EuGH-Entscheidung zur Weitergabe von Daten der Flugpassagiere
an die USA:
Und wieder einmal hadert der SPIEGEL mit dem Recht:
Das ehemalige Nachrichtenmagazin informiert seine Leser über ein
höchstrichterliches Urteil des EuGH so "Es
beruhe nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage, hieß es zur Begründung."
Lapidar hingeworfener Konjunktiv, danach ellenlanges Lamento über
die Folgen. Die Folgen? Für wen ? Anstatt festzuhalten, daß
europäische Bürgerrechte seit Jahren verletzt wurden, daß
EU-Kommission und nun die Fluggesellschaften rechtswidrig handelten und
handeln, glänzt das Blatt mit dem Satz: "Die Europäische Kommission
und die US-Regierung müssten nach der Gerichtsentscheidung nun klären,
ob die USA künftig auf die Daten verzichten oder aber in Europa dafür
eine Rechtsgrundlage geschaffen werde." Die Armen. Sie müssen
nun. nun müssen sie klären. Vorher mußten sie es nicht
? Und was ? Ob europäisches Recht sich an US-Paranoia orientiert oder
ob die USA "verzichten".
Das ist die Sprache des
Verbrechens. Von Propaganda für US-Interessen. Und deshalb sattelt
das ehemalige Nachrichtenmagazin noch eins drauf: "Scheinsieg
für den Datenschutz"
"Für Datenschützer ist das ein Sieg mit geringem Wert.
Denn die USA bleiben bei ihrer harten Haltung". Klar doch, es geht
um "Datenschützer" gegen die USA, nicht etwa um Bürger und ihr
Recht. Und das Recht hat nur "geringen Wert" weil die USA dies oder jenes
tun. Zwar kann man den USA verdeutlichen, daß wir Europäer die
Frage, ob wir vegetarisch oder koscher essen, nicht für einen Beitrag
im Kampf gegen den Terrorismus halten. Indem wir z.B. von US-Fluggesellschaften
abfragen, welche Filme sich der Fluggast ansah. Oder ob der US-Bürger
eine dunkle Hautfarne hat (nur zu seinem Schutz), welche sexuellen Vorlieben
er angibt. In Brasilien hat man den Fotozwang bei der Einreise eingeführt,
eben so wie in den USA.
So kann Europa reagieren- mit harter Haltung. Der SPIEGEL weiß
es jedoch besser:
"Recht des Stärkeren" (die Redensart wird als echtes Recht
verkauft)
"Der Konflikt zwischen Europa und den USA über die Grenzen
der Privatsphäre droht daher neu aufzuflammen." Gottchen. Der
Konflikt droht - nicht etwa die US-Regierung !
"Obendrein muss die EU-Kommission nun unter Hochdruck eine schwierige
Rechtsfrage klären, die der EuGH-Spruch aufwirft" - der böse
EuGH wirft auf, und die Kommisssion muß. Und die Fluggesellschaften
wollen das EU-Recht brechen . "Es bleibe ihnen gar nichts anderes übrig,
wenn sie nicht ein Landeverbot riskieren wollten." Man stelle sich
den Chemiekonzern vor, der leiderleider den Rhein vergiften müsse,
weil er sonst zu wenig Profit mache. Den Bankräuber, der leider
aus finanziellen Gründen von seinem Tun nicht ablassen kann.
Das ehemalige Nachrichtenmagazin erwähnt die Bürgerrechte
nicht einmal, sondern nur das Ziel "das neue Abkommen zugleich so zu
formulieren, dass es zumindest formalrechtlich nicht mehr anstößig
ist." Anstößig empfindet Otto Normalbürger zwar den
Zwang zur Offenlegung von Eß- oder Sexgewohnheiten. Aber die Sprache
des Drecksblatts ist eine andere - da wird eben auch zwischen Recht und
formalrechtlich unterschieden.
Die Bundesjustizministerin
a.D. Leutheusser- Schnarrenberger: "Ich halte es von Seiten der EU
wirklich für unverantwortlich, den Eindruck zu erwecken, man müsse
nur einen anderen Artikel im EU-Vertrag zitieren und könne dann alles
so lassen wie es ist, also es gäbe da irgendwo eine Grundlage, die
doch ihre Kompetenz begründet."
"Bevor über Verhandlungen ... nachgedacht wird, muss doch zunächst
mal die Europäische Union sich darüber klar werden, was kann
sie in welchem Umfang überhaupt in diesem Bereich machen. Sonst kann
sie ja gar nicht mit Amerika verhandeln."
"Hat man aus diesen millionenfachen Daten dann die Stecknadel im Heuhaufen
tatsächlich gefunden?"
Urteil zur Rasterfahndung
Ist es denkbar, daß die Chefredaktion eines ehemaligen Nachrichtenmagazins
Probleme mit simplen Grundtatsachen nicht nur unseres sondern eines jeden
Rechtsstaats hat ?
Karlsruhe
dezimiert das Arsenal der Terror-Fahnder
ÜBERFALL
IN POTSDAM -Im Zweifel für die Häftlinge
In beiden Fällen gilt: UNSCHULD ! Niemand hat etwas dagegen, und
die meisten sind dafür, daß Schuldige ordentlich verknackt werden.
Aber wenn ein Nehm und seine Gehilfen WIEDER einmal (erinnert sei an die
hier jahrelang dokumentierten Fälle Mzoudi und Motassadeq) den Mund
zu voll nehmen ? Die eigenwillige Interpretation des Anfangsverdachts (Fall
Schröder) und von Gesetzeskommentaren ist uns aus dem hause Nehm schon
bekannt. Wem ist denn gedient, wenn Unschuldige hinter Gittern sitzen?
Die Nazi-Schläger gehören ermittelt und verurteilt, und nicht
irgendwelche Zeitgenossen, damit "etwas getan" wurde. Nehms Blamage ist
eine Niederlage für den Rechtsstaat und ein Sieg für faschistisches
Gesindel. Wie zur Bestätigung, daß es sich um ein Machtgezerre
und nicht um Wertung von Tatsachen handelt:
Potsdamer Verdächtiger wieder in U-Haft - wie bei Mzoudi/Motassadeq,
alles schon mal dagewesen.
Und das "Ansehen der Terror-Fahnder" ist uns Bürgern schnurzegal,
das dann breit wie lang.
Wir wollen nicht rastergefahndet werden, Fingerabdrücke für
Pässe abliefern und auch sonst nicht wie Schwerverbrecher behandelt
werden. Rechtsstaat ist nicht Staat der Rechten und nicht Polizeistaat.
Trotz aller SPIEGEL-Propaganda.
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