Der Überbringer muß auf alles gefaßt sein, besonders wenn er die Lebensumstände und die Geschichte des Toten und der Hinterbliebenen nicht ausreichend kennt! |
In Zusammenarbeit mit der Militärseelsorge (vgl ZDv 10/1, Ziffer
342) hat der militärische
Disziplinarvorgesetzte eine Todesnachricht zu überbringen (näheres
regelt die
ZDv 10/8, Ziffer 311 und 312). Dazu ist es nötig, im Vorfeld eine
Rollenverteilung
abzusprechen. Wenn der Vorgesetzte noch nie eine Todesnachricht überbracht
hat , sollte
er möglicherweise die Gesprächsführung zunächst
dem begleitenden Seelsorger überlassen
und nur durch seine Anwesenheit die Kameradschaft mit dem Verstorbenen
bekunden.
Seine Aufgabe wird es auch sein, in der zweiten Phase des Trauergespräches
über die näheren Umstände des Todes Auskunft zu geben
.
Rechnen Sie mit mindestens einer Stunde Aufenhalt bei der betroffenen
Familie, und
stellen Sie sich auf nicht im voraus zu berechnende Reaktionen ein.
Aus diesem Grund
ist es nötig, einen Arzt in erreichbare Nähe zu wissen. Den
Besuch allerdings sollten am
Anfang nur zwei Personen machen , um die trauernde Familie nicht durch
eine zu große
Anzahl von möglicherweise als fremd empfundenen Personen zu überfordern
.
Verhalten vor Ort
- Sprechen Sie den Ablauf mit dem Seelsorger ab.
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