Jochen Scholz
53913 Swisttal, 13. 02. 2003
Jülicher Ring 95
Sehr geehrter Herr Schorlemmer,
sehr geehrter Herr Bsirske,
Sie werden am kommenden Samstag in Berlin bei der Demonstration der
Friedensbewegung als die Hauptredner die Verantwortung dafür zu tragen
haben, ob der deutschen und internationalen Öffentlichkeit einschließlich
der Bundesregierung der Michel mit Schlafmütze oder der aufgeklärte,
politisch wache und informierte Staatsbürger präsentiert wird.
Die öffentliche Wahrnehmung wird davon abhängen, ob Sie Ihr Engagement
als Unterstützung oder als Auseinandersetzung mit dem Kurs der Bundesregierung
anlegen. Als langjähriger Vertreter Deutschlands in NATO-Gremien,
der seit Jahrzehnten Angehöriger der sicherheitspolitischen „community“
ist, darf ich in der gebotenen Kürze, aber Eindeutigkeit, auf folgendes
hinweisen:
o Seit Frühsommer
2002 nutzen die USA ihre auf deutschem Territorium ausschließlich
für NATO- Verteidigungszwecke (Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut)
überlassenen Liegenschaften für US-nationale militärische
Zwecke, die Vorbereitung eines militärischen Einsatzes gegen den Irak.
Für dieses Vorhaben gibt es nach der Charta der VN keine völkerrechtliche
Grundlage. Dies gilt auch, nachdem die VN-SR-Resolution 1441 vorliegt (Gutachten
des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 2. 1. 2003,
WFII – 133/02), zumal die amerikanische Regierung täglich verlautbaren
lässt, dass ihr Ziel die Beseitigung des Regimes von Saddam Hussein
sei.
o Völker-
und verfassungsrechtlich bedeutet das, was anderenorts als legitime Machtprojektion
eingestuft wird, in Deutschland die Vorbereitung eines Angriffskrieges.
Diese ist nach Artikel 26 GG verboten und mit Paragraph 80 StGB (Friedensverrat)
mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Artikel 2 des NATO-Truppenstatuts
von 1951 verpflichtet die in einem Mitgliedsland stationierten Truppen,
das Recht des Aufenthaltsstaates zu achten. Artikel 26 GG gilt folglich
auch für die hier stationierten Truppen der NATO- Verbündeten.
o Der Bundeskanzler
erklärt heute im Stern-Interview zum wiederholten Male, dass die Bundesregierung
die volle militärische Bewegungsfreiheit der Verbündeten nicht
einschränken werde und bezieht dies sogar auf den Fall, dass die USA
und Großbritannien ohne VN-Mandat einen Krieg gegen den Irak beginnen.
Es gehe in diesen Fragen nicht um „Juristerei, sondern um eine politische
Entscheidung“. Mit dieser Formulierung macht der Bundeskanzler deutlich,
dass er sich des Verfassungsverstoßes bewusst ist.
o Auf die Frage
nach deutschen Patriot- Flugabwehrraketen und dem Einsatz deutscher Soldaten
in den multinational besetzten fliegenden Luftkriegsgefechtsständen
AWACS über türkischem Territorium antwortete der Kanzler, es
werde eine direkte oder indirekte Beteiligung an einem Krieg nicht geben.
Exakt so äußerte er sich heute erneut in seiner Regierungserklärung
vor den Vertretern des Souveräns im Deutschen Bundestag.
Seit Mai 2002 verkündet die Bundesregierung sprachgewaltig
- sie werde sich an einem Krieg gegen den Irak nicht beteiligen
und sie werde keine deutschen Soldaten zur Verfügung stellen
- und erteilte gleichzeitig den zuständigen Ministerien (AA
und BMVg) Sprechverbot zum Thema Nutzungs- und Überflugrechte.
