2. Teil:
Elusive Informationen haben wir diese Infos genannt. Sie tauchen
kurz mal auf, dann sind sie wieder weg oder werden zumindest versteckt
- jedenfalls nicht wiederholt.
Bei der netzeitung ist die Info einfach weg, die wir etwas weiter
unten verlinkt hatten. Beleg für die vormalige Existenz:
http://news.google.de/news?hl=de&ned=
de&q=strafanzeige+clement+netzeitung
Eine Zensur findet nicht statt, sagt das Grundgesetz. Richtig. Von
Selbstzensur spricht je keiner.
Das Saar-Echo
berichtet weiter.
Und auch die
"Junge Welt " meldet sich gebührend zu Wort.
Sonst herrscht eher Schweigen im Blätterwald, mit Ausnahmen
(Zeit, Handelsblatt und Berliner Zeitung - aber die Empörung die Wolter
auszumachen meint, sehe ich nicht).
1.Teil
Abteilung Ratten, Schmeißfliegen, Heuschrecken und anderes
Ungeziefer
Heute PARASITEN :
"Biologen verwenden für „Organismen, die zeitweise oder dauerhaft
zur Befriedigung ihrer Nahrungsbedingungen auf Kosten anderer Lebewesen
– ihren Wirten – leben“, übereinstimmend die Bezeichnung „Parasiten“.
Natürlich ist es völlig unstatthaft, Begriffe aus dem Tierreich
auf Menschen zu übertragen. Schließlich ist Sozialbetrug nicht
durch die Natur bestimmt, sondern vom Willen des Einzelnen gesteuert. Wer
den Grundstock seines Haushaltseinkommens bei der Arbeitsagentur oder der
für das Arbeitslosengeld II zuständigen Behörde kassiert
und im Hauptberuf oder nebenher schwarzarbeitet, handelt deshalb besondersverwerflich."
Verwerflicher als Parasiten, und der Vergleich mit diesen Organismen
ist nur deshalb nicht "statthaft" (=illegitim, Joschkadeutsch), weil natürlich
kein Naturverhältnis vorliege, sondern der freie Wille des freien
Schwarzarbeiters.
Wer räsoniert so fein faschistoid, wer scheut sich nur
noch vor der Verwendung des Wortes "Insektenvertilgung" oder "Gas" ?
Klar doch, der erste Gedanke: das Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit im August 2005, auf Seite 10 ).pdf)
P.s.: Volksverhetzung ist "natürlich" nicht illegitim oder
unstatthaft, sondern illegal. Deshalb
wurde Strafanzeige erstattet. |