibe und unterschreibe. Ich stelle und stellte damals fest, was der 2. Senat des BVerfG im Beschluß vom 25. März 1999 - Az. 2 BvE 5/99 (http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BVerfG/bvg9088.html) - aussagte:"...Damit sind Rechte des Deutschen Bundestages nicht verletzt. 2. Die Antragstellerin ist auch nicht in ihren eigenen Rechten als Bundestagsfraktion verletzt ...". Darum ging es nämlich - um eine simple ORGAN-Klage der PDS. Und für völlig Begriffstutzige setzte die Pressemitteilung des BVerfG noch lakonisch hinzu: "Er [d.h. der Senat, Anm. von A.H.] hat sich also inhaltlich nicht mit der Rechtmäßigkeit des Bundeswehreinsatzes befaßt." Damit ist eindeutig ausgesagt, daß die "Rechtmäßigkeit des Bundeswehreinsatzes" NICHT vom BVerfG entschieden wurde. Sie, Herr Nehm, sind kein Richter. Auch Sie haben nicht darüber zu befinden, ob die Bundesregierung rechtmäßig handelte. Um sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt auszusetzen, sollten Sie meiner Ansicht nach zumindest die Ermittlungen aufnehmen, Anklage erheben und die Entscheidung dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht überlassen. Bleiben Sie jedoch beharrlich auf Ihrem schmalen Argumentationsgrad hocken, könnten Sie doch bitte so freundlich sein und mir erklären, auf welchem Wege ich erzwingen kann, daß ein zuständiges Gericht sich mit der Rechtmäßigkeit des deutsch-jugoslawischen Krieges von 1999 beschäftigt. Das sog. Kriegsverbrechertribunal (ICTY) in Den Haag und der Internationale Gerichtshof (ICJ) ebendort sind zwar mit dem Fall befaßt, haben aber doch zu bundesdeutschem Strafrecht nichts zu sagen. Mein Interesse daran ergibt sich aus dem Wortlaut des § 80 StGB ("... die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland ..."). Daß sich der Jugoslawienkrieg auf das Territorium der BRJ beschränkte, war zeitweise Glückssache: Der NATO-Clark-Befehl zum Angriff auf das russische Vorauskommando hätte bei Ausführung zu unabsehbaren Folgen führen können, ebenso Konflikte in der Adria mit blockadebrechenden Schiffen, der Einsatz von Bodentruppen, Eintritt der VR China in den Krieg usw. Ist eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin möglich? IV. Sollten Sie nun zur Auffassung gelangen, doch Ermittlungen aufnehmen zu wollen, rate ich Ihnen zur schnellstmöglichen Verhaftung der mutmaßlichen Friedensverräter gemäß § 112 StPO, denn Verbrecher, zumal Kriegs- und Staatsverbrecher haben eine Tendenz zu flüchten bzw. sich der Justiz zu entziehen (evtl. auch durch "Weisungen"), es besteht also auch Verdunkelungsgefahr (z.B. wurden die Racak-Untersuchungsakten ein Jahr lang im AA "gelagert", als seien die Ergebnisse der finnischen Untersuchungskommission im EU-Auftrag deutscher Privatbesitz.) Vgl. auch die Vorgänge bzgl. der "Veröffentlichung" der Rambouillet-Vertragsentwürfe im Auswärtigen Ausschuß. Es besteht auch eine akute Wiederholungsgefahr: Die Wiener Zeitung "Die Presse" titelte mit einem Rathfelder-Artikel zu Jugoslawien am 16.09.2000: "Westen schlägt Alarm: Es droht ein neuer Krieg". Der Text weist weiterhin aus: "Deutschlands Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte bei einem Treffen der wichtigsten Industriestaaten in Japan im Juli sogar erklärt, die internationale Gemeinschaft könne die Wahlen in Jugoslawien nicht anerkennen." Wahlen, die noch nicht gewählt wurden, im Vorhinein als ungültig zu erklären, und das gegenüber einem anderen Land, gegen das man noch vor einem Jahr Krieg führte, und dessen Territorium teilweise von der Bundeswehr besetzt ist, hält man normalerweise für eine Kriegsdrohung. Die Neue Osnabrücker Zeitung spricht am 26.9. von "Hellseherei" Bundesaußenminister Fischers bzgl. seiner Angaben über die jugoslawischen Wahlergebnisse und vom "Rande von Propaganda" (http://www.neue-oz.de/information/noz_print/politik/kom_ju.html). Denn Aussagen über die Ungültigkeit und/oder Eindeutigkeit nicht ausgezählter Wahlen delegitimieren die Staatsführung dieses Landes ohne Ansicht der Personen, Parteien, Wahlergebnisse, Verfassung und Gesetze - und machen damit das Land offiziell zum Spielball der Interessen der "internationalen Gemeinschaft" (was auch immer das