Strafanzeigen Winnenden

vgl. Strafanzeige zu Erfurt
vgl. auch : Winnenden
was die Polizei verschweigt 


 

3

Fix: in Handarbeit bestätigt:


 
 

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Ulrichstraße 10
70182 Stuttgart
S-Mitte
Stadtteil Oberer Schlossgarten
per E-Mail poststelle@genstastuttgart.justiz.bwl.de 
 

March, den 26. März 2010

Strafanzeige wegen Totschlags durch Unterlassen,  wegen unterlassener Hilfeleistung und Freiheitsberaubung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen die Polizeibeamten
Tobias Obermüller, Thomas Schnepf und Sebastian Wolf, gegen den Revierleiter Rolf Bösgens sowie weitere in den Fall verwickelte Personen wegen Freiheitsberaubung,  unterlassener Hilfeleistung sowie weiterer in Betracht kommender Straftaten.

 §212
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 239
Freiheitsberaubung
(1)Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)Der Versuch ist strafbar.

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

1. Tatbestand laut Presseberichten:

Die drei Angeschuldigten waren auf Veranlassung des Revierleiters Bösgens  die ersten Polizisten, die das Gebäude der ARS am 11.3. betraten.
Quelle: http://www.bkz-online.de/node/47823

„Die ersten Sanitäter treffen gegen 9.40 Uhr vor der Schule ein.“ 
Quelle: http://www.focus.de/panorama/reportage/tid-15692/focus-reportage-
teil-4-was-in-winnenden-wirklich-geschah_aid_440528.html

„Rolf Böskens hört noch Schüsse, als er fünf, sechs Minuten nach seinen Kollegen an der Schule eintrifft.“
Quelle:www.zvw.de/lokales/pdf/winnenden_amoklauf19.pdf

„Nachdem wir von der Polizei das Signal bekommen haben, dass wir die Schüler, die sich in ihren Klassenzimmern eingeschlossen hatten, befreien können, bin ich in fast allen Räumen gewesen.“

Quelle: http://www.stern.de/panorama/2-albertville-realschule-winnenden-
ich-habe-alle-toten-gesehen-705745.html
 

„Die 14-Jährige hat Szenen erlebt, die man sonst höchstens aus dem Fernsehen kennt: die Lehrerin mit dem blutenden Arm, die angeschossenen Mitschülerinnen, die Sandra "zucken" sah, das viele Blut. Heulen und Schreien. Rund 20 Minuten war die Klasse in dem Zimmer eingesperrt, nachdem Tim K. das Weite gesucht hatte. Die Lehrerin hatte abgeschlossen, aus Angst, der Täter könnte noch mal zurückkommen. "Das kam mir vor wie Stunden", sagt Sandra - doch es klingt sachlich, als erzähle sie die Geschichte eines anderen Mädchens.“
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,612803,00.html

Folgerung: 

20 Minuten NACH dem  Verschwinden des Täters  sind eine Zeitspanne, die in keinem Verhältnis zur Größe der Schule (Zahl der Räume, die zu sichern waren) und der Zahl der eingesetzten Beamten standren. Revierleiter Bösgens schickte bekanntlich sofort 8 Beamte zur ARS, er selbst will ebenfalls wenige Minuten später in der ARS gewesen sein, eine Vielzahl an Polizisten waren VOR 10 Uhr vor Ort. Zum vergleich:  die Polizei war in der Lage, sukzessive sogar  zuerst nach hertmannsweiler und dann nach Weiler zum Stein VOR 10 Uhr zu fahren.

Sanitäter und Notärzte wurden  am betreten der Schule  und der betroffenen Klassenräume gehindert mit dem nicht zutreffenden Argument der Objektsicherung. In dieser Zeit  (ab 9:36/9:39  + 20 Minuten) erlitt nachweislich Jana Schober den Blutverlust, der, wäre er fachmännisch unterbunden worden, ihr Leben erhalten hätte.
Statt die Schülerinnen und Schüler nach Hause fahren zu lassen oder ihren teils vor der Schule wartenden eltern zu übergeben, wurden sie  stundenlang im Wunnebad festgehalten. Auch wurden ihre Eltern nicht zu Ihnen vorgelassen. Die Atmosphäre von Terror und Verzweifelung wurde so bis ins Äußerste gesteigert in einer Situation, in der die Kinder der unteren Klassen nicht einmal die Schüsse gehört hatten oder sie gar hatten interpretieren können. Demzufolge ist nicht einmal das Argument einer Zeugenbefragung stichhaltig oder das eines Schutzes vor dem Täter/den Tätern, da in ganz Baden-Württemberg gefahndet, aber nicht im gesamten Land Schüler deshalb eingesperrt wurden. 
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,612639,00.html

Familie Schweitzer (Tochter Selina Marx) kam aus Sulzbach anfahrend, alarmiert durch einen Anruf aus der Klasse bei Nachbarn, an der ARS an. Nach eigener Aussage war es etwa „dreiviertel Zehn (9.45), aber da die Strecke aus Sulzbach nicht innerhalb von 10 Minuten fahrbar ist, dürfte es eher  gegen 10.00 Uhr gewesen sein). Beschreibung der Situation: Sanitäter schon vor Ort, aber draußen, Einsatzteam in der ARS, SEK kam gerade an.
Quelle: (ca.  6:30-8:00) http://www.swr.de/swr2/winnenden/-/id=7576/nid=
7576/did=6074678/1xfmtr7/index.html

