In den einschlägigen Foren kusiert folgendes Schreiben: "Sehr geehrter Herr Goldmull, vielen Dank für ihre mail vom 11. März 2008. Ich habe mich an der Abstimmung über den EU-Reformvertrag nicht beteiligt, weil ich mich grundsätzlich einer Teilnahme verweigert habe aus einem übergreifenden und zentralen Grund: Ein vollständiger Vertragstext lag nicht vor. Insofern fehlte aus meiner Sicht die Voraussetzung für eine entsprechende Abstimmung. Freundliche Grüße
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Es gibt Leute, die nachhaken: Mit
freundlichen Grüßen
Email 18.6.08:
Sie schrieben:
Anzunehmen ist, Sie meinen
eine Bundestagsdrucksache. Da ich seit längerem eine offizielle vollständige
konsolidierte Fassung suche, bitte ich Sie hiermit höflich um die
Angabe der Drucksachen-Nummer. Auf dem DIP-Server fand ich keinen Eintrag
der Art.
Danke für Ihre Mühe.
Andreas Hauß " Das Büro Frau Aigners antwortete prompt. Zugeschickt wurde diese konsolidierte Fassung . Antwort-email: Sehr geehrter Herr Kamml für die umgehende Antwort und die
Zusendung dieser konsolidierten Fassung danke ich Ihnen. Sie entspricht
wahrscheinlich der beim AA zu findenden Fassung:
Meine Frage lautete: "Anzunehmen ist, Sie meinen eine Bundestagsdrucksache. Da ich seit längerem eine offizielle vollständige konsolidierte Fassung suche, bitte ich Sie hiermit höflich um die Angabe der Drucksachen-Nummer. [...] Oder hatten Sie eine andere Quelle? Aus der Nonchalance, in der
Sie, sehr geehrter Herr Kamml mir schreiben:
Daraus schliesse ich, daß
der deutsche Bundestag in seiner Entscheidung über den EU-Reformvertrag
1. kein Dokument ihres eigenen
Organs PARLAMENT vorliegen hatten,
Was Frau Aigner offenbar gemacht hat, war keine Gewissensentscheidung aufgrund auch nur minimalster sachkenntnis, sondern braves Händchenheben. Abgeordnete, die nicht wissen, worüber sie entscheiden, sich nicht einmal darum bemühen, nachher leichthin behupten, sei seien im Bilde gewesen - und die zudem noch falsch stimmen - sind meines Erachtens als Abgeordnete im Deutschen Bundestag nicht geeignet. Dieses Schreiben werde ich anderen MdBs zur Verfügung stellen. M.E. war die Ratifizierungs-Abstimmung ungültig. Mit freundlichen Grüßen
Tue, 24 Jun 2008 08:42:07 +0200 Antwort von Frau Aigner: Sehr geehrter Herr Hauß, erlauben Sie mir zu Ihren Bemerkungen eine Stellungnahme: Der Deutsche Bundestag
hat den Vertrag von Lissabon auf der Grundlage der BT-Drucksache 16/8300
und der Beschlussempfehlung des EU-Ausschusses unter Drs. 16/8917 beraten
und beschlossen. Dabei handelt es sich nicht um eine "konsolidierte" Fassung
des Vertrages von Lissabon, obwohl diese als
Rechtstechnisch handelt
es sich beim Vertrag von Lissabon um die Änderung des Vertrages von
Nizza, der vereinfacht gesprochen zwei Teile hat: den Vertrag über
die Europäische Union und den EG-Vertrag. Der EG Vertrag wurde
Die Abgeordneten haben also über die Änderungen im Vertrag von Nizza abgestimmt. Dies ist für den Bundestag wie auch den Bundesrat ein völlig normales Verfahren, das im Detail deutlich macht, worüber die Abgeordneten abstimmen, welche Bestimmungen im geltenden Nizza-Vertrag verändert wurden und welche nicht. Lediglich völlig neue Gesetze werden in einer "konsolidierten" Fassung beraten, Gesetzesänderungen in aller Regel nicht. Dabei muss man allerdings einräumen, dass es sich beim Vertrag von Lissabon um eine komplizierte und sehr umfangreiche Materie gehandelt hat. Der federführende EU-Ausschuss hat daher zwei Expertengespräche und eine Anhörung mit Sachverständigen durchgeführt, bei denen sich die Abgeordneten im Detail über den Sachverhalt unterrichten und ihre eigenen Fragen beantworten lassen konnten. Wer sich die Beschlussempfehlung des EU-Ausschusses zu der Sache durchliest, erkennt sehr schnell, dass es sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei den Beratungen nicht leicht gemacht haben. Wer zusätzlich den
Vertrag von Lissabon als konsolidierten Text lesen
Es ist also für die
Entscheidung der Abgeordneten über einen Gesetzestext nicht immer
erforderlich, dass bei der Beratung eine konsolidierte Fassung auf dem
Tisch liegt. Notwendig, weil technisch selbstverständlich, ist das
bei gänzlich neuen Gesetzen. Wichtiger ist, dass es sich bei der Beratungsgrundlage
um einen fehlerfreien, von der Bundesregierung geprüften und autorisierten
Gesetzentwurf handelt. Wenn zusätzlich eine konsolidierte Fassung
verfügbar ist, umso besser. Sie verschafft dem Leser einen Eindruck,
Mit freundlichen Grüßen
Summa summarum,
sagen Sie mit Ihren "Also"-Sätzen
("Dabei handelt es sich nicht um eine "konsolidierte"
Fassung des Vertrages von Lissabon...").
Zum Vergleich: für die sog. EU-Verfassung lag eine konsolidierte Fassung vor. das kiloschwere Buch konnte bei der Bundeszentrale bestellt werden, und auch als .pdf lag es vor. Angesichts meiner hohen Meinung von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die ein hohes Tagespensum abzuarbeiten haben, bin ich fest davon überzeugt, daß wohl nur eine Handvoll MdBs sich der Mühe unterzogen haben, sich mit "wird ersetzt durch, wird ergänzt um" - Formulierungen zu beschäftigen und allenfalls kursorisch die inoffizielle EU-Rats-Fassung angesehen haben. In einer Woche ist das Lesen, verstehen und Diskutieren des gesamtwerks unmöglich - auch für Abgeordnete gilt das. Gelegentlich hört man von "Glaubwürdigkeitsdefiziten" der Politik. Hier liegt eins vor. Mittlerweile klagt auch die Linke. Ich fordere von meinen Abgeordneten, sich gegen das Überrumpeln durch die Exekutive zu wehren und ihr Votum zu widerrufen, öffentlich natürlich. Mit freundlichen Grüßen
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Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.