ist). Die Spatzen pfeifen dabei von den Dächern, daß dort die USA den Ton angeben, sowie daß die USA im eigenen Wahlkampf immer wieder gerne einen Krieg führen. Definitive Aussagen dazu liegen auch in diesem Fall von Frau Albright vor (vgl. auch die "Independent-" bzw. Spiegel-Nachricht über die NATO-Schiffe vor der montenegrinischen Küste: http://www.spiegel.de/politik/ausland/nf/0,1518,95166,00.html). Wenn auch die Inhalte der Einmischungen in innerjugoslawische Wahlen wechseln (vor kurzem noch waren die Wahlen ungültig oder illegal, nun zeigt die hohe Wahlbeteiligung plötzlich ein sowohl gültiges als auch eindeutiges Ergebnis auf), der Tenor bleibt: die Kriegsdrohung, sogar von der EU-Seite, vgl.: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,95213,00.html - - der gesamte Umbau der Bundeswehr zu einer Interventionsarmee incl. des offiziellen Abweichens der politischen Führung durch Abkehr vom Verteidigungsauftrag des Grundgesetzes muß in diesem Zusammenhang gesehen werden (vgl. Kölner Beschlüsse zum Aufbau einer EU-Streitmacht, Zustimmung zur neuen NATO-Charta, die ausdrücklich "out-of area"-Kriege zuläßt, Bestellung des Airbus A-400-M, der in wenigen Tagen den Transport allein der bundesdeutschen Kernarmee von 100.000 Mann bis z.B. nach Kasachstan zuläßt - usw.) - der Aufbau einer EU- "Kriseninterventionstruppe"
von 60.000 Mann ist weit vorangeschritten, ihre Einsatzfähigkeit ist
noch während der Regierungsperiode der derzeitigen Regierung zu erwarten.
V. Zum Thema der Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung einige Hinweise: - die Wertungen der DEA (Drug Enforcement Agency) der USA besagen, daß es sich bei der UCK um die kriminellste Drogenbande Europas handelt (http://www.whitehousedrugpolicy.gov/, sowie http://www.samhsa.gov/ sowie http://www.samhsa.gov/csap/ sowie http://www.health.org/ sowie http://www.nida.nih.gov/) - der Verfassungsschutzbericht 1997 (Ausgabe Frühjahr 1998, also wenige Monate vor Beginn der Verhandlungen u.a. Joschka Fischers in Rambouillet) wertet die UCK-Aktionen als "terroristisch" (http://www.verfassungsschutz.de) - die Vizepräsidentin des deutschen Bundestages fragte am 15.08.99: "Völlig unverständlich wurde dagegen von Richard Holbroke und anderen westlichen Diplomaten im Jahre '98 eine Gruppierung in die diplomatischen Gespräche eingeführt, die sich seit 1997 ausgerechnet durch Attentate gegen serbische Repräsentanten hervorgetan hatte: die UCK, eine linke Gruppierung, die ausschließlich mit Gewalttaten agierte. Warum das geschah, warum die UCK in Rambouillet eine so wichtige und Rugova nur noch eine Randbedeutung hatte, das sind offene Fragen, die einmal beantwortet werden müssen." (Frankfurter Rundschau vom 23.08.99) - die "Sunday Times" schrieb am 12. März 2000: "When the Organisation for Security and Co-operation in Europe (OSCE), which co-ordinated the monitoring, left Kosovo a week before airstrikes began a year ago, many of its satellite telephones and global positioning systems were secretly handed to the KLA, ensuring that guerrilla commanders could stay in touch with Nato and Washington. Several KLA leaders had the mobile phone number of General Wesley Clark, the Nato commander." Aus der bisher geheimen wurde nun während und nach dem Krieg eine offene Kooperation mit der UCK und ihren Nachfolgeorganisationen - bis heute. - weitere Informationen siehe: http://www.uck.de
VI. Der 2+4-Vertrag begründet bekanntlich
ebenso wie Grundgesetz und weitere völkerrechtlich verbindliche Verträge
konstitutiv die Souveränität Deutschlands in seiner derzeitigen
Gestalt und Ausdehnung. In diesen Tagen wird sein 10-jähriges Bestehen
gefeiert. Vgl.: http://www.pipeline.de/cgi-bin/pipeline.fcg?userid=1&publikation=
Formulierungen wie die, daß von Deutschland
nur noch "Frieden ausgehen" dürfe, entsprechen der unbedingten
Verpflichtung Deutschlands zur Achtung der UNO-Charta. Der Widerspruch
zu Schröders Eingeständnis:
"... der Krieg ... es ist einer"
(s.o.) ist evident. Der Bruch dieses Vertrags bedeutet eine Gefährdung
der Souveränität Deutschlands mit allen sich daraus ergebenden
Konsequenzen. Artikel 2 des sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12.
