Recht - 7 gute Gründe, darauf zu bestehen
"Wir brauchen keine zusätzlichen Tribunale, die mit selbsternannten Richtern arbeiten " 
"... Errichtung jener Arenen reichen würden, in denen Sie Ihren Hang zu öffentlichen Tribunalen austoben könnten." ...
"Wir können auf selbsternannte Staatsanwälte und Chefankläger verzichten - aber wir brauchen die Zusammenarbeit mit der Friedensforschung."
Wer schreibt so? Wer ist "wir"? 
Es ist Gernot Erler 2001 in seiner Antwort auf den Lutz-Mutz Brief an die Bundestagsabgeordneten, und er spricht gewiß auch für die in Belgrad verurteilten Kriegsverbrecher im rotgrünen Kabinett. Der Mann bekundet seinen Horror vor Chefanklägern, Staatsanwälten und Richtern. Ob diese "selbsternannt" sind, scheint mir zweitrangig zu sein, und natürlich stehen offizielle statt selbsternannter Justizorgane erst recht nicht im Wunschkatalog des SPD-Fraktionsvizes. Wichtig sind ihm die "öffentlichen Tribunale", in denen die Rechtmäßigkeit des deutsch- jugoslawischen Krieges erörtert wird. Nicht einmal in homöopathischen Dosen mag er solches, obwohl er sich "brodelnden Auditorien" durchaus zu stellen weiß. 
Aber bitte nicht über Recht und Gesetz sprechen, sondern über den Frieden an sich, den Balkan gestern und heute, die Möglichkeiten des Stabilitätspakts, das moderne Jugoslawien an sich im geeinten Europa im Allgemeinen. 
So mag er die Friedensbewegung.

Und was tun die friedensbewegten Deutschen? In erschreckend hohem Maße noch genau das, was Erler möchte: Meinungen absondern, Teilwissen generieren, und immer auch gerne mal nach gewisser Zeit abwinken: "Es ist sowieso alles kompliziert, und wer kennt sich schon auf dem Balkan/im Völkerrecht aus? Außerdem kann man der NATO/den USA eh nicht an den Karren fahren."
Denkfaulheit paart sich mit Kuschen vor der Macht, und auch einer gewissen Erkenntnismüdigkeit ("naja - der Balkan").

Diese Haltung bei Friedensfreunden ist seitens der Friedensfeinde gewollt, und sie wird systematisch produziert. Was bewegt man denn, wenn man erkannt hat, daß man 
a) belogen wurde und 
b) daß Kriege "scheiße sind"?

Am 9.Mai 01 rief ich im Außenministerium an, und die Pressestelle verwies mich an eine freundliche Dame im "Sonderstab westlicher Balkan". Ich wollte wissen, wie denn nun die Bundesregierung reagiert habe auf die Verurteilung von SchröderFischerScharping in Belgrad zu je 20 Jahren Haft?
So gut wie überhaupt nicht, war die Antwort. Man müsse das doch alles tiefer hängen, es sei ja eine "Farce" gewesen. 
Was denn das konkret bedeute?
Die Bundesregierung habe - in Abstimmung mit natürlich England und Frankreich und den anderen - der jugoslawischen Seite zu verstehen gegeben, sie möge die Sache aus dem Weg schaffen. Offiziell nehme man das gar nicht zur Kenntnis und sei sachlich auch nicht involviert.
Was denn das konkret bedeute? 
Der Pflichtverteidiger sei wohl aktiv geworden, und die Jugoslawen seien auch willens, den "Quatsch" ad acta zu legen. 
Was denn das konkret bedeute? Immerhin sei es doch ein Urteil, und in einem Rechtsstaat, der Jugoslawien nun doch sei, können man doch nicht einfach Urteile kassieren?
Da seien wohl einige Verfahrensfehler, auf denen man aufbauen könne.
Damit sind aber doch nicht die sachlichen Grundlagen des Urteils aufgehoben?
Aber das ist doch alles Quatsch. Und außerdem (sie fingerte nach einem Schriftstück) liege ihr hier eine Information der deutschen Botschaft vor, nach der Herr Batic (jugoslawischer Justizminister) ein Ersuchen an den zuständigen Staatsanwalt gerichtet habe, "die Möglichkeiten zu prüfen, das Verfahren einstellen zu lassen".
Ob das heiße, die Bundesregierung belasse alles in jugoslawischer Hand?
Ja, man vertraue darauf, daß das noch bis Ende des Jahres geregelt sein werde. 
Die sachliche Begründung des Urteils sei aber doch mit Revisionen o.ä. nicht zu kippen?
Da dürfe man nicht rechtlich argumentieren, sondern das müsse man politisch sehen. Dieser Quatsch werde gewiß niedergeschlagen werden, das sei von der jugoslawischen Seite versichert worden. Der politische Wille bestehe dort, das geräuschlos zu regeln.

