vgl. Strafanzeige
zu Erfurt
vgl. auch : Winnenden
was
die Polizei verschweigt
3 Fix: in Handarbeit bestätigt:
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
March, den 26. März 2010 Strafanzeige wegen Totschlags durch Unterlassen, wegen unterlassener Hilfeleistung und Freiheitsberaubung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Anzeige gegen die
Polizeibeamten
§212
§ 239
§ 323c
1. Tatbestand laut Presseberichten: Die drei Angeschuldigten waren auf Veranlassung
des Revierleiters Bösgens die ersten Polizisten, die das Gebäude
der ARS am 11.3. betraten.
„Die ersten Sanitäter treffen gegen
9.40 Uhr vor der Schule ein.“
„Rolf Böskens hört noch Schüsse,
als er fünf, sechs Minuten nach seinen Kollegen an der Schule eintrifft.“
„Nachdem wir von der Polizei das Signal bekommen haben, dass wir die Schüler, die sich in ihren Klassenzimmern eingeschlossen hatten, befreien können, bin ich in fast allen Räumen gewesen.“ Quelle: http://www.stern.de/panorama/2-albertville-realschule-winnenden-
„Die 14-Jährige hat Szenen erlebt,
die man sonst höchstens aus dem Fernsehen kennt: die Lehrerin mit
dem blutenden Arm, die angeschossenen Mitschülerinnen, die Sandra
"zucken" sah, das viele Blut. Heulen und Schreien. Rund 20 Minuten war
die Klasse in dem Zimmer eingesperrt, nachdem Tim K. das Weite gesucht
hatte. Die Lehrerin hatte abgeschlossen, aus Angst, der Täter könnte
noch mal zurückkommen. "Das kam mir vor wie Stunden", sagt Sandra
- doch es klingt sachlich, als erzähle sie die Geschichte eines anderen
Mädchens.“
Folgerung: 20 Minuten NACH dem Verschwinden des Täters sind eine Zeitspanne, die in keinem Verhältnis zur Größe der Schule (Zahl der Räume, die zu sichern waren) und der Zahl der eingesetzten Beamten standren. Revierleiter Bösgens schickte bekanntlich sofort 8 Beamte zur ARS, er selbst will ebenfalls wenige Minuten später in der ARS gewesen sein, eine Vielzahl an Polizisten waren VOR 10 Uhr vor Ort. Zum vergleich: die Polizei war in der Lage, sukzessive sogar zuerst nach hertmannsweiler und dann nach Weiler zum Stein VOR 10 Uhr zu fahren. Sanitäter und Notärzte wurden
am betreten der Schule und der betroffenen Klassenräume gehindert
mit dem nicht zutreffenden Argument der Objektsicherung. In dieser Zeit
(ab 9:36/9:39 + 20 Minuten) erlitt nachweislich Jana Schober den
Blutverlust, der, wäre er fachmännisch unterbunden worden, ihr
Leben erhalten hätte.
Familie Schweitzer (Tochter Selina Marx)
kam aus Sulzbach anfahrend, alarmiert durch einen Anruf aus der Klasse
bei Nachbarn, an der ARS an. Nach eigener Aussage war es etwa „dreiviertel
Zehn (9.45), aber da die Strecke aus Sulzbach nicht innerhalb von 10 Minuten
fahrbar ist, dürfte es eher gegen 10.00 Uhr gewesen sein). Beschreibung
der Situation: Sanitäter schon vor Ort, aber draußen, Einsatzteam
in der ARS, SEK kam gerade an.
