An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30 76137 Karlsruhe Telefax (07 21) 81 91 - 5 90 Strafanzeige gegen alle Mitglieder der Bundesregierung wegen Verdachts
auf Beihilfe/Mittäterschaft an einem völkerrechtswidrigem
Angriffskrieg (§80 StGB) sowie weiterer Straftaten (§
80 StGB. Verbot eines Angriffskrieges. Wer einen Angriffskrieg (Artikel
26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt
sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die
Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe
oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft).
March, den 20.3.2003
Sehr geehrter Herr Nehm, hiermit erstatte ich Anzeige nach §80StGB. 1. seit heute morgen beteiligt sich Deutschland aktiv an einem völkerrechtwidrigen Angriffskrieg 2. Die Völkerrechtswidrigkeit ergibt sich daraus, dass die Angreifer weder in Selbstverteidigung handeln noch vom UN-Sicherheitsrat ermächtigt wurden, was die beiden einzig erlaubten Fälle eines Krieges sind. 3. Die Beihilfe und Mittäterschaft besteht aus
4. Ob ein Verbrecher angeblich existierende „Bündnisverpflichtungen“ gegenüber einer Mafiabande beschwört, ob er beteuert, er hätte „Nicht Ja“ gerufen gegenüber einer verbrechenslegitimierenden Resolution (wenn diese vorgelegt worden wäre) oder ob er zur Tat „Sorge“, „Bedauern“ oder Katzenjammer äußert, ist ziemlich belanglos. Die Tat zählt. 5. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12.Juli 1994 zum Parlamentsvorbehalt wird derzeit vollkommen ignoriert. Insofern erwarte ich von Ihnen Ermittlungen bzgl. aller damit zusammenhängenden Straftaten. Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihres schnellstmöglichen Handelns Andreas Hauß
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