September 1990 (BGBl. II S. 1318) sagt aus:
Derartige Formulierungen zur bundesdeutschen Friedfertigkeit
und Vertragstreue finden sich in vielen Verträgen und Abkommen, denen
die Bundesrepublik beigetreten ist, z.B. den Genfer Verträgen zum
Kriegsvölkerrecht.
Die Lektüre dieses Protokolls liest sich
wie eine Beschreibung der Kampfhandlungen der NATO: Es wurde z.B. mit abgereichertem
Uran versehene, also verbotene Munition verwendet, die Trefferquoten zeigen
eindeutig, wie wenig das Militär, wie sehr jedoch die Zivilbevölkerung
und zivile Einrichtungen betroffen waren, und Angriffe auf Brücken,
hunderte Kilometer vom Kosovo entfernt, auf Radiostationen, Elektrizitätswerke
oder Privatwohnungen des Staatspräsidenten zeigen den terroristischen
Charakter des Krieges auf. Bestimmte Entscheidungen wurden den demokratischen
Kontrollorganen der NATO-Mitglieder nicht einmal vorgelegt, vgl. folgende
Passage aus einem BBC-Bericht:
Bundeswehrführung und Kabinettsmitglieder haben entweder aktiv die Zielauswahl beeinflußt, oder, wo sie nicht aktiv waren, unterlassen, die Zielauswahl zu kontrollieren bzw. zu korrigieren. Mit seiner Äußerung in "Chronik eines angekündigten Krieges" des ZDF am 22.09.99 über sogenannte Kollateralschäden: "Wenn Sie es mit einer Diktatur zu tun haben, können Sie schlecht trennen zwischen sogenannter ziviler und sogenannter militärischer Infrastruktur.", zeigt Herr Scharping überdies auf, daß er sich der Sachlage wohl bewußt war. Der Bruch internationaler Abkommen und Verträge
bedeutet nicht nur allgemein eine Verletzung des Amtseids ("... Schaden
vom deutschen Volk abzuwenden ..."), sondern zudem konkrete Straftatbestände.
Ermitteln Sie endlich in diese Richtung!
VII. Herr Scharping (das Wort "Kriegsminister" darf ich nicht sagen, aber der offizielle Titel ist doch ein Witz) sagte am 29.03.1999, fünf Tage NACH Beginn der Kriegs, laut Berliner Morgenpost: "die vorliegenden Informationen signalisieren, dass hier ein Völkermord beginnt." Einen Tag später, am 30.3.1999, sagte er laut Berliner Kurier: "Der Völkermord hat begonnen." Die objektiv festgestellte Zahl der Toten im Kosovo
(siehe unten, Ziffer VIII.) widerspricht dieser Aussage. Es gab - auch
und gerade rund um das Racak-"Massaker" keine objektiven Beweise für
diese Aussage, die gegen die Führung eines souveränen Staates,
gegen seine Polizei, Rechtsinstitutionen und sein Militär gerichtet
war. Da diese Aussagen im Zusammenhang mit den Bombardierungen stand und
sie begründen sollte, handelt es sich um Kriegshetze. Ebensolches
läßt sich vom Vorzeigen nichtssagender Fotos frisch gepflügter
Felder im Bundestag sagen, vom angeblichen Hufeisenplan usw.
Besonders üble Kriegshetze und Volksverhetzung
betrieb Scharping u.a. im Spiegel (Titelbericht vom 26.04.1999):
Scharping verbreitet diese Geschichte derzeit
weiter in seinen schriftlichen Äußerungen, insbesondere seinem
veröffentlichten "Tagebuch". Das Subjekt der behaupteten Greueltaten
ist "man". Im Zusammenhang des Textes und der Zeit ist "man" serbische
Polizei, serbische Paramilitärs, Kosovoserben, der "Machtapparat Milosevics".
