vgl. November-Attentate in Paris 2015
Kleines juristisches Seminar der FAZ: "Auch als Nichtjurist muss man wissen, dass es unter allen Umständen ein Verbrechen ist, Unschuldige gezielt zu ermorden. Der Tod Unbeteiligter hingegen ist die Nebenwirkung einer Handlung, die möglichst vermieden werden muss – und weithin vermieden wird –, damit Gewalt legitim angewendet wird." NEIN. Oder, höflicher, dem comment geschuldet, verdruckst ausgedrückt: WO STEHT DAS? Der FAZ-Autor meint man wieder in der Gegend herum. Eine saubere, schöne Meinung. So ähnlich wie die "ich glaube"-Formeln am Satzbeginn von Politikern. Nach geltendem Völkerrecht - und über Art. 25 also unmittelbarem Grundgesetzrecht - gilt folgendes: "Teil IV Zivilbevölkerung unter allen Umständen unter allen Umständen unter allen Umständen Der FAZ-Autor hatte gerade noch explizit diese Wörter gebraucht "unter allen Umständen ein Verbrechen" unter Bezug einzig auf Unschuldige gezielt zu ermorden - um sie in Gegensatz zu setzen zu Kriegshandlungen. Also ist "möglichst vermieden" nicht eine gültige Formel. Und das hier ist verräterisch "damit Gewalt legitim". LEGITIM, werter FAZ-Autor, ist nicht LEGAL. Legitim sieht so aus als wäre es legal, deshalb kommt dieses "legitim"-Geschwurbel ja überhaupt erst zustande, täuscht Rechtskonformität vor. Der berüchtigte Kollateralschaden bei Weichzielen ist schlicht ein Verbrechen, das "in kauf zu nehmen" niemand berechtigt ist. Wenn Zivilisten zu Schaden kommen könnten, heisst der Befehl des Gesetzes: nicht schießen. Unter keinen Umständen. Ein durch eine Terrorbombe ermordeter Zivilist ist ebenso illegal ermordet worden wie ein durch eine aus der Luft abgeworfene Terrorbombe. Frau Wagenknecht hat recht, zumal beide Waffen - die von Paris als auch die in Syrien - aus den USA kommen. Nicht dass die Waffen-Herkunft strafverschärfend wäre. Sie ist nur verräterisch bzgl. sowohl der Terror-Morde in Paris wie AUCH bzgl. eines impliziten Zusammenhangs des Kriegs mit dem kriegauslösenden Terror. ------------------------------------------------------------------------------------------- Norman Paechs juristischer Exkurs zum Syrienkrieg Sehr ausführlich und sehr angelehnt (sie abarbeitend) an die Regierungs-Argumenttaion. Ich halte es aber für geboten, sowohl einfach und verständlich zu argumentieren als auch mich nicht mit den Winkeladvokaten der Regierung abzugeben. Ja - das muss man in der Hinterhand auch haben. Aber zunächst gilt nicht, die UN-Ausnahmen und Wenns und Abers zu diskutieren, sondern die Völkerrechtsprinzipien: 1. Alle Staaten erkennen sich gegenseitig als souverän an. Heisst: das Argument "aber der böse Diktator" zieht nicht, ist zunächst ohne Belang. 2. Keine UN-Nation greift eine andere an. 3. Und das steht so im GG, art.25 als direkt wirkendes Recht eines jeden Bürgers in Deutschland, strafrechtgesichert durch §80 StGB. Und nun kommen die Ausnahmen: a) der UN-Sicherheitsrat beschliesst, einzugreifen b) ein Staat muss sich verteidigen, dem darf auch geholfen werden a) und b) gelten hier nicht. b) setzt einen Angriff von Syrien voraus, da ist nicht einmal AUS Syrien, also von dem IS auf syrischem Gebiet ein Beweis vorhanden - selbst die frz. Behörden sprechen von Franzosen und Belgiern als Tätern. Und, worauf Reinhard Merkel hinweist. dieser Angriff ist nicht anhaltend, nicht einmal eine ständige Bedrohung. Eine aktuelle verteidigungssituation liegt einfach nicht vor. Fazit: die Ausnahmen von der Regel greifen auch nicht. Wesentlich aber ist und bleibt die Regel, Frieden zu wahren. darauf sollten Friedensfreunde hinweisen. -------------------------------------------------------------------------------------- Immunität der Abhgeordneten Aber sicher doch, ein hohes Gut. Frei und unabhängig, nur ihrem Gewissen verpflichtet usw. - im Rahmen der Gesetze. Bei einem geplanten Mord oder gar Massenmord passiert doch wie bei jeder anderen Straftat von MdBs, dass die STA in einem geregelten Verfahrenswege ermittelt nach Sachverhalt, Relevanz, Rechtslage und dann die Immunitätsaufhebung beantragt - vor jeder hausdurchsuchung oder gar Festnahme. Im Fall Edathy war das so, bei all den anderen Straftätern ebenso, die Liste ist lang. Artikel 46 GG(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.In den Folgesätzen wird auf die Details eingegangen. NATÜRLICH werden die MdBs wohl nicht mit Mehrheit dafür stimmen, dass ihre eigene Immunität aufgehoben werde. Realismus in dieser Sache bedeutet aber nicht, auf das Verlangen zu verzichten, dass die Jurisdiktion gegenüber der Exekutive und diesmal eben auch der Legislative zeigt, wo der hammer hängt. Jede Freiheit eines jeden Entscheidungsträgers gilt auf jeder Ebene in dem RAHMEN, in dem er sich bewegt. Dann soll eben deutlich werden, dass das unmittelbare Recht des Art. 25 GG einfach nur durch die Machtblockade von Bandenverbrechern geblockt wird. Vergleichbar ist es mit dem RAHMEN der UN-Charta (die vom Gewaltverzicht einander gleicher souveräner Staten untereinander ausgeht) der durch die Ausweitung der Formel "mit allen Mitteln" bewusst fehlinterpretiert wird. Mit allen Mitteln - innerhalb der Gesetze, so ist es immer gemeint, ob es sich um UN-Staaten, Abgeordnete, Polizisten oder Otto Normalbürger handelt. ---------- Verbots- oder Subsumtionsirrtum nach §
17 StGB können die MdB samt Regierungsmitgliedern der
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Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.