Eine weitere Schilderung der Situation
durch dieselben Zeugen:
Das bezieht sich nicht auf die Klasse 10d (Raum 301), deren Schüler über die Feuertreppe entkommen waren. Aussage Carsten W. (46), Rettungsassistent
im Hubschrauber:
Hier sind es Sanitäter, die die Klassentür öffnen, bei der Klasse 9 (Raum 305) ist es Frau Hahn. Von Polizisten, die die Tür öffnen, sei es um zu helfen , sei es um nach einem Täter zu fahnden, ist nirgends zu hören und zu lesen. Ein „Rettungsassistent im Hubschrauber“ gehört offensichtlich auch nicht zu den ersten Rettungskräften vor Ort, deren KFZ seit 9.40 Uhr an der ARS positioniert waren, sondern zu einem Hubschrauber, der gestartet, geflogen, gelandet sein muss, zusätzlich zum Weg bis zur ARS - ein weiteres Indiz für die verflossene Zeit bis zur Öffnung der Türen. Angesichts der Vielzahl verfügbarer Polizeikräfte, des Vorhandenseins von Rettungspersonal vor der Schule, der vernehmbaren Schreie aus den betroffenen Klassenräumen entfällt jegliche Entschuldigung des Verhaltens in Richtung „Fahrlässigkeit“, „Schutz vor einem versteckten Täter“ usw.. Das Motiv für das Unterlassen der Befreiung der Schüler muss anderswo gesucht werden, was die Festnahme und die Vernehmungen der betreffenden Angeschuldigten ergeben werden. Es ist zu beachten, dass nicht ein einziger Schüler öffentlich machte, wann wer eigentlich die Türen der betreffenden Klassen öffnete. Daraus ergibt sich, dass nicht einmal vor dem Zutritt von Sanitätern Polizeibeamte eintraten, die Schüler beruhigten und nach dem Verbleib und Aussehen des Täters fragten. Wären beamte in den betreffenden Räumen gewesen, hätten sie auch Sanitäter für eine Erstversorgung zulassen können. Daraus ergibt sich, dass die Suche nach dem Täter und seine Identifizierung eben gerade NICHT Grund der Verzögerung waren. Weitere Quellen belegen, dass die Freiheitsberaubung für andere Klassen eine volle Stunde anhielt, und auch später noch wurden Schüler ins Wünnebad zusammen getrieben statt zu den vor der Schule wartenden Eltern bzw. nach Hause entlassen zu werden. 2.In diesem Artikel
wird eindrucksvoll belegt, dass die Freiheitsberaubung
bis nach 13.30 Uhr ging:
Und wiederum gilt die Einordnung in das übrige zeitliche Geschehen, falls argumentiert werden sollte, dies sei aus Sorge um die Sicherheit der Schüler angeordnet worden: zu dieser Zeit (12.05Uhr) wurde bereits in Wendlingen, 40km entfernt, geschossen. Selbst die angebliche Suche nach einem zweiten Täter bei der Erstürmung des REAL-Markts in Köngen war um 13.30 Uhr längst beendet. Aber in unmittelbarer Nähe zu diesen eingesperrten Schülern hielt sich seit über einer Stunde Herr Ministerpräsident Oettinger im Freien auf und gab den medien Interviews, so wie weitere Kabinettsmitglieder. Wurde seitens der Verantwortlichen die Sicherheit des Kabinetts weniger hoch gehandelt als die der Schüler?
3.In Wendlingen berichten viele Mitarbeiter
des „Handelshofs“ und weiterer Firmen, sie seien bereits um ca.11.50Uhr
durch sich als Polizeibeamte ausgebende Personen in ihre Firmen gewiesen
worden mit der Auflage, Fenster und Türen zu schließen, der
Attentäter von Winnenden komme gleich. Dann folgten dort die Schüsse,
die natürlich vernehmbar waren wie das dann folgende Hubschraubergeknatter.
Hiermit erbitte ich eine Eingabebestätigung samt Aktenzeichen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Hauß
Kopien dieser Anzeige gehen an die Mitglieder
des Untersuchungsausschusses des landesparlaments, ein veröffentlichung
im Internet finden Sie unter
2
Frau Staatsanwältin Claudia Krauth Staatsanwaltschaft Stuttgart
March, den 18.10.2009
Zweite Strafanzeige BILD-Redaktion §189 StGB Sehr geehrte Frau Krauth, am 15. Oktober erschien in der Bildpostille Stuttgart eine Fotomontage von Tim Kretschmer mit Präsentation einer Langwaffe. Hiermit erstatte ich Anzeige gegen den/die Redakteure der Redaktion von BILD Stuttgart wegen des Verdachts auf ein Verbrechen nach § 189