 
Die Kriegsverbrecher wollen Ruhe an der juristischen Front. Natürlich auch an der politischen, journalistischen usw. Aber die Frage der Rechtmäßigkeit des Krieges hat ein weit höheres Gewicht, als es nach der Medienverarbeitung dieses Aspekts den Anschein hat. Dieser Schein trügt - es ist ja auch kein Schein - sondern eher ein gesteuertes, bewußt hergestelltes Dunkel. Bringen wir Licht in die Sache.
1. Ob die USA in den Jahren nach dem 2.Weltkrieg diese oder jene, jedenfalls viele Kriege geführt haben, ist völlig belanglos für uns. Unser Einfluß darauf ist etwa so hoch wie auf die US-Steuergesetzgebung. Wir sehen das derzeit im Fall Afghanistan bzw. Irak. Konzentrieren wir uns auf Deutschland. 

Im Gegensatz zu den USA und vielen anderen Ländern haben wir in Grundgesetz und StGB Formulierungen, um die uns Pazifisten der ganzen Welt beneiden können. Sie sind Resultat des antifaschistischen Konsenses nach 45, Reste aus einer Zeit, in der 10 Jahre lang nicht einmal eine Armee existierte. Mir ist unverständlich, warum die demokratische Öffentlichkeit ein Recht, nur deshalb weil es mit Füssen getreten wurde, nicht verteidigt. Für die Verankerung dieses Rechts haben sich Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien eingesetzt, die aus den KZs, aus dem Exil oder aus den Schlachtfeldern des größten Krieges der Menschheit kamen.  Welchen Sinn macht der Kampf um Gesetzesänderungen in die eine oder andere Richtung, welchen Sinn das Feilschen um einzelne Worte bei neuen Gesetzen, wenn das, was man erreicht hat, nicht danach auch umgesetzt und verteidigt wird?