Eine weitere Schilderung der Situation durch dieselben Zeugen:
Aussage Thomas Schweitzer, Vater der erschossenen Selina:
„Diese Bilder kann Dir auch keiner aus dem Kopf nehmen, das Erlebte und wie die Kinder in dem Nebengebäude in dem Lessinggymnasium hinter den Glasscheiben standen und herunter guckten, wie das SEK sich aufgebaut hat: und die ganzen Rettungswägen, die ganze Straße, die an der Schule vorbei führt, war voll mit Rettungsdiensten, mit Polizei. Man hat nur Uniformen gesehen. Da ging's drunter und drüber, das sind Bilder, die einem ned aus dem Kopf gehen.“
Deutschlandfunk, 14.02.2010 
„Weinen alleine hilft nicht" Der Kampf der Eltern von Winnenden
Reportage Von Svenja Pelzel
Quelle: http://www.dradio.de/download/115879/
Sanitäter standen somit seit  9:40 vor der ARS, 20 Minuten später konnten sie mit ihrer Arbeit beginnen, zuvor wurden sie daran gehindert. Warum? Was begründete die 20minütige Verzögerung, die nachweislich den Tod mehrerer Opfer verursachte?
Aussage Polizist Werner S. (28) zur angeblichen Suche nach dem Täter:
„Deshalb haben wir ab dem Bereich, wo wir bei den beiden Leichen waren, angefangen, an den Zimmertüren zu gucken, ob er da irgendwo rein ist ...“
Quelle: http://www.bild.de/BILD/news/2009/09/12/amoklauf-winnenden/
polizeiakte-polizisten-sanitaeter-notaerzte.html
Wer ist dieser Polizist, der offensichtlich zu den ersten eingesetzten Kräften gehört haben muss? Da sein name anonymisiert worden ist, gibt es keinen Grund, den Vornamen zu ändern, zudem  traten die ersten polizisten vor Ort  sogar mit ihren Fotos in die Öffentlichkeit. Oder ist zu schlussfolgern, dass die  benannten Polizisten austauschbare Identitäten haben? Wie ging dieses „Nachgucken“ vonstatten?
Es war vermutlich einzig das resolute Auftreten der Direktorin Astrid Hahn zugunsten ihrer Schüler, das  verhinderte, dass noch mehr Zeit verstrich.
 

Das bezieht sich nicht auf die Klasse 10d (Raum 301), deren Schüler über die Feuertreppe entkommen waren.

Aussage Carsten W. (46), Rettungsassistent im Hubschrauber:
„Wir betraten durch den Haupteingang die Schule. Auf der Treppe kam uns eine offensichtliche Schülerin entgegen, die im Gesicht stark blutverschmiert war. Ich weiß noch, wie sie wörtlich schrie: ,Dieses Arschloch, der kann doch nicht alle erschießen.‘ ...
Jedenfalls entschlossen wir uns dann, die Tür zu öffnen. 
Quelle: http://www.bild.de/BILD/news/2009/09/12/amoklauf-winnenden/
polizeiakte-polizisten-sanitaeter-notaerzte.html

Hier sind es Sanitäter, die die Klassentür öffnen,  bei der Klasse 9 (Raum 305) ist es Frau Hahn. Von Polizisten, die die Tür öffnen, sei es um zu helfen , sei es um nach einem Täter zu fahnden, ist nirgends zu hören und zu lesen. Ein „Rettungsassistent im Hubschrauber“ gehört  offensichtlich auch nicht zu den ersten Rettungskräften vor Ort, deren KFZ seit 9.40 Uhr an  der ARS positioniert waren, sondern zu einem Hubschrauber, der gestartet, geflogen, gelandet sein muss, zusätzlich zum Weg bis zur ARS - ein weiteres Indiz für die verflossene Zeit bis zur Öffnung der Türen.

Angesichts der Vielzahl verfügbarer Polizeikräfte,  des Vorhandenseins von Rettungspersonal vor der Schule, der vernehmbaren Schreie aus den betroffenen Klassenräumen entfällt jegliche Entschuldigung des Verhaltens in Richtung „Fahrlässigkeit“, „Schutz vor einem versteckten Täter“ usw.. Das Motiv für das Unterlassen der  Befreiung der Schüler muss  anderswo gesucht werden, was  die Festnahme und  die Vernehmungen der betreffenden Angeschuldigten ergeben werden. 

Es ist zu beachten, dass nicht ein einziger Schüler öffentlich machte,  wann wer eigentlich die Türen der betreffenden Klassen öffnete. Daraus ergibt sich, dass nicht einmal  vor dem Zutritt von Sanitätern Polizeibeamte eintraten, die Schüler beruhigten und  nach  dem Verbleib und Aussehen des Täters fragten. Wären beamte in den betreffenden Räumen gewesen, hätten sie auch Sanitäter für eine Erstversorgung zulassen können. Daraus ergibt sich, dass die Suche nach dem Täter und seine Identifizierung eben gerade NICHT Grund der Verzögerung waren.

Weitere Quellen belegen, dass die Freiheitsberaubung für andere Klassen eine volle Stunde anhielt, und auch später noch wurden Schüler ins Wünnebad zusammen getrieben statt zu den vor der Schule wartenden Eltern bzw. nach Hause entlassen zu werden.

2.In diesem Artikel
„"Ich glaube, einer läuft Amok" 
Arber Selimi hatte Englisch-Unterricht, als die Katastrophe über Winnenden hereinbrach. Der mazedonische Albaner besucht die 10. Klasse einer Realschule, die nur 100 Meter von der Albertville Realschule entfernt liegt.
Quelle: http://www.stern.de/panorama/erschuetterndes-
tagebuch-zu-winnenden-ich-glaube-einer-laeuft-amok-657946.html

wird eindrucksvoll belegt, dass die Freiheitsberaubung bis nach 13.30 Uhr ging:
„12.05 Uhr. Wir durften endlich kurz aufs Klo. Dann um 13.00 Uhr kam die Durchsage, wir dürfen nach Hause. Aber es dauerte, bis jede Klasse einzeln raus gebracht wurde. Wir kamen erst um 13.30 Uhr dran. Wir mussten aber abgeholt werden.“

Und wiederum gilt die Einordnung in das übrige zeitliche Geschehen, falls argumentiert werden sollte, dies sei aus Sorge um die Sicherheit der Schüler angeordnet worden: zu dieser Zeit (12.05Uhr) wurde bereits in Wendlingen, 40km entfernt, geschossen. Selbst  die  angebliche Suche nach einem zweiten Täter bei der Erstürmung des REAL-Markts in Köngen war um 13.30 Uhr längst beendet. Aber in unmittelbarer Nähe zu diesen eingesperrten Schülern hielt sich  seit über einer Stunde Herr Ministerpräsident Oettinger im Freien auf und gab den medien Interviews, so wie weitere Kabinettsmitglieder. Wurde seitens der Verantwortlichen  die Sicherheit des Kabinetts weniger hoch gehandelt als die der Schüler?