sowie weiterer damit im Zusammenhang stehender Vergehen. Dazu ist zu erwähnen, dass ein angeblicher sog. „Abschiedsbrief“ Tims (ebenfalls gefälscht) mit abgebildet war und dass Tim ein in sich widersprüchliches Verhalten im Schützenverein unterstellt wurde, was offenbar nur dem Zweck diente, ihn im Andenken herab zu setzen. Zu den Tatbestandsmerkmalen nach §189: Am 15.10. veröffentlichte
BILD Stuttgart online das anhängende Foto, Quelle: http://www.bild.de/BILD/news/2009/10/16/amoklauf-winnenden/
Der Vorwurf der Herstellung einer Fotomontage ergibt sich aus der Verwendung ein und desselben Basisfotos, aus der scharfen Kontur, aus der s/w-Abblidung (wer fotografiert heute noch schwarz-weiß) in Verbindung mit der gerade für SW-Fotos ungewöhnlich schlechten Qualität (als sei das Foto mehrfach gefaxt worden), aus der Körperform (nicht Tim, der hatte in Gewicht und Breite "zugelegt") und aus der Aussage des "Posierens" (warum sollte er mit einer Langwaffe, mit der er nie schoß, posieren?) Bei einer Fotofälschung liegt ein erhöhtes Maß an Vorbereitung vor. Von einer unbeabsictigten, zufälligen, unwillkürlichen und dgl. „Entgleisung“ kann deshalb keine Rede sein. Die Veröffentlichung in einem Millionenblatt produziert erhöhte Aufmerksamkeit in der Bevölkerung einerseits und müßte andererseits erhöhtes redaktionelles Verantwortungsbewußtsein erfordern. Der beleidigende Charakter der Darstellung ergibt sich nicht nur allein aus dem Ausschneiden des Kopfes und Aufsetzen auf einen waffentragenden Körper im Bild, sondern auch durch die Bildunterschrift. „Winnenden
Die beleidigende Absicht erschließt sich aus „Schießverein“ statt „Schützenverein“, aus dem „posierte“ statt „ist zu erkennen“, aus „der Amokläufer“ (als sei Tim ein Verurteilter, womöglich mit einem Beruf „Amokläufer“). Mit dem Wort „diesem“ sowie der Bildunterschrift wird dargestellt, Tim sei zu erkennen sowie ein Gewehr, das er trug. Besondere berücksichtigung
sollte die tatsache erfahren, dass eine derartige Fotomontage mit eben
demselben Kopffoto schon einmal bei der BILD erschien und meines Wissens
zu einer Rüge durch den Deutschen Presserat führte. Letzteren
informiere ich zugleich mit dieser Strafanzeige, und veröffentliche
diese zudem u.a. hier:
Die meistenteils erlogenen
Geschichten zu Tim K. wurden seitens der BILD zuvor auch hier veröffentlicht:
Ich bitte Sie um Eingangsbestätigung und Aktenzeichen. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hauß
1 Vorbemerkung: Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die nachfolgende Strafanzeige gar nicht so recht klärt, ob Tim der Täter nicht sei und wer es dann sonst gewesen sein mag, der am 11.3. massakrierte. Diese beobachtung ist korrekt. Die anzeige ersetzt auch nicht mein Buch, nicht die zu erfolgenden Ermittlungen der Statsanwaltschaft und nicht die politische Aufarbeitung des Skandals. Die Anzeige bezieht sich einzig und allein auf die Aspekte, auf die sie sich bezieht. Heißt: ich mache die Staatsanwaltschaft höflich darauf aufmerksam, dass die ihr seitens der Polizei übermittelten "Ermittlungsergebnisse" na - die Amerikaner würden sagen bullshit - sind. Oder noch anders ausgedrückt: ein Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf der Basis einer Pansen, Labmagen und noch viel mehr durchlaufenden Grasnahrung des für Milchquoten zuständigen Hornviehs bzw. ihiner nicht verwertbaren Reste erscheint mir nicht zweckdienlich. Der derzeitige Stand:
Die nächste Anzeige wird sich auf Freiheitsberaubung und unterlassene hilfeleistung in W+W beziehen. Es geht das gesamte StGB rauf und runter ... 13.Okt., 11:20: Telefonat mit der STA Stuttgart, Herrn Biel (in vertretung für frau Krauth): Die anzeige wird an die zuständige Anwältin in Sachen Winnenden weitergeleitet. Ein Abschluß der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist derzeit noch nicht abzusehen. Ja, an der Wahrheit wird noch immer gearbeitet.