2. Dieselben historischen Erfahrungen lehren uns, daß ein Recht, das nicht wahrgenommen wird, mit der Zeit verblaßt und ausgehöhlt werden wird. Daß eine Gesellschaft mit kapitalistischem Charakter immer Rechte so hinzubiegen versucht, wie sie dem Verwertungsinteresse des Kapitals dienlich sind, ist kein Gegenargument. 
Uralte marxistische Erkenntnis ist die tendenzielle Loslösung des Überbaus von der Basis - das Recht bildet also NICHT 1 zu  1 die Macht- und Produktionsverhältnisse ab.
Denn warum ist eine Rechtsanpassung immer nötig? Weil diese Rechte dem ungehemmten  Zugriff auf Gelder, Natur, Ressourcen, Macht usw. entgegenstehen (können). Rechte hemmen immer irgendjemanden, das ist ihre Natur. Wen sie hemmen und behindern, hängt von Kräfteverhältnissen und neuen Situationen ab. Es ist Aufgabe der Friedenskräfte, die Rechte und Gesetze, die ursprünglich mal Konsens waren, gegen diejenigen zu sichern, die sich derzeit mit NMD und schnellen Eingreiftruppen den ungehemmten Zugang z.B. zu den Energiereserven und Märkten des Globus verschaffen wollen. Insofern ist dieses alte Recht hochaktuell. Seit 1945 verblaßte es im Bewußtsein, weil es nicht zur Disposition stand. Jetzt fühlen sich einige Kriegsfreunde stark genug, es mal anzutesten. Wenn wir es nicht verteidigen, wird der kleine "Eingriff" (Krieg) immer mehr zum Normalzustand.
3. Nein, man muß NICHT zum Juristen und Experten werden, um die entsprechenden Paragraphen zu nutzen. Das Problem beim Völkerrecht ist, daß UN-Charta und Genfer Konventionen recht umfangreich sind, das Problem beim Strafrecht (§80 StGB) ist zudem, daß kaum jemand etwas damit zu tun hat, außer bösen Buben - wer ist das schon ... 
Aber die wichtigsten Aussagen des Mietrechts z.B. kennt jeder auch ohne Paragraphenkenntnis. Ohne Jurist zu sein, weiß jedermann, daß Autos nicht einfach ge- oder verkauft werden ohne schriftlichen Vertrag. Auch beim Strafrecht weiß jedermann: sehe ich eine Leiche irgendwo am Straßenrand, ist das kein Normalzustand. Ohne Kenntnis des entsprechenden Paragraphen hat jeder im Gefühl, daß da die Polizei zu rufen ist. Auch ohne zu wissen, ob Herzinfarkt, Verkehrstod oder Mord vorliegt. Ermitteln muß das jemand anderes. Aber das an-zeigen, das ist Dein Job als Staatsbürger und Mitmensch. Damit wird man nicht schuldig am Tod der Leiche und auch nicht am Knast für den eventuellen Mörder. Aber man macht sich schuldig durch das Nicht-Anzeigen. 
Um nichts anderes handelt es sich bei der Anzeige nach §80StGB. Dazu braucht es keinen Anwalt und keine Gesetzeskenntnisse.
4. Nicht nur notorische Linke, sondern auch Otto Normalverbraucher hat mittlerweile einen Mordsrespekt vor der Juristerei. Weil für jeden Pfurz ein Rechtsanwalt bereitsteht. Weil die Werbung für Rechtsschutzversicherungen eine Höllenangst davor machen, mit Geld für irgendetwas belangt zu werden, was man nicht versteht. Weil von Quincy bis Böser, von Frau Salesch bis zu jedem Krimi sich jede zweite TV-Sendung um Rechtsfragen dreht, und die Spannung entsteht dabei dadurch, daß "es anders ausgeht als man denkt". Und so wird das "gute Recht", das jeder von uns hat, immer weiter von uns entfernt. Holen wir es uns wieder! Denn so kompliziert ist es nicht - es wird nur dazu gemacht. Wer wegen eines Schnupfens gleich ein Medikament braucht und bei Kopfschmerzen zum Arzt rennt, der geht bei einem Rechtsstreit natürlich auch sofort zum Rechtsanwalt. Der juristische Hypochonder hat natürlich auch eine Rechtsschutzversicherung. Man weiß ja nie ?

Jemand, der auf seine Urteilskraft vertraut und versteht, daß die Rechte und Gesetze jahrhundertelang gewachsen sind und doch nur die Realität abbilden (manchmal verzerrt), braucht das alles nicht.