VIII. Herr Nehm, seit über einem Jahr ermitteln Sie schon nicht. Sie haben unzählige Strafanzeigen erhalten, es fand ein NATO-Tribunal mit weltbekannten Völkerrechtlern und erdrückender Beweislage statt, und in Jugoslawien wurden diverse "Politiker", wozu auch die Beschuldigten Schröder, Scharping und Fischer zählen, zu hohen Freiheitsstrafen wegen diverser Verbrechen während des Krieges verurteilt. Die Verurteilten werden inzwischen mit internationalen Haftbefehlen gesucht, und sie werden eines Tages dieselbe unangenehme Überraschung erleben, mit der z.B. Herr Pinochet in London konfrontiert wurde. Selbst wenn Sie die jugoslawischen Urteile (aufgrund welcher Sachlage auch immer) als Fehlurteile verwerfen wollen, so begründen sie zumindest einen ANFANGSVERDACHT, dem Sie mit Ermittlungen zu diesen Fragen nachgehen sollten. Zudem haben sich unzählige Aspekte inzwischen ergeben, die Ihre damalige Argumentation ad absurdum führen. Dazu gehört das o.a. Eingeständnis Schröders, es habe sich nicht um "Luftschläge" oder dgl., sondern um einen veritablen Krieg gehandelt. Aber auch das sog. Racak-Massaker, der sog. Hufeisenplan als auch der angebliche "Völkermord" wurden als kriegsbegründende Lügen entlarvt. Die von der deutschen Regierung verbreitete bzw. zu verantwortende Lügenpropaganda wurde auch am Beispiel des "technisch bedingt" zu schnell laufenden Videos bei der Zugbeschießung von Grdlica offenbar. Gerne bin ich Ihnen bei der Tatsacheneruierung behilflich, sollten Sie die diesbezüglichen Zeitungsartikel, Bücher und Fernsehberichte nicht mitbekommen haben. Besonders erstaunt, Herr Nehm, bin ich über
die anhaltende Nichtermittlung Ihrerseits auch deswegen, da Sie Ihre Argumentation
auf die wackligen Pfosten der "Absicht" der Bundesregierung stellen und
ihr ein "Bestreben" und einen "Beweggrund" unterstellen. Abgesehen davon,
daß die Rechtsprechung des BVerfG eine Scharftrennung zwischen Meinungsäußerung
und Tatsachenbehauptung vollzieht, haben Sie sich mit dieser Argumentation
auf die Ebene der UNBEWIESENEN und zudem auch noch SACHLICH falschen Tatsachenbehauptung
bewegt.
Der Krieg erzeugte Krieg - nicht Frieden. Das war sowohl Absicht, "Bestreben" als auch Effekt. Die Flüchtlingsströme schwollen NACH Kriegsbeginn an - und auch heute noch ist das Kosovo weit von einer friedlichen Situation OHNE Flüchtlinge entfernt. "Bundespräsident Rau hat eine mangelnde
Ächtung von Gewalt in der Gesellschaft beklagt. Dies sei nicht
zuletzt ein Problem des Fernsehens, sagte Rau der "Frankfurter Allgemeinen
Zeitung". Hier liege auch eine der Ursachen für rechtsextremistische
Gewalttaten. Wichtig seien schnelle Gerichtsverfahren gegen die Täter.
Der Bundespräsident warnte vor den außenpolitischen Wirkungen
solcher Gewalttaten." (http://www.dradio.de/nachrichten//2000/09/21/10.html)
IX. Die Resolution 1244 entspricht dem zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und den NATO-Truppen getroffenen Abkommen über den Einsatz von Streitkräften u.a. der Bundeswehr im Kosovo. Die Einführung der DM als "Zweit"-Währung dort und die Schließung von Betriebsteilen in Trepca samt Vorbereitungen zum Verkauf der milliardenschweren Anlagen aus dem jugoslawischen Volksvermögen widersprechen der Resolution 1244 ebenso wie die anhaltende Vertreibung von nichtalbanischer Bevölkerung. Stellt man die Unzahl der Eigentums-, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im NATO-Protektorat Kosovo gegen die Zahl der gerichtlichen Verurteilungen dort, wird deutlich, wie wenig die bundesdeutsche Präsenz ihren Verpflichtungen genügt. Darüber hinaus jedoch ergibt sich der Verdacht des bewußten Bruchs der Übereinkunft mit der Bundesrepublik Jugoslawien in Komplizenschaft mit den Führern der ehemaligen UCK als auch der Verdacht, daß Ihre Argumentation bzgl. des "nichtimperialistischen" Charakters des Kriegs falsch war. Oder sind militärische Besetzung fremden Landes und Ausbau der geostrategischen Machtposition, Mißachtung seiner Gesetze, Einführung der eigenen Währung und Raub der Bodenschätze bzw. ihrer Erlöse in Verbindung mit Verkauf von Industrieanlagen etwa NICHT klassische Merkmale des Angriffskriegs seit Menschengedenken? Ihre gesamte Argumentation zur Nichtaufnahme von Ermittlungen wird tagtäglich immer mehr ad absurdum geführt. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen. Mit freundlichem Gruß
Andreas Hauß
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