 

3.In Wendlingen berichten  viele Mitarbeiter des „Handelshofs“ und weiterer Firmen, sie seien  bereits um ca.11.50Uhr durch  sich als Polizeibeamte ausgebende Personen in ihre Firmen gewiesen worden mit der Auflage, Fenster und Türen zu schließen, der Attentäter von Winnenden komme gleich. Dann folgten dort die Schüsse, die natürlich vernehmbar waren wie das dann folgende Hubschraubergeknatter.
Wie konnten Polizisten wissen, dass  ein Attentäter gleich hierhin gelangen werde? Wie verhält sich die Zeitangabe zu der  des angeblichen Zeugen Igor Wolf, der um  diese Zeit erst in Wendlingen angelangt sein will? Seit wann werden behördlich Verbrechensschauplätze VOR Begehung der Morde von Zeugen gesäubert? Warum erhält die Öffentlichkeit die  nzähligen Videos und Fotos, die u.a. aus den Hubschraubern, den Polizeiautos, den Firmenüberwachungskameras usw. gemacht  worden waren, nicht zu sehen, sondern nur das obskure allseits bekannte Video „Die  letzten Sekunden“?
 
 
 

Hiermit erbitte ich  eine Eingabebestätigung samt  Aktenzeichen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hauß
Bachstr. 16
79232 March
www.mai2.de

Kopien dieser Anzeige gehen an die Mitglieder  des  Untersuchungsausschusses des landesparlaments, ein veröffentlichung im Internet finden Sie unter 
http://www.medienanalyse-international.de/strafanzeigen_winnenden.html
 


2
 
 


 
 

Frau Staatsanwältin Claudia Krauth 

Staatsanwaltschaft Stuttgart 
Neckarstraße 145 
70190 Stuttgart 
 

                                March, den 18.10.2009 
 

Zweite Strafanzeige  BILD-Redaktion §189 StGB 

Sehr geehrte Frau Krauth, 

am 15. Oktober erschien in der Bildpostille Stuttgart eine Fotomontage von Tim Kretschmer mit Präsentation einer Langwaffe. 

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen den/die Redakteure der Redaktion von BILD Stuttgart wegen des Verdachts auf ein Verbrechen nach 

§ 189 
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener 
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

sowie weiterer damit im Zusammenhang stehender  Vergehen. Dazu ist zu erwähnen, dass ein angeblicher sog. „Abschiedsbrief“ Tims (ebenfalls gefälscht) mit abgebildet war und  dass Tim ein  in sich widersprüchliches Verhalten im Schützenverein unterstellt wurde, was offenbar nur dem Zweck diente, ihn im Andenken herab zu setzen. 

Zu den Tatbestandsmerkmalen nach §189: 

Am 15.10. veröffentlichte BILD Stuttgart online  das anhängende Foto, Quelle: http://www.bild.de/BILD/news/2009/10/16/amoklauf-winnenden/
so-brachte-der-vater-dem-amok-schuetzen-tim-das-schiessen-bei.html 

Der Vorwurf der Herstellung einer  Fotomontage ergibt sich aus der Verwendung ein und desselben Basisfotos, aus  der scharfen Kontur, aus der s/w-Abblidung (wer fotografiert heute noch   schwarz-weiß) in Verbindung mit der gerade für SW-Fotos ungewöhnlich schlechten Qualität (als sei das Foto  mehrfach gefaxt worden), aus der   Körperform (nicht Tim, der hatte in Gewicht und Breite "zugelegt") und aus der   Aussage des "Posierens" (warum sollte er mit einer Langwaffe, mit der er  nie schoß,   posieren?) 

Bei einer Fotofälschung liegt ein  erhöhtes Maß an  Vorbereitung vor. Von einer unbeabsictigten, zufälligen, unwillkürlichen und dgl. „Entgleisung“ kann deshalb keine Rede sein. Die Veröffentlichung in einem Millionenblatt  produziert erhöhte Aufmerksamkeit in der Bevölkerung einerseits und müßte andererseits erhöhtes redaktionelles Verantwortungsbewußtsein erfordern. 

Der beleidigende Charakter der Darstellung ergibt sich nicht nur allein aus  dem Ausschneiden des Kopfes und Aufsetzen auf einen waffentragenden Körper im Bild, sondern auch durch die Bildunterschrift. 

„Winnenden 
Der Amoklauf von Todesschütze Tim K. († 17) 
Der Amokläufer von Winnenden: Mit diesem Einzellader-Gewehr Modell Falke 36 posierte Tim K. nach den Übungen im Schießverein“ 

Die beleidigende Absicht erschließt sich aus „Schießverein“ statt „Schützenverein“, aus dem „posierte“ statt „ist zu erkennen“, aus  „der Amokläufer“ (als sei Tim ein Verurteilter, womöglich mit einem Beruf „Amokläufer“).  Mit dem Wort  „diesem“ sowie der Bildunterschrift wird  dargestellt, Tim sei zu erkennen sowie  ein Gewehr, das er trug. 