5. Das mit Krieg und Frieden ist sowohl das wichtigste Rechtsgut als auch das einfachste. Im Grundgesetz und StGB stehen die entsprechenden Paragraphen an herausgehobener Stelle, und sie haben eine einfache Sprache. Denn jeder weiß, daß ein Krieg ALLE anderen Verbrechen und Gesetzesbrüche in sich birgt: von Mord bis zur Enteignung, von Vergewaltigung bis Brandstiftung usw. - das StGB hoch und runter. Einige wichtige Sätze dazu. Das Grundgesetz gilt für Deutschland. So schön der Art. 1 mit der Menschenwürde z.B. auch ist, weder haben wir das Recht noch die Pflicht, diese z.B. in unserem Urlaubsland durchzudrücken. Dort gelten die Gesetze des betreffenden Landes. Dort wird evtl. etwas anderes unter Würde verstanden, dort gibt es vielleicht ein verbrieftes Recht auf Arbeit. Das Recht des anderen Landes gilt ja auch nicht bei uns, manchmal zum Glück, manchmal muß man sagen "leider". Wenn also jemand sagt, wir müßten dies oder jenes z.B. in Jugoslawien oder Afghanistan oder Irak verteidigen/ sichern/ einführen, dann fehlen demjenigen die berühmten Tassen im Schrank.
Das sei klar und offensichtlich? Sicherlich. Und dennoch gibt es Menschen, die den Wortlaut des Art. 26 GG auf andere Länder beziehen. Dort (also z.B. in Jugoslawien) sei das "friedliche Zusammenleben" doch schon gestört gewesen. Diese sachlich richtige Aussage ist aber rechtlich keine Grundlage, den Grundgesetzartikel auf ein anderes Land zu beziehen. Unsere Steuergesetzgebung gilt ja auch nicht für die USA, nur weil auch dort Geld verdient wird.
6. "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören", solche Handlungen sind verboten. Also Attentate auf den fremden Staatschef, wenn der hier zu Besuch ist. Also Rassismus. Also Kriegshetze. Also Vergiftung z.B. des Rheins (Trinkwasserquelle für die Niederlande). Und "insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten". Das Grundgesetz sagt es also allgemein, betont aber noch besonders den Angriffskrieg. Der ist insbesondere eine Handlung, die das friedliche Zusammenleben stört, sogar schon die Vorbereitung. Ist doch auch sonnenklar - oder? Anscheinend jedoch nicht einigen Wortverdrehern. Zu allen diesen Handlungen gehört also inbesondere die Vorbereitung des Angriffskrieges, und dafür gibt es den §80 StGB als Konkretisierung. Für die anderen Handlungen gibt es andere Paragraphen, die aber hier nicht das Thema sind.
Der § 80 StGB sagt: lebenslänglich, mindestens 10 Jahre. Das sollte doch wohl abschrecken davor, Angriffskrieg vorzubereiten. Das tat es ja auch 50 Jahre lang. Nur waren im Jahre 1999 einige Herren offenbar der Meinung, man könne sich darüber hinwegsetzen. Ganz einfach dadurch, daß sie (sie selbst!!) behaupteten, es sei gar kein Angriffskrieg. Klar doch, wenn der Mörder demnächst sagt, es sei kein Mord, dann gelten für ihn die Paragraphen auch nicht. Man muß nur genügend von "guten Absichten"  schwätzen. Wollen wir eine solche dummdreiste Argumentation, die jeder Angreifer benutzt, in Deutschland durchgehen lassen?
7. Etwas Taktisches - was aber doch eher strategisch ist:
der Zugang zum Bürgertum.
"Das Recht wie Glut im Kratewrherde nun mit Macht zum Durchbruch dringt ... Die In- ter- nationale erkämoft das Menschenrecht!" Worte aus der Internationale. Recht, Menschenrecht sogar ist das Ziel. Jeder Heini wußte damals, dass man seine Macht durch Recht sichern muß, und daß Macht kein Selbstzweck ist.
"Einigkeit und Recht und Freiheit - für das deutsche Vaterland!"
Ist dagegen irgendetwas einzuwenden? Wer die Nationalhymne singt, setzt sich also auch für Recht und Freiheit ein.
Das ist doch eine Basis der Zusammenarbeit.
Wer nun argumentiert, der Bürger sei indvidualistisch, verstehe das Recht immer nur als Recht des Einzelnen - und die "Linke" sei eher für das Gemeinwohl zuständig, aber der Einzelne werde dabei negiert 
- der schaue sich mal die Grundrechte des Grundgesetzes an.
Artikel 1 (1):"Die Würde des Menschen ist unantastbar..."
1 zu 0 für die These, das Grundgesetz sei ein bürgerliches Rechtssystem, durchdrungen von Egoismus, Egozentrik und Heuchelei ... Wirklich? Der Artikel 1 hat noch einen zweiten Satz: (2)Das Deutsche volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."
Da ist die Würde des Einzelmenschen - sie führt also zum Bekenntnis zu den Menschenrechten. Und das Ziel ist: Gemeinschaft. Frieden. Gerechtigkeit.
Der Frieden taucht also schon im ersten Artikel unseres Grundgesetzes auf. Das eint alle - außer Kriegstreiber. Mir ist unbegreiflich, was dagegen einzuwenden wäre.
Und was tut die Staatsgewalt? Sie führt Krieg.
Was hingegen ist ihr Job? Steht auch im Artikel 1. Selber nachlesen!
 vgl. auch: /sinnlos.html 
Überblick über die juristischen Auseinandersetzunngen, die die Bundesregierung bzgl. des deutsch-jugoslawischen Krieges bisher schon am "Hals hat":  /wasgeht.html
(c) Andreas Hauß, März 2002, http://www.medienanalyse-international.de