Folter-Dreier
 
 
  

Eine böse Kollision
Horst Dreier vor den Toren des  Verfassungsgerichts 

Die "Süddeutsche" brachte schon vor einiger Zeit den Aufschrei Heribert Prantls - und auch dieser Artikel ist ein Warnruf vor der Installation eines Folterbefürworters genau dort, wo  ganz bestimmt niemals so  jemand sitzen dürfte. Wieder ist es Rotzgrün, die sich über die zuvor nur leise geäußerten Bedenken der Fachwelt hinwegsetzen wollen. Nein- es sind keine parteipolitischen Machtspielchen, bei denen sich Rotzgrün  über  eigene bedenken "hinwegsetzen" wollen. Die wollen den Mann dort WEGEN seiner Positionen. Also nicht "trotz". WEGEN.  Die Begründung erschließt sich aus dem SZ-Artikel - hier Auszüge:

"Es geht nicht um übliche verfassungspolitische Präferenzen. Es geht auch nicht - trotz des Gerangels zwischen den Parteien - um weltanschauliche Differenzen, zumal die Konfliktlinien quer durch die Fraktionen laufen. Und es geht schon gar nicht um Dreiers rechtswissenschaftliche Qualifikation für das hohe Amt; an dieser gibt es keinen Zweifel. Es geht in diesem Fall um die Grundlage der Verfassung selbst. Dreier hat sich in den Augen seiner Kritiker dreifach angreifbar gemacht…….und schließlich durch seine Position zur Folter. Problematisch, um nicht zu sagen unhaltbar wird es beim dritten Punkt. Mit seiner Haltung zur Folter schlägt Dreier eine Bresche in das Fundament der Verfassung, die, würde sie durch die Judikatur des Verfassungsgerichts bestätigt, einen irreparablen Schaden am Rechtsstaat verursachen würde. Dass Dreier auch Präsident des Gerichts werden soll, verschärft die Bedenken nur. 

Vor allen Details seiner Argumente aber muss man sich vergegenwärtigen, im welchem politischen Umfeld seine Zulassung der Folter ihre fatale Wirkung zu entfalten droht. Zum einen ist es der immense Druck, der von der aktuellen Sicherheitspolitik, ja Sicherheitshysterie ausgeht und der im Kampf gegen den Terror jede verfassungsrechtliche Garantie auf ein erdenkliches Minimum zusammenpresst, zugunsten immer weiter reichender Präventions- und Verfolgungsinstrumente. 
Zum anderen gehört zum Umfeld die längst nicht mehr schleichende Akzeptanz des Rechts zur Folterung in der deutschen Rechtswissenschaft - als ob Guantánamo ein bloßes Luftgebilde wäre. Was zuerst durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht in den siebziger Jahren, später auch durch Niklas Luhmann diskursfähig und "denkbar" wurde, ist spätestens, seit das Foltern im herrschenden Grundrechtskommentar "Maunz-Dürig" durch Matthias Herdegen legitimiert wird, in der Mitte des Rechtssystems angekommen. Wenn auch der führende Verfassungsrichter des Landes zu den Befürwortern gehörte, stünde es wahrlich schlecht um die Barriere der Menschenwürde. 
Was aber genau ist Dreiers Position?.... Jeder Eingriff in die Menschenwürde und also auch Folter, sagt Dreier ausdrücklich, "ist unweigerlich ein Verfassungsverstoß"….. Gleichwohl, argumentiert Dreier dann aber weiter, gibt es "konstruktiv denkbare Ausnahmefälle". 
Der Ausnahmefall trete dann ein, wenn die Würde des Täters mit der Würde von dessen Opfer kollidiere, wenn also der Staat gezwungen sei, zwischen zwei widerstreitenden Ansprüchen auf Achtung der Würde zu entscheiden. Dreier nennt dies eine Pflichtenkollision. Die Organe des Staates hätten sich in dem Fall auf die Seite der Würde des Opfers zu schlagen, sie müssten, wenn andere Mittel versagen, den Täter foltern. 

Dieser Schluss ist nicht einfach ungeheuerlich - er leidet unter schweren Gedankenfehlern. 

Sie (die Menschenwürde) ist nicht nur eine rechtspositivistisch gesetzte Regel wie jede andere auch (was Herdegen anzunehmen scheint). Sie ist ebenso wenig nur ein mahnender Rückgriff auf das Naturrecht, weil man so böse Erfahrungen mit dem Dritten Reich gemacht hat. Die Menschenwürde ist vielmehr die Essenz des Rechtsstaats. Ohne den wechselseitigen Achtungsanspruch lässt sich weder die Freiheit der Individuen konstituieren noch die gesetzgebende Gewalt des Staates legitimieren. Recht wäre kein Recht, würde es sich nicht bedingungslos durch diesen Achtungsanspruch definieren. 
Dass Horst Dreier dieses Fundament untergraben will, macht ihn als Hüter der Verfassung ungeeignet. ANDREAS ZIELCKE 

Erläuterung:
"rechtspositivistisch gesetzte Regel" - zwei Autos auf einer engen Bergstraße. Beide haben das Recht, die Straße zu benutzen. Man könnte derartige Fälle ungeregelt lassen, der Stärkere setzt sich durch oder der Frechere oder die Vernunft. Man kann aber auch Regeln setzen wie: der von oben kommt, hat Vorfahrt. Hier  vergleichbar: das Opferinteresse habe Vorfahrt. Die Regelung zeigt schon beim Beispiel der Berstraße ihre Schwächen: dann muß ein voll besetzter schwer manövrierbarer Bus einem PS-starken Cabrio weichen. Aber es wäre Recht. Bei der  Frage der Würde ist das Denkschema von Opfer-Täter zwar rechtlich eindeutig, aber zudem mit  Moralin unterlegt, trägt also zwei Ebenen. Sofort, wenn das Opfer nicht mehr das kleine Kind und der Täter  ein gewissenloser Sittenstrolch ist, sondern wenn der Täter allgemein anerkannte moralische Motive ins Feld führen kann, das Opfer aber der Bösewicht wäre, würde die Beliebigkeit eines solchen Rechts auf Folter deutlich.

Das Verfassungsgericht hatte eben noch deutlich hervorgehoben - im Urteil zum Abschießen eines Zivilflugzeugs, das gehijackt wäre - daß die menschliche Würde unteilbar sei. Daß also niemandem erlaubt ist, einen "eigentlich nahezu toten" Menschen gegen einen oder mehrere aufzuwiegen. Gleiches gilt natürlich auch für Opfer und Täter. Es gilt für Sterbende. Für Embryos. Für "lebensunwertes Leben", Behinderte, Alte. Für jedes menschliche Leben. Wer das antastet. setzt sich über den Gleichheitsgrundsatz des Rechts - dann würde jemand ermächtigt zu entscheiden, welches Leben "wertvoller" als das andere sei. Das sind die Apologeten des "Menschenopfers" - deren Zwecke die Mittel heiligt. Die dürfen nicht durchkommen.
Zielcke konzediert Dreier ordentliche "rechtswissenschaftliche Qualifikation". Da ist dem SZ-Autor ausnahmsweise nicht zuzustimmen. Ein Verfassungsfeind gehört auch nicht auf einen Lehrstuhl.

Patrick Bahners faßte in der FAZ die Dreiersche Ungeheuerlichkeit in diesem Satz zusammen: 
"Die Würde des Menschen ist unantastbar - außer in Extremsituationen, wenn im Gegenteil gilt, dass sie angetastet werden muss."



Bundesfolterverordnung?

Die Würde des Menschen wird antastbar: Über Richter Horst Dreier, der bald sehr mächtig werden könnte 

Kennen Sie irgendeinen Stammtischbruder, der je sagen würde, er wolle diesen oder jenen schon mal ein wenig hauen, ausnahmsweise - aus den eigenen triebtäterischenm sadistischen Gründen? Weil er eben ein perverser Stammtischbruder sei mit Lust zum Quälen und Töten?

Nicht`? Klar doch: Folter  soll es NUR aus guten Gründen geben. Gerne wegen Kindern. So wie es Abschüsse von Flugzeugen NUR  geben darf, um anderes Leben zu retten. Krieg immer NUR aus humanitären Gründen. Stammzellenzüchtung NUR um Krebskranken zu helfen. Wer etwas anderes sagt, sei rückständig, borniert, intolerant und denke GAR nicht an das gute Ziel.
Das ist das Stammtischniveau. Das zuerst nach den Intentionen und Motiven fragt. Übrigens auch beim Terror. Diesen Pfeifen kann man alles einreden, wenn es nur GUT ist  im Ziel. Der Zweck heiligt den en jedes Mittel oder "erklärt" dieses Mittel zumindest.

Ansonsten  muß es natürlich "ordentlich" zugehen, so mit Arzt, gekachelten Wänden usw.. Mengele läßt grüßen.


 

(c) Andreas Hauß, Februar 2008
http://www.medienanalyse-international.de/ueberblick.html

Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.