Besondere berücksichtigung sollte die tatsache erfahren, dass eine derartige Fotomontage mit eben demselben Kopffoto schon einmal bei der BILD erschien und meines Wissens zu einer  Rüge durch den Deutschen Presserat führte. Letzteren informiere ich zugleich mit  dieser Strafanzeige, und veröffentliche diese zudem u.a. hier: 
http://www.medienanalyse-international.de/strafanzeigen_winnenden.html 
 
 

Die  meistenteils erlogenen Geschichten zu Tim K. wurden seitens der BILD zuvor auch hier veröffentlicht: 
http://www.bild.de/BILD/news/2009/09/
11/amoklauf-winnenden/polizeiakte-zur-tat-von-tim-k.html 

Ich bitte Sie um Eingangsbestätigung und Aktenzeichen. 

Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 

Andreas Hauß 
Bachstr. 16 
79232 March 




1
Vorbemerkung:
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die nachfolgende Strafanzeige gar nicht  so recht klärt, ob Tim der Täter nicht sei und wer es dann sonst gewesen sein mag, der am 11.3. massakrierte. Diese beobachtung ist korrekt. Die anzeige ersetzt auch nicht mein Buch, nicht die  zu erfolgenden  Ermittlungen der Statsanwaltschaft und nicht die politische Aufarbeitung des Skandals. Die Anzeige bezieht sich einzig und allein auf die  Aspekte, auf die sie sich bezieht. 
Heißt: ich mache die Staatsanwaltschaft höflich darauf aufmerksam, dass die ihr seitens der Polizei übermittelten "Ermittlungsergebnisse"  na - die Amerikaner würden  sagen bullshit - sind. Oder  noch anders ausgedrückt: ein Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf der Basis einer Pansen, Labmagen und noch viel mehr durchlaufenden  Grasnahrung des für Milchquoten zuständigen Hornviehs bzw. ihiner nicht verwertbaren Reste erscheint mir nicht zweckdienlich. 

Der derzeitige Stand:
Es gibt einen vorläufigen Ermittlungsbericht der Polizei, von dem lediglich eine PM veröffentlicht worden war. Dann  gibt es ca. 16.000 Seiten Ermittlungsakten und einem ca. 400seitigen Ermittlungsbericht, der als Abschlußbricht der Polizei an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Auch von all dem wurde nur über unerfindliche Kanäle dies oder das an die Öffentlichkeit gebracht. Da es rundherum  insbesondere zur  Anfangszeit aber Pressekonferenzen usw. der Polizei gab, ist nicht an der Tendenz dieser Grimmschen Märchen zu zweifeln. Und nun wartet das Volk begierig auf das Finale: den endgültigen Abschluß der Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft. In dieser Situation greift diese Anzeige ein.

Die nächste Anzeige wird sich auf Freiheitsberaubung und unterlassene hilfeleistung in W+W beziehen. Es geht das gesamte StGB rauf und runter ...

13.Okt., 11:20: Telefonat mit der STA Stuttgart, Herrn Biel (in vertretung für frau Krauth): Die anzeige  wird an die zuständige  Anwältin in Sachen Winnenden weitergeleitet. Ein Abschluß der  staatsanwaltlichen Ermittlungen ist derzeit noch nicht abzusehen.

Ja, an der Wahrheit wird noch immer gearbeitet.



[hier neu editiert und mit Fotos ergänzt] 
Diese erste Anzeige wird bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart unter dem Aktenzeichen  7 Js 90591/09 geführt.
 

Frau Staatsanwältin Claudia Krauth

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart
 

                                                                          March, den 11.10.2009

Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Strafvereitelung im Amt im Zusammenhang mit den Massenmorden in Winnenden und Wendlingen am 11.3. des Jahres

Sehr geehrte Frau Krauth,

hiermit erstatte ich Anzeige 
GEGEN
unbekannt sowie
gegen  die  ersten eintreffenden Polizeibeamten vor Ort in Winnenden und Wendlingen
gegen die sog. „Ermittlungsgruppe Schule“
sowie namentlich gegen:
Rolf Böskens ­ Revierleiter Winnenden und somit für eine unbestimmte erste Zeit Einsatzleiter
Erwin Hettger ­ am 11.3. noch Polizeipräsident, mittlerweile im Ruhestand und Chef des „Weissen Rings“
Klaus Hinderer ­ Pressepolizist in der PD Waiblingen
Ralf Michelfelder ­ Polizeichef Waiblingen
Heribert Rech - Innenminister Baden-Württemberg
Igor Wolf  - angebliche Geisel des angeblichen Täters

WEGEN

des Verdachts auf Begehung von Straftaten nach 
 

§ 267
Urkundenfälschung
(1)Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 269
Fälschung beweiserheblicher Daten
(1)Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 267
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3)In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter […] durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder [...]seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

§ 258
Strafvereitelung
(1)Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 258a
Strafvereitelung im Amt
(1)Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

SOWIE
weiterer in Betracht kommender Straftaten wie Nötigung (von Zeugen), Bildung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung usw., die ich  gesondert detailliert zur Anzeige bringen werde.

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Im Einzelnen handelt es sich um die Fälschung der Ihnen vorliegenden Ermittlungsakten incl. Der  Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen, der Tatortspuren, der Asservate wie Waffe, PC-Festplatte und Rucksack, Zeugenaussagen, sowie des Ermittlungsberichts der Polizei auch als Zusammenfassung  des waffentechnischen gutachtens und des Obduktionsberichts. Da Sie all dies bisher nicht veröffentlichten,  definitiv auch mir nicht zugänglich machten, versichere ich Ihnen, dass ich glaubhafte Kenntnis erlangte über den Inhalt durch die Presseberichte (Sie ermitteln dazu bereits nach der „undichten Stelle“), durch die  Pressemitteilung zum vorläufigen Ermittlungsbericht,  und nicht zuletzt durch die angaben von Ihnen und Ihrem Kollegen Dr. Stefan Haidinger.

Da sich die Gegenseite  in keiner Weise scheute, ihre kruden Phantasien des Tathergangs in Verbindung mit ihrer  Beweisfälschung und den offensichtlich guten Verbindungen zu den Medien  an die Öffentlichkeit zu bringen, erlaube auch ich mir, sowohl den Untersuchungsausschuss des Landtags als auch den Rechtsanwalt der Familie K. Zu informieren und  diese Anzeige  im Internet zu veröffentlichen.

Ich bitte Sie um Eingangsbestätigung sowie um Mitteilung des Aktenzeichens. Im Folgenden führe ich exemplarisch in der groben auf den Tathergang bezogenen zeitlichen Reihenfolge die augenfälligsten Verbrechen auf:
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1.Die Amok-Ankündigung „gepflegt grillen“

„Wir sind wie vor den Kopf gestoßen. Wir sind fest davon ausgegangen, dass die Amoklaufankündigung vom Tim K. stammt, da wir sie auf seinem Rechner gefunden haben.“
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Amoklauf-Winnenden;art1117,2750625
Folgerungen:
Wer konkret die Straftat vortäuschte (Eintrag im Krautchan-Forum), welche Rolle der bayrische Vater dabei spielte, wurde von der Polizei nicht weiter untersucht: Strafvereitelung im Amt.
Da sich der PC seit dem Morgen des 11.3. ausschließlich im Besitz der Polizei befand, kann der von Ihnen  bestätigte Eintrag auf diesem PC EINZIG durch die Polizei gepflanzt worden sein. Von einer Strafverfolgung der betreffenden Polizisten ist uns nichts bekannt.

2. Tatwaffe Winnenden Schule

„Im Obergeschoss öffnete er die Zimmertüre des Klassenzimmers 305 und schoss sofort mit einer Pistole Beretta, Kal. 9 mm, auf mehrere, mit dem Rücken zu ihm sitzenden Schüler.“
Quelle: vorläufiges Ermittlungsergebnis Mai 2009
Folgerungen:
im Mai lag  der Polizei weder ein ballistisches Gutachten vor noch waren Obduktionen an den Schülern vorgenommen worden. Deshalb ist die Behauptung, es sei  in der Schule mit einer Beretta geschossen worden, durch keinen Beweis unterlegt und haltlos. Allenfalls als rückwirkende Vermutung aus  dem Fund einer Tatwaffe in Wendlingen ließe sich herleiten, es könne sich um  eine Waffe dieses Typs gehandelt haben. Die PM der Polizei spricht  jedoch von einem Ermittlungsergebnis und nicht von  einer Vermutung. Eine zeugenaussage eines die Waffe als Beretta erkennenden Schülers in waffentechnischer Expertise kann nach allem dafürhalten ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist wiederum zu fragen, warum nicht ein einziger materieller Beweis durch eine Obduktion angetreten wurde. Die Begründung für die Nichtobduktionen ist fadenscheinig, denn die Angehörigen ALLER Verbrechensopfer leiden unter dem Tod derselben, und dennoch wird zwecks Verbrechensaufklärung die Obduktion von Staats wegen betrieben – und hier eben hintertrieben.

3.Nicht genutzte Beweise und Zeugenaussagen zum Tod von Franz Just

„Im Bereich des dortigen Ententeiches erschoss er einen arbeitenden 56-jährigen Handwerker des Krankenhauses. Insgesamt gab er neun Schüsse auf den Mann ab. Danach verließ er das Gelände des Zentrums für Psychiatrie durch das Hauptportal in Richtung Schlossstraße und stieg in den Fond eines vor dem Eingangsbereich des Krankenhauses geparkten Pkw VW Sharan ein. Er nahm den 41-jährigen Fahrer als Geisel und zwang ihn unter Vorhalt der Waffe loszufahren.“
Quelle: Vorl. Ermittlungsergebnis, s.o.
Folgerungen:
Rund um diesen Tatverlauf gibt es  eine Vielzahl von Zeugen  und auch materielle beweise, die nach  meinem  Wissen nicht genutzt wurden und werden und  die diametral der Behauptung  des zeitlichen Verlaufs („In der Folge ...“) widersprechen. Dazu zählen Schüler des  Lessing-Gymnasiums, aber auch Besucher des Parks, Passanten durch das Gelände, Personal und Patienten der Klinik – allesamt Zeugen, die nicht befragt wurden. „Maike S., Schülerin der 13. Klasse am benachbarten Lessing-Gymnasium, wollte um 9.20 Uhr gerade nach Hause gehen, als sie plötzlich Schüsse hörten.“ 
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/719/461345/text/
Die diese Aussage stützenden Zeitangaben (also weit VOR den Schüssen in der ARS) wurden nicht in die Ermittlungen aufgenommen.
Ebensowenig wurden sie materiell gestützt und objektiviert durch die Aufzeichnung des Notrufes aus  dem Gelände bzw. der psych. Klinik sowohl bei der  Notrufzentrale der Polizei/Feuerwehr als auch durch die Auslösung des Notfallalarms in der Klinik. Dazu existieren natürlich jeweils  digitalisierte Aufzeichnungen. Auch gibt es eine Videokamera, die den Eingangsbereich  der Klinik  und somit das beschriebene Verlassen des Geländes durch den Täter zu einer fixierbaren Zeit abbilden müsste.
Weitere Versäumnisse  liegen im Unterlassen einer Befragung der Ehefrau Igor Wolfs, die verabredungsgemäß dort hätte stehen  müssen und über Telefonnummer als auch Autokennzeichen ihres angeblich gekidnapten Mannes sicher gerne Auskunft gegeben hätte. Da aber kein Beamter hinter dem Täter herschoß oder ihn verfolgte oder zumindest  die Zeugen des Weges befragte, unterblieb auch dies.
Als weiterer materieller Beweis besteht bis heute noch die Möglichkeit, die Projektile, die den Körper Franz Justs durchschlugen, im weichen Erdreich zu bergen. Im Gegensatz zu den Projektilen, die in den Wänden der ARS deformiert und somit für eine Bestimmung der Tatwaffe unbrauchbar wurden, ist anhand der  dort befindlichen Projektile auch jetzt noch eine  derartige Beweissicherung möglich. Dass sie bisher unterblieb,  wurde mir von Mitarbeitern der Klinik bestätigt. Auch dieser Umstand bezeugt  das desinteresse der polizei n einer Aufklärung und Beweissicherung und somit einer ordnungsgemäßen Urkunde für die Strafverfolgung  der Täter des 11.3..
Hinweis: die Beweissicherung obliegt nach Eingang dieser anzeige Ihnen, der Staatsanwaltschaft. Keinesfalls darf  die weitere Befassung mit diesen Projektilen in die Hände der Angeschuldigten gelegt werden! 
Die Qualität eines waffentechnischen Gutachtens, das keine Projektile zu Verfügung hat mangels Obduktionen bzw. Grabung, ist zu bezweifeln, auch wenn das Gutachten nicht von den Angeschuldigten  erstellt wurde.

4. Hertmannsweiler – der Einsatz im Rübenacker 

 „Ob es an diesem Morgen einen (möglicherweise irrtümlichen) Polizeieinsatz in der Kleisstraße in Hertmannsweiler gab, ist hier nicht bekannt. Ich erlaube mir den Hinweis, dass es sich z. B. auch um einen präventivpolizeilichen Einsatz gehandelt haben könnte, von dem die Staatsanwaltschaft in der Regel keine Kenntnis erlangt, und darf Sie insoweit an die PD Waiblingen verweisen. „
Quelle : Email des Staatsanwalts Dr. haidinger an mich vom 21 Jul 2009 09:11:22 
Folgerung:
Wenn der Staatsanwaltschaft noch am 21.7.  die Information über diesen Einsatz nicht vorlag, die zeugenaussagen der hertmannsweiler nachbarn diesen Einsatz aber sicher und  als im zusammenhang mit der Fahndung nach dem Täter stehend  bezeugen, ist zu schließen, dass die Polizei  die Staatsanwaltschaft bewußt im Unklaren läßt über ihre Aktivitäten an diesem Morgen. Es handelte sich immerhin um den ersten Einsatz zur ergreifung des Täters nach dem Nicht-Zugriff in der Schule.
Bemerkenswert ist zudem, dass dieser Fehl-Einsatz zustandekam. Denn wäre ein Zeuge aus der Schule die Quele für die Information über den Wohnort des  angeblich mutmaßlichen Täters gewesen, hätte der Zeuge nicht nur Straße und Hausnummer, sondern auch den ORT genannt. Gleiches gilt für das Ausweis-Set, das angeblich im Rucksack des angeblichen Täters gefunden worden sein soll.

5.Fehlverhalten der Polizeibeamten in Weiler zum Stein

Weder im vorläufigen noch im Abschlussbericht ihrer „Ermittlungen“ klärt die  „Kommission Schule“, wie nun Tim K. Als der Täter benannt wurde, wer ihn identifizierte und insbesondere wie. Ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl   erreichte eine Polizeieinheit um 10 Uhr das Elternhaus von Tim K. Und begann mit der Durchsuchung, mutmaßlich unter der Prämisse „Gefahr im Verzug“. Problematisch dabei ist jedoch  die Abwesenheit von neutralen Zeugen, denn einzig Frau K. war zu Hause. Weder sie noch ihr Mann, der später hinzu kam, hätten sagen können, dass  die Beretta nicht ordnungsgemäß verwahrt war, ohne sich durch diese Aussage selbst zu belasten – was wiederum vor Gericht nicht verwertbar gewesen wäre. Eine Pistole lässt sich aber ebenso wie Munition in ihrer Nichtexistenz nicht finden. Also hätten sich Tims Eltern entweder selbst belastet durch den Hinweis auf das Versteck, oder, was wahrscheinlicher ist: die Pistole wurde GEFUNDEN in  der vor dem Eintreffen  Herrn K.s beginnenden Durchsuchung ohne jeden Zeugen – und beiseite geschafft. Beide Versionen  des möglichen Geschehens beinhalten  ein strafbares Verhalten der betreffenden Polizisten. Sie können den  verdacht, sich  der Pistole bemächtigt zu haben, nicht abstreifen und sind selbst schuld an dieser Situation. Nicht einmal Herr oder Frau K. könnten, wenn sie dies wollten, den ungeheuren verdacht von der Polizei nehmen, denn sie wären zu einer objektiven Aussagen nicht fähig außer wenn sie  geradezu die Pistole ihrem Sohn in die hand gedrückt hätten. Aber das Nicht-Dasein der Beretta können auch sie nicht erklären. Entweder die Polizei oder Tim nahmen  die Pistole an sich. Verständlich, wenn die Polizei selbst auf den verweist, der tot ist, aber es liegt kein beweis dafür vor. Ermittlungsakten, in denen die Ermittler  sich selbst belasten würden, sind selten. Und deshalb behaupte ich, dass  das Dilemma in seiner Konsequenz  im Ermittlungsbericht nicht dargestellt wird.

6.NICHT veröffentlichte Fahndungshilfen

Das aktuelle Foto des Täters lag spätestens seit der hausdurchsuchung oder dem  angeblichen Auffinden des Rucksacks vor. Die Existenz des Rucksacks als Asservat haben die Staatsanwaltschaft und die polizei mir gegenüber  bestätigt, die entsprechende „Focus“-Meldung wurde zudem nicht dementiert.  Auch ließ die frühzeitige „Identifizierung“ Tims als Täter den umgehenden Zugriff der Polizei auf  Akten des Einwohnermeldeamts, der Führerscheinstelle und der Musterungbehörden der bundeswehr zu – allesamt  geben sich nicht mit Kommunionsbildchen für ihre Dokumente zufrieden, auch nicht mit lächelnden Klassenfotos usw., die die medien später ergatterten. Weder wurden Foto noch der  gefundene Rucksack in die Fahndung eingespeist, über zwei Stunden lang blieb damit die bevölkerung  vor  einem aktuell gesuchten Täter ungewarnt. Zudem vergab damit die Polizei die Chance, Hinweise aus der bevölkerung über den verbleib und die Wege des vermeintlichen Täters zu erhalten.
Die Ermittlungsakten  werden dieses Versäumnis nicht enthalten – und der Fakt ist bis heute offenkundig.
Folgerung: kein beteiligter Schüler  kann  einen Vergleich zwischen seinen  fürchterlichen Erinnerungen an den Täter einerseits und dem aktuellen Aussehen Tims andererseits ziehen. Ein „in etwa so“ reicht als Identifizierung Tims als Täter nicht aus, ein ähnliches Aussehen ist mit Brille, Haaren und evtl. einer Maske leicht zu bewerkstelligen. Ein Rucksack, der in der Schultoilette gefunden wird, kann übrigens auch nicht zum Transport  kiloschwerer Munition dienen. Welche Funktion soll er dann gehabt haben?

7.Igor Wolf

Die Aussagen Igor Wolfs wurden seitens der polizei und der Staatsanwaltschaft schon verschiedentlich relativiert. Nicht um 11.50 Uhr sei  er mit seinem Geiselnehmer in Wendlingen eingetroffen, entgegen seiner Aussage. Da weder die Polizei- Streifenwagenbesatzung , die ihn „in Empfang nahm“, identifiziert wurde noch  irgendetwas unternahm, um den in Wendlingen angeblich aus dem Auto Wolfs flüchtenden Täter zu stoppen (weder wurde geschossen noch Alarm geschlagen noch verfolgt), ist  diese Streife  eher als Phantasie anzusehen – auch in den Akten der Polizei. Andernfalls müsste sie sich wegen Unterlassens  der Festnahme verantworten.
Aber auch der Wagen Igors wies  laut den ersten Spurensicherern vor Ort keinerlei Hinweise auf Tims Anwesenheit in diesem Auto auf, wie ein TV-bericht dokumentierte. Es handelt sich bei dem Auto um einen „gepflanzten Beweis“, dessen ngebliche geschichte durch die  Videos der „tollcollect“-Mautstellen und die  anderen Verkehrsvideos zu untermauern wäre.
 

8. Die Fotos der Waffe und Schussspuren in Wendlingen


[Laut BILD-Fotostrecke kommt das Foto über dpa direkt von der Polizei:]

Bekannt und weltweit gedruckt ist das eine Beretta zeigende Foto: auf dem Asphalt offenbar vor Alu Ritter liegend, also die Tatwaffe am Tatort. Eine Verunreinigung mit -wahrscheinlich- Blut soll ebenfalls diesen Eindruck suggerieren.  Die Tatsache, dass viele verschiedene redaktionen zugleich dieses Foto verwendeten, läßt den Schluß zu, dass es seitens der polizei in den verkehr gebracht wurde. Ein prospektfoto der Pistole, leicht bei der Herstellerfirma erhältlich, hätte aber nicht denselben Informationsgehalt gehabt. Der so die Öffentlichkeit manipulierenden Polizei unterliefen aber in der Eile zwei Fehler:  einerseits zeigt die Waffe, dass sie nach dem angeblichen Selbstmord  noch betätigt wurde – sie ist gesichert.  Dieser Umstand paßt zu der ersten Polizeiversion vom Täter, der im gefecht mit der Polizei starb – da darf die Polizei noch die Waffe sichern, bevor sie fotografiert wird, für die Außendarstellung. Außerdem fehlen Schmauchspuren von einer  113-maligen Betätigung. Somit ist auch dieses Foto, falls es in den Ermittlungsakten  befindlich sein sollte, Beleg der polizeilichen Fälschungen. Sollte es „nur“ der Öffentlichkeit präsentiert worden sein, stellt sich die Frage, weshalb diese auch in dieser frage getäuscht wurde.
Die Schussspuren an der wand von Alu Ritter sind  als materieller Beweis ebenfalls nicht zu verwenden. Sie ergeben keinen Sinn. Weder  als Schüsse aus der  Pistole des Täters (dort stand kein Beamter, der zu beschießen gewesen wäre) noch aus Dienstwaffen der Polizei, es sei denn, man hätte um den Täter bewusst herum geschossen. Es handelt sich somit ebenfalls um „gepflanzte Beweise“. 

9. Die Arbeit der Spurensicherung

Wir sahen auf unzähligen Fotos und Videos die Kreidespuren rund um  die materiellen Beweise in Wendlingen. Festzuhalten ist, dass die Spur um die Liegeposition der Leiche Tims nicht der Liegeposition entspricht, die im weltbekannten Video „ Die letzten Sekunden“ zu sehen ist, und dass auch die Patronenhülsen der angeblich verfeuerten Patronen nicht markiert wurden. Jegliche Blut- und Gewebespuren fehlen im Gegensatz zu  Blutspuren im und beim Autohaus Hahn, von denen Sie mir per email berichteten. Also ist die Markierung falsch: Tim starb nicht dort. Weitere Nachproduktionen und Änderungen der Spuren wurden durch Zeugen vor Ort beobachtet in den Folgetagen. 

10. Die Situation bei Hahn / Hubschraubervideos

„Bei der Fahndung nach dem Amokläufer von Winnenden hat die Polizei den Täter zweimal nicht erkannt. Zwar hätten die Beamten den Schüler Tim K. gesehen, jedoch aufgrund einer falschen Personenbeschreibung für einen Unbeteiligten gehalten, berichtete der "Focus" unter Berufung auf Ermittlungsakten.“
Quelle: http://www.n-tv.de/panorama/Taeter-zweimal-nicht-erkannt-article68883.html

Folgerungen:
Wenn die Akten dies enthalten, dann sind die Akten falsch, oder sie  werden falsch  dargestellt. Logischerweise ist angesichts des -s.o.- fehlenden  aktuellen Fotos von Tim nicht der Gesichtsausdruck Tims Anhaltspunkt für eine Fahndung und ein Wiedererkennen aus einem Hubschrauber heraus, sondern Statur und Kleidung. Diese und nicht nicht Tim wurden nicht erkannt. Es lag bekanntlich eine Täterbeschreibung mit Tarnanzug vor, der Tim bekanntlich nicht entsprach. Sie, Frau Krauth, bestätigen mir per email, dass Ihnen als Staatsanwaltschaft weder bekannt ist, wann diese beschreibung entstand und wann sie wieder verschwand.  Insbesondere spricht aus dieser Einlassung Ihrerseits die mangelnde Klärung  der Gründe für beide Phänomene. Jedenfalls  ist  Wochen nach der tat dies nicht klar, Monate später auch nicht, obwohl es nicht unwichtig ist, weshalb die Polizei nach einem falschen Täter fahnden ließ.

Weder Sie noch die Polizei unterrichteten die Öffentlichkeit über die unzahl der  vorhandenen Film- und Fotobeweise, die Ihnen vorliegen und die die Polizeiversion der Ereignisse bestätigen könnten – wenn diese denn stimmte. Konkret auf diese Sitution bezogen: das Videomaterial aus diesem Hubschrauber müsste klären, ob es sich überhaupt um Tim handelte, der seitens der  Hubschrauberbesatzung nicht erkannt wurde. Unklarheiten dieser Art ein halbes Jahr nach der tat sind nicht tolerierbar.
 
 

Soweit eine Auswahl  der gefälschten, unterdrückten und suggerierten Beweismittel in den Ermittlungsakten. Ich verweise zudem auf meinen Vortrg am 27.August in Stuttgart.
http://www.nuoviso.tv/politik-a-recht/winnenden-ein-amoklauf.html
 

und auf meinen Brief an den Leiter der Obduktion Tims, Herrn Prof. Dr. Wehner.
http://www.medienanalyse-international.de/schriftverkehr_winnenden.html
 

Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich hoffe, durch die  umgehende Festnahme der Täter  wird  die PR-Kampagne aus Waiblingen und Stuttgart schnell ihr unrühmliches Ende finden. Zudem erwarte ich von Ihrer Tätigkeit  die Wiederherstellung und Sicherung der rechtsstaatlichen Struktur unseres Gemeinwesens.
Dass DIESE Ermittlungsakten der Polizei zu keinem Abnicken durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart führen dürfen, versteht sich von selbst.
 

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hauß
Bachstraße 16
79232  March


ergänzt per email in Kopie um:

An das Landgericht Stuttgart 
 

poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de 
 
 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit ergänze ich meine Strafanzeige Aktenzeichen  7 Js 90591/09 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und mache zugleich das Landgericht auf das Vorliegen derselben aufmerksam, veröffentlicht unter http://www.medienanalyse-international.de/
strafanzeigen_winnenden.html 

Die Strafanzeige steht im untrennbaren zusammenhang mit dem tatkomplex Winnenden-Wendlingen/Tim Kretschmer. 

Laut PM des Landgerichts Stuttgart vom 06.05.2010 habe die 3. große Jugendkammer des 
Landgerichts mit Beschluss vom 5. Mai 2010 die  Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Jörg Kretschmer zugelassen und zugleich Nachermittlungen angeordnet (http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/
PB/menu/1253913/index.html?ROOT=1169294), die wie folgt begründet werden: 

"Von einem anderen Patronentyp wurde im Rücklehnen-Netz des Fahrzeugs der Geisel eine leere Patronenschachtel mit einer Losnummer aufgefunden, die identisch mit zwei im Bestand des Angeklagten aufgefundenen Patronenschachteln ist." 

Bei dieser "leeren Patronenschachtel" handelt es sich offenbar um einen weiteren "gepflanzten Beweis" der Art, wie sie zuhauf in den Ermittlungsakten vorliegen. 

Wir haben den Livebericht (Wendlingen, 11.3.) von Spiegel-TV  auf Video vorliegen, in dem ein Mitarbeiter der Spurensicherung im Auto des Igor Wolf  NICHTS an Spuren gefunden hatte - und eine Patronenverpackung ist nun nicht gerade ein mikroskopisch kleiner, auch für eine Spurensicherung schwer auffindbarer Beweis, wenn auf dem Rücksitz eines Autos nach beweisen gesucht wird. 
Auf die Frage von SPIEGEL TV: "Waffen drin oder  ähnliches?" kam die Antwort des Spurensicherers: "War hier nicht zu erkennen." (Spiegel TV, 16.3.2009). 

Dass es sich unter diesen Umständen gebietet, alle Aussagen nur unter Eid zuzulassen, liegt auf der Hand. Materielle Beweise wie diese Patronenschachtel, der ominöse Rucksack (angeblich Tims) von der Schultoilette, und eben auch alle Spuren  um und an der angeblichen Tatwaffe sind in Zweifel zu ziehen, wenn nicht aus dem Polizeiskandal auch noch ein Justizskandal werden soll. 

Hiermit erbitte ich die Bestätigung des Eingangs meines Schreibens. 
 

 

  (c) Andreas Hauß, 11. Oktober 2009
http://www.medienanalyse-international.de/ueberblick.html

Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.