Denn sie wissen, was sie tun
 - Anmerkungen zu einem Artikel in der FAZ am 18.3.2003 
 "Regierung auch im Kriegsfall gegen
  eine Awacs-Abstimmung im
  Bundestag" 
ban./elo./fy. BERLIN, 17. März. 
  ".... Die Bundesregierung lehnte die Forde- rung der FDP-Führung ab, wegen des Einsatzes von Awacs-Überwachungsflugzeugen der Nato in der Türkei, in denen Bundeswehrsoldaten ihren Dienst tun, müsse der Bundestag eine neue Entscheidung treffen.  ... Schröder begründete seine Auffassung, daß ein neuer Bundestagsbeschluß nicht erforderlich sei, mit dem Hinweis, die Awacs-Überwachungsflugzeuge stellten keine ”militärische Beteiligung" an einem Krieg im Irak dar. Im Januar hatte er das mit der Versicherung ergänzt, die Bundeswehrsoldaten müßten die Flugzeuge verlassen, wenn sie doch am Krieg beteiligt würden." 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12.7.1994 zu Auslandseinsätzen unterscheidet schlicht zwischen "Übung" und "Einsatz" außerhalb Deutschlands. Kriegsbeteiligung ist eine von mehreren denkbaren Einsatzformen (friedenserhaltende, friedensschaffende Massnahmen, im Rahmen von OSZE, UNO, bilateral usw.). Jedenfalls keine Übung. Also Einsatz. Also Parlamentsentscheidung notwendig.

"... Gerhardt schrieb, seine Fraktion sei der Überzeugung, daß die Regierung verpflichtet sei, die konstitutive Zustimmung des Bundestags für die Beteiligung deutscher Soldaten an den Awacs-Einsätzen über der Türkei zu beantragen. Zumindest aber müsse sie darauf vorbereitet sein, einen solchen Antrag unverzüglich im Falle eines bewaffneten Konflikts zu beschließen."

Mit letzterem Satz baute Gerhardt dem Kanzler sogar noch eine (nicht durch das BVerG gedeckte) Brücke. Das hätte er lassen sollen - Schröder nimmt immer die ganze Hand statt kleiner Finger.

  "...Aufgrund der aktuellen politischen Lage handle es sich nicht mehr nur um Routineüberwachungsflüge über der Türkei."

Als ob sie es vorher gewesen seien ... Es rächt sich der Fehler des Maulhaltens vor einigen Monaten.

" ... Das Verteidigungsministerium hatte bereits vor mehreren Wochen in einem ”Bericht über die Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Awacs-Flugzeugen über der Türkei" für den Verteidigungsausschuß des Bundestages den Standpunkt vertre- ten, einer vorherigen konstitutiven Zustimmung des Bundestages bedürfe es erst, ”wenn die Schwelle des Einsatzes im Sinne der Einbeziehung in eine bewaffnete Auseinandersetzung überschritten wird". 

Hier wird der offensichtliche Rechtsbruch bemäntelt: "Einsatz im Sinne der ... " Da sitzen Bürokraten und Justitiare eines Ministeriums und schreiben aus Gefälligkeit ihren Bossen gegenüber ein Urteil des BVerfG um. Sie geben dem Wort  "Einsatz" einen neuen Sinn

Zur CDU:
"...Der Justitiar der Bundestagsfraktion, Pofalla, hatte  - noch vor der FDP - eine kostitutive Zustimmung des Bundestags verlangt; der für Außen- und Sicherheitspolitik zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Schäuble aber befand Ende Februar, das sei ”derzeit" nicht zwingend erforderlich. ... Nach intensiver Beratung kamen sie zu dem Beschluß, der Fraktion zu empfehlen, sie solle wegen eines Mandats das Bundesverfassungsgericht nicht anrufen, obwohl ein Mandat rechtlich geboten wäre."

Da kommen die CDU-Häuptlinge also zum Ergebnis, rechtlich geboten (also RECHT) sei die Parlamentsmandatierung. Logisch also: die AWACS fliegen derzeit UNRECHTmäßig. Aber sie verlangen keine Parlamentsabstimmung, und sie gehen nicht vor Gericht.
 

"...Der Grund für diese Haltung ist die Befürchtung, daß eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ein Mandat des Bundestages sei erforderlich, der Nato schweren Schaden zufügen und zur Beendigung des Awacs-Einsatzes in der Türkei führen könnte."
 

Klipp und klar: sie sehen, wie sich das BVerfG verhalten wird entsprechend geltendem Recht, und stellen demzufolge den AWACS-Einsatz über geltendes Recht!

"Dabei gehen die Unionspolitiker davon aus, daß der Kanzler keine eigene Mehrheit für ein Mandat zusammenbekäme und deshalb auch gar nicht erst den Versuch machen würde, sie zu erlangen, um seine Regierung nicht zu gefährden."

Die CDU stützt also noch vor einer Entscheidung den Kanzler und seine Regierung, um keine Blairsituation aufkommen zu lassen. Schröder ist der Kanzler der CDU. Die CDU ist NICHT Opposition.

"Vielmehr würde er - so die Annahme - die deutschen Besatzungsmitglieder der Awacs- Flugzeuge abziehen. Da die Bundeswehr etwa ein Drittel der Besatzungen stellt, würde dies mutmaßlich den Einsatz der Maschinen unmöglich machen und den  Nato-Einsatz beenden. Diesem Risiko könne die Union die Nato nicht aussetzen."

Die CDU regiert. Sie beschließt, den Krieg der USA mit Hilfe u.a. Deutschlands nicht substantiell zu stören. Gegen geltendes Recht. Das ist die Substanz.

(c) Andreas Hauß März 2003 http://www.medienanalyse-international.de/index1.html