[hier neu editiert und mit Fotos ergänzt] Diese erste Anzeige wird bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart unter dem Aktenzeichen 7 Js 90591/09 geführt. Frau Staatsanwältin Claudia Krauth Staatsanwaltschaft Stuttgart
March, den 11.10.2009 Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Strafvereitelung im Amt im Zusammenhang mit den Massenmorden in Winnenden und Wendlingen am 11.3. des Jahres Sehr geehrte Frau Krauth, hiermit erstatte ich Anzeige
WEGEN des Verdachts auf Begehung
von Straftaten nach
§ 267
§ 269
§ 258
§ 258a
SOWIE
------- Im Einzelnen handelt es sich um die Fälschung der Ihnen vorliegenden Ermittlungsakten incl. Der Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen, der Tatortspuren, der Asservate wie Waffe, PC-Festplatte und Rucksack, Zeugenaussagen, sowie des Ermittlungsberichts der Polizei auch als Zusammenfassung des waffentechnischen gutachtens und des Obduktionsberichts. Da Sie all dies bisher nicht veröffentlichten, definitiv auch mir nicht zugänglich machten, versichere ich Ihnen, dass ich glaubhafte Kenntnis erlangte über den Inhalt durch die Presseberichte (Sie ermitteln dazu bereits nach der „undichten Stelle“), durch die Pressemitteilung zum vorläufigen Ermittlungsbericht, und nicht zuletzt durch die angaben von Ihnen und Ihrem Kollegen Dr. Stefan Haidinger. Da sich die Gegenseite in keiner Weise scheute, ihre kruden Phantasien des Tathergangs in Verbindung mit ihrer Beweisfälschung und den offensichtlich guten Verbindungen zu den Medien an die Öffentlichkeit zu bringen, erlaube auch ich mir, sowohl den Untersuchungsausschuss des Landtags als auch den Rechtsanwalt der Familie K. Zu informieren und diese Anzeige im Internet zu veröffentlichen. Ich bitte Sie um Eingangsbestätigung
sowie um Mitteilung des Aktenzeichens. Im Folgenden führe ich exemplarisch
in der groben auf den Tathergang bezogenen zeitlichen Reihenfolge die augenfälligsten
Verbrechen auf:
„Wir sind wie vor den Kopf
gestoßen. Wir sind fest davon ausgegangen, dass die Amoklaufankündigung
vom Tim K. stammt, da wir sie auf seinem Rechner gefunden haben.“
2. Tatwaffe Winnenden Schule „Im Obergeschoss öffnete
er die Zimmertüre des Klassenzimmers 305 und schoss sofort mit einer
Pistole Beretta, Kal. 9 mm, auf mehrere, mit dem Rücken zu ihm sitzenden
Schüler.“
3.Nicht genutzte Beweise
und Zeugenaussagen zum Tod von Franz Just
„Im Bereich des dortigen
Ententeiches erschoss er einen arbeitenden 56-jährigen Handwerker
des Krankenhauses. Insgesamt gab er neun Schüsse auf den Mann ab.
Danach verließ er das Gelände des Zentrums für Psychiatrie
durch das Hauptportal in Richtung Schlossstraße und stieg in den
Fond eines vor dem Eingangsbereich des Krankenhauses geparkten Pkw VW Sharan
ein. Er nahm den 41-jährigen Fahrer als Geisel und zwang ihn unter
Vorhalt der Waffe loszufahren.“
4. Hertmannsweiler – der Einsatz im Rübenacker
„Ob es an diesem Morgen
einen (möglicherweise irrtümlichen) Polizeieinsatz in der Kleisstraße
in Hertmannsweiler gab, ist hier nicht bekannt. Ich erlaube mir den Hinweis,
dass es sich z. B. auch um einen präventivpolizeilichen Einsatz gehandelt
haben könnte, von dem die Staatsanwaltschaft in der Regel keine Kenntnis
erlangt, und darf Sie insoweit an die PD Waiblingen verweisen. „
5.Fehlverhalten der Polizeibeamten in Weiler zum Stein Weder im vorläufigen noch im Abschlussbericht ihrer „Ermittlungen“ klärt die „Kommission Schule“, wie nun Tim K. Als der Täter benannt wurde, wer ihn identifizierte und insbesondere wie. Ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl erreichte eine Polizeieinheit um 10 Uhr das Elternhaus von Tim K. Und begann mit der Durchsuchung, mutmaßlich unter der Prämisse „Gefahr im Verzug“. Problematisch dabei ist jedoch die Abwesenheit von neutralen Zeugen, denn einzig Frau K. war zu Hause. Weder sie noch ihr Mann, der später hinzu kam, hätten sagen können, dass die Beretta nicht ordnungsgemäß verwahrt war, ohne sich durch diese Aussage selbst zu belasten – was wiederum vor Gericht nicht verwertbar gewesen wäre. Eine Pistole lässt sich aber ebenso wie Munition in ihrer Nichtexistenz nicht finden. Also hätten sich Tims Eltern entweder selbst belastet durch