---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Was es nicht alles gibt ..."Somuncu: Das Thema wird sehr ungern in Deutschland besprochen, aber es ist Realität, es gibt Zensur. Und das spielt leider sogar denen in die Karten, die „Lügenpresse“ schreien. Es wird viel selektiert, es wird gestrichen und zensiert. Redakteure bestimmen über den Geschmack der Leute. Und wenn es eine Instanz gibt, die bestimmt, was gesendet wird, dann ist das kein internes Verfahren zur Qualitätssicherung, sondern Manipulation von Bildern und Aussagen. Ich habe das an vorderster Front erfahren. Weil ich die mir zugedachte Rolle des Pöbel-Türken irgendwann nicht mehr spielen wollte. ------------------------------------------------------------------------------------Eine schöne Übersicht über "Majestätsbeleidigung" in anderen Ländern in der englischsprachigen Wikipedia."Was man nicht sagen darf: Böhmermann ist eine feige Drecksau" von Prof. Dr. Bernd Lucke, der allerdings zu erwähnen vergisst, dass Erdogan gerade mit dem Hintern all das wieder umreisst, was ihm und der Türkei zuvor gelaang, außen- wie innenpolitisch."Der Rechtsstaat hat sich durchgesetzt" Es sei die einzig richtige Entscheidung gewesen, ein Strafverfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann zuzulassen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer, im DLF. Der Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sei auch diplomatisch klug. Fall Böhmermann: Zwei Drittel der Deutschen gegen Strafverfahren Dann haben zwei Drittel der Deutschen eben den seit Jahrzehnten propagierten Unsinn verinnerlicht, dass, wer von Polizei und Staatsanwaltschaft eier Straftat beschuldigt wird, auch einer Straftat schuldig ist. Wozu braucht es dann überhaupt noch Gerichte? Noch einmal: falls das Gericht die Klage annehmen sollte (im Fall der Duisburger Loveparade war das bekanntlich nicht der Fall), können erstmals die Argumente ausgetauscht werden. 1. War das "Gesamtwerk" Böhmermanns eine Satire (die Schmähkritik darin war es offensichtlich und ja auch nach eigenem Bekunden Böhmermanns nicht ....) 2. Darf Satire alles - Tucholsky folgend? Ein doppeltes "Ja" liefe auf Freispruch hinaus. Die Sachlage ist aber eben tricky und nicht so einfach zu klären - auch wenn man viel Meinung dazu haben mag. Unbeschadet davon, auch unbeschadet, ob der Sultan eine irrsinnig dünne Haut hat in dieser Frage, bin ich zumindest weiter davon überzeugt, dass die Zufügung von Leid gegenüber Privatpersonen sowie geselllschaftlichen Gruppen strafbar bleiben muss. Und dass deshalb ein §103 StGB auch nicht rückwirkend außer kraft gesetzt werden sollte. Wiederum steht dann die Frage Nr. 3, ob nämlich in der Person Erdogans die Türkei insgesamt beleidigt worden wäre, so es sich um eine Beleidigung gehandelt hätte. Jedenfalls ist die Sache weit komplizierter als ein simples "Du Arsch!", und an der vom ehNaMag zitierten Umfrage ist wunderbar ablesbar, was für ein Untertanen- und Duckmäuservolk die Deutschen schon geworden sind. Der Kanzlerin widersprechen als innere Heldentat und dabei aber anerkennen, dass es keine Gewaltenteilung mehr gebe. ------------------------------------------------------------------------------------Frau Dr. Merkel-Salomon hat gesprochen.Recht so. Die Fassade "Rechtsstaat" bleibt gewahrt. Was Satire nun wirklich darf, entscheiden die Gerichte. Sie werden nach einem Recht entscheiden, dass es bald so nicht mehr geben soll. Was wiederum ein gaanz anderes Thema ist. Zu dem Thema gebe ich zu bedenken, dass das Wort "Majestätsbeleidigung" herablassend wirkt. So als gebe es keine Majestäten mehr, weil es sie bei uns nicht gibt. Ich halte es aber für eine Zumutung für Könige eines anderen Landes mit einer völlig anderen Kultur und Tradition, hier in Deutschland als "Privatperson" einen juristischen beleidigungsstreit mit einem Polterwürstchen auszufechten. Aus außenpolitischen Erwägungen halte ich es weiterhin für sinnvoll ud notwendig, das die jeweilige Bundesregierung den STAATSanwalt sachwaltend für das andere Staatsoberhaupt agiert, mittels des von Frau Dr. Merkel als "entbehrlich" charakterisierten §103 StGB. Das gehört zu den diplomatischen Gepflogenheiten und Höflichkeiten gegenüber einem fremden Souverän, so wie der rote Teppich, Paraden, Immunität der Diplomaten usw.. Derartiges kann nicht ohne Schaden einfach mal einseitig abgeschafft werden. Zu den anderen Kulturen: erbliche Monarchien bestehen deshalb auch heute noch, weil die jeweiligen Staatsvölker mehr oder minder in dem Konsens leben, dass eine Familie durch genetische Vererbung die gesamte Nation repräsentiere. Persönlich halte ich das natürlich für Quatsch, Volkstums-Gemache, antiquiert und undemokratisch - aber mein respekt gegenüber nicht einfach nur der Person Staatsoberhaupt, sondern mein Respekt gegenüber der gesamten Nation sagt: das ist DEREN Sache. Gleiches gilt für Konigtümer, in denen der Kaiser/König zugleich eine religiöse Stellung hat - fast schon wie die eines Gottes. Japan, Thailand usw. : wer dort den Chef angeht, bekomt es mit fast dem ganzen Land zu tun. Unbegreiflich - aber die sind so drauf. So wie ich möchte, dass die deutsche Souveränität anerkannt wird anderswo - und hier ist es das Volk, das das Sagen hat (haben sollte) - so sollten wir andere Staaten in ihrer Verfasstheit respektieren. Nachdem Merkel blöd und unterwürfig gegenüber Erdogan begann, ist ihre Entscheidung heute weise, mit der Ausnahme der Abschaffung des §103. Da schüttet sie das Kind mit dem Bade aus. Und was Satire darf - das werden wir sehen. Bin auf das Urteil samt Begründung gespannt wie viele andere auch. Bekanntlich hilft ein Blick in das Gesetz bei der Rechtsfindung. Es geht dabei offensichtlich um die Repräsentationsfunktion der gesamten Staates bei dem jeweiligen Beleidigten - deshalb ist auch der Botschafter einbegriffen. Natürlich ließe sich der gesamte Paragraph leicht umformuliert auch in den Paragraphen zur Volksverhetzung packen. Denn das ist der Sinn: Frieden wahren. Darüber hinaus: Beleidigung hat etwas mit "Leid zufügen" zu tun. Das muss ja nun wirklich nicht sein, und selbst wenn sich dabei eine gewisse Freude wegen des kunstvollen Tuns einstellt - diese Freude hat etwas von Schadenfreude. ------------------------------------------------------------------------------------Gedicht über Erdogan: Merkel räumt Fehler in Böhmermann-Affäre einund auch das Bundespräsidialamt meldet sich in personam Gauck zu Wort:nicht so hastig mit dem §103, sagt er im Interview der Woche des dradio. In beiden Fällen melden sich eher die Institutionen als die Personen zu Wort - und darum geht es ja u.a. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.
Und die Linke wird sich mit 9/11 und Winnenden beschäftigen müssen.