Nach der Bundestagswahl präzisierte sie ihre Haltung, indem
sie eine Beteiligung auch bei Vorliegen eines Mandates der VN ausschloss
und erklärte schließlich Ende 2002, im Sicherheitsrat gegen
ein solches Mandat stimmen zu wollen. Am 8. November 2002 sagte der Bundeskanzler
dem US- Präsidenten in einem Telefonat die volle Bewegungsfreiheit
der US- Truppen in Deutschland zu (Bericht von Andreas Zumach, taz v. 13.
02 2003, Seiten 1 und 3).
Wie sind die unstrittigen Fakten und das Verhalten der Bundesregierung
zu bewerten?
o Die Bundesregierung
lügt, weil sich Deutschland mit der Gewährung von Nutzungs- und
Überflugrechten passiv und mit der zugesagten Beteiligung der deutschen
Besatzungsmitglieder in den AWACS-Maschinen aktiv am Krieg bzw. dessen
Vorbereitung beteiligt, aber gleichzeitig dreist versucht, Parlament und
Öffentlichkeit glauben zu machen, schwarz sei weiß.
o Nach Art eines
Winkeladvokaten verweigert sie der Türkei offiziell erbetene Patriot-
Flugabwehrraketen und lässt dieses Geschäft zugleich durch Überlassung
zweier Systeme an die Niederlande indirekt über die Bühne gehen.
o Seit Sommer
2002 bricht die Bundesregierung die Verfassung (Artikel 26 GG) und
den Zwei- plus- Vier-Vertrag, nach dem von deutschem Boden nur Frieden
ausgehen darf.
o Mantrahaft erklärt
die Bundesregierung seit Sommer 2002, sie werde sich nicht mit deutschen
Soldaten an einem Irakkrieg beteiligen. Sie hat damit eine Gespensterdebatte
eröffnet, um den Blick auf den Hauptkriegsschauplatz zu vernebeln.
Die USA haben nämlich nie die Beteiligung von deutschen Bodentruppen
verlangt, weil sie sehr wohl wissen, dass die durch mannigfache Auslandseinsätze
materiell und personell kannibalisierte Bundeswehr dazu gar nicht in der
Lage ist.
o Auch das propagandistisch
herausgestellte angekündigte Abstimmungsverhalten im Sicherheitsrat
dient ausschließlich der Desinformation der Öffentlichkeit,
um die Lüge von der Nichtbeteiligung zu kaschieren. Es ist jedoch
völlig irrelevant, weil die USA exakt das bekommen haben, worauf sie
zur Vorbereitung des Irakkriegs wegen der Dislozierung ihrer Stützpunkte
in Europa angewiesen sind: Die Nutzung ihrer Liegenschaften und Führungseinrichtungen
auf deutschem Territorium.
o Wenn ein Bürger
einem Killer erlaubt, aus seinem Wohnzimmerfenster heraus einen tödlichen
Schuss abzugeben, wird er zu recht wegen Beihilfe zum Mord belangt. Exakt
dies ist die strafrechtliche Situation, in der sich die Bundesregierung
befindet.
o Der heute in
der Frankfurter Rundschau abgedruckte Offene Brief Freiburger Völkerrechtler
an die Bundesregierung und das Parlament beschreibt diesen Sachverhalt
in der Sprache des Juristen.
Als Bürger dieses Staates, der Zeit seines politisch bewussten
Lebens das Grundgesetz verteidigt hat und Teilnehmer an der Friedensdemonstration
am 15. Februar sein wird, erwarte ich von Ihnen, dass Sie diese Sachverhalte
und ihre möglichen Konsequenzen in strafrechtlicher, politischer und
moralisch-ethischer Hinsicht mit der erforderlichen Deutlichkeit ansprechen.
Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Demonstration sich spaltet.
Es geht darum, Worte und Taten wieder in Einklang zu bringen. Dazu
muss die Bundesregierung gezwungen werden. Rücksichtnahmen auf Befindlichkeiten,
die sich aus der Zusammensetzung des Bündnisses für diesen Tag
ergeben könnten, halte ich für völlig unangebracht angesichts
dessen, was auf dem Spiel steht: Wahrhaftigkeit und das Recht. Beides hält
unser Staatswesen im Innersten zusammen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Jochen Scholz |