den Hinweis auf das Versteck, oder, was wahrscheinlicher ist: die Pistole wurde GEFUNDEN in der vor dem Eintreffen Herrn K.s beginnenden Durchsuchung ohne jeden Zeugen – und beiseite geschafft. Beide Versionen des möglichen Geschehens beinhalten ein strafbares Verhalten der betreffenden Polizisten. Sie können den verdacht, sich der Pistole bemächtigt zu haben, nicht abstreifen und sind selbst schuld an dieser Situation. Nicht einmal Herr oder Frau K. könnten, wenn sie dies wollten, den ungeheuren verdacht von der Polizei nehmen, denn sie wären zu einer objektiven Aussagen nicht fähig außer wenn sie geradezu die Pistole ihrem Sohn in die hand gedrückt hätten. Aber das Nicht-Dasein der Beretta können auch sie nicht erklären. Entweder die Polizei oder Tim nahmen die Pistole an sich. Verständlich, wenn die Polizei selbst auf den verweist, der tot ist, aber es liegt kein beweis dafür vor. Ermittlungsakten, in denen die Ermittler sich selbst belasten würden, sind selten. Und deshalb behaupte ich, dass das Dilemma in seiner Konsequenz im Ermittlungsbericht nicht dargestellt wird. 6.NICHT veröffentlichte Fahndungshilfen Das aktuelle Foto des Täters
lag spätestens seit der hausdurchsuchung oder dem angeblichen
Auffinden des Rucksacks vor. Die Existenz des Rucksacks als Asservat haben
die Staatsanwaltschaft und die polizei mir gegenüber bestätigt,
die entsprechende „Focus“-Meldung wurde zudem nicht dementiert. Auch
ließ die frühzeitige „Identifizierung“ Tims als Täter den
umgehenden Zugriff der Polizei auf Akten des Einwohnermeldeamts,
der Führerscheinstelle und der Musterungbehörden der bundeswehr
zu – allesamt geben sich nicht mit Kommunionsbildchen für ihre
Dokumente zufrieden, auch nicht mit lächelnden Klassenfotos usw.,
die die medien später ergatterten. Weder wurden Foto noch der
gefundene Rucksack in die Fahndung eingespeist, über zwei Stunden
lang blieb damit die bevölkerung vor einem aktuell gesuchten
Täter ungewarnt. Zudem vergab damit die Polizei die Chance, Hinweise
aus der bevölkerung über den verbleib und die Wege des vermeintlichen
Täters zu erhalten.
7.Igor Wolf
Die Aussagen Igor Wolfs wurden
seitens der polizei und der Staatsanwaltschaft schon verschiedentlich relativiert.
Nicht um 11.50 Uhr sei er mit seinem Geiselnehmer in Wendlingen eingetroffen,
entgegen seiner Aussage. Da weder die Polizei- Streifenwagenbesatzung ,
die ihn „in Empfang nahm“, identifiziert wurde noch irgendetwas unternahm,
um den in Wendlingen angeblich aus dem Auto Wolfs flüchtenden Täter
zu stoppen (weder wurde geschossen noch Alarm geschlagen noch verfolgt),
ist diese Streife eher als Phantasie anzusehen – auch in den
Akten der Polizei. Andernfalls müsste sie sich wegen Unterlassens
der Festnahme verantworten.
8. Die Fotos der Waffe und Schussspuren in Wendlingen
Bekannt und weltweit gedruckt
ist das eine Beretta zeigende Foto: auf dem Asphalt offenbar vor Alu Ritter
liegend, also die Tatwaffe am Tatort. Eine Verunreinigung mit -wahrscheinlich-
Blut soll ebenfalls diesen Eindruck suggerieren. Die Tatsache, dass
viele verschiedene redaktionen zugleich dieses Foto verwendeten, läßt
den Schluß zu, dass es seitens der polizei in den verkehr gebracht
wurde. Ein prospektfoto der Pistole, leicht bei der Herstellerfirma erhältlich,
hätte aber nicht denselben Informationsgehalt gehabt. Der so die Öffentlichkeit
manipulierenden Polizei unterliefen aber in der Eile zwei Fehler:
einerseits zeigt die Waffe, dass sie nach dem angeblichen Selbstmord
noch betätigt wurde – sie ist gesichert. Dieser Umstand paßt
zu der ersten Polizeiversion vom Täter, der im gefecht mit der Polizei
starb – da darf die Polizei noch die Waffe sichern, bevor sie fotografiert
wird, für die Außendarstellung. Außerdem fehlen Schmauchspuren
von einer 113-maligen Betätigung. Somit ist auch dieses Foto,
falls es in den Ermittlungsakten befindlich sein sollte, Beleg der
polizeilichen Fälschungen. Sollte es „nur“ der Öffentlichkeit
präsentiert worden sein, stellt sich die Frage, weshalb diese auch
in dieser frage getäuscht wurde.
9. Die Arbeit der Spurensicherung Wir sahen auf unzähligen Fotos und Videos die Kreidespuren rund um die materiellen Beweise in Wendlingen. Festