Herrn
Gerhard Schröder, MdB Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland Bundeskanzleramt Schloßplatz 1 10178 Berlin - vorab per Fax - Berlin, den 02.05.00
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, am vergangenen Wochenende hatte ich in
der slowakischen Hauptstadt Bratislava Gelegenheit, an einer gemeinsam
vom US-Außenministerium und American Enterprise Institut (außenpolitisches
Institut der republikanischen Partei) veranstalteten Konferenz mit den
Schwerpunktthemen Balkan und NATO-Erweiterung teilzunehmen.
Von Seiten der Veranstalter wurde verlangt, im Kreise der Alliierten eine möglichst baldige völkerrechtliche Anerkennung eines unabhängigen Staates Kosovo vorzunehmen. Vom Veranstalter wurde erklärt, daß die Bundesrepublik Jugoslawien außerhalb jeder Rechtsordnung, vor allem der Schlußakte von Helsinki, stehe. Die europäische Rechtsordnung sei
für die Umsetzung von NATO-Überlegungen hinderlich.
Der Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien sei geführt worden, um eine Fehlentscheidung von General Eisenhower aus dem 2. Weltkrieg zu revidieren. Eine Stationierung von US Soldaten habe aus strategischen Gründen dort nachgeholt werden müssen. Die europäischen Verbündeten hätten beim Krieg gegen Jugoslawien deshalb mitgemacht, um de facto das Dilemma überwinden zu können, das sich aus dem im April 1999 verabschiedeten "Neuen Strategischen Konzept" der Allianz und der Neigung der Europäer zu einem vorherigen Mandat der UN oder OSZE ergeben habe. Unbeschadet der anschließenden legalistischen Interpreration der Europäer, nach der es sich bei dem erweiterten Aufgabenfeld der NATO über das Vertragsgebiet hinaus bei dem Krieg gegen Jugoslawien um einen Ausnahmefall gehandelt habe, sei es selbstverständlich ein Präzedenzfall, auf den sich jeder jederzeit berufen könne und auch werde. Es gelte, bei der jetzt anstehenden NATO-Erweiterung die räumliche Situation zwischen der Ostsee und Anatolien so wiederherzustellen, wie es in der Hochzeit der römischen Ausdehnung gewesen sei. Dazu müsse Polen nach Norden und Süden mit demokratischen Staaten als Nachbarn umgeben werden, Rumänien und Bulgarien die Landesverbindung zur Türkei sicherstellen, Serbien (wohl zwecks Sicherstellung einer US-Militärpräsenz) auf Dauer aus der europäischen Entwicklung ausgeklammert werden. Nördlich von Polen gelte es, die vollständige Kontrolle über den Zugang aus St. Petersburg zur Ostsee zu erhalten. In jedem Prozeß sei dem Selbstbestimmungsrecht der Vorrang vor allen anderen Bestimmungen oder Regeln des Völkerrechts zu geben. Die Feststellung stieß nicht auf Widerspruch, nach der die NATO bei dem Angriff gegen die Bundesrepublik Jugoslawien gegen jede internationale Regel und vor allem einschlägige Bestimmungen des Völkerrechts verstoßen habe. Nach dieser sehr freimütig verlaufenen
Veranstaltung kommt man in Anbetracht der Teilnehmer und der Veranstalter
nicht umhin, eine Bewertung der Aussagen auf dieser Konferenz vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen W i l l y W i m m e r
H a u s a n s c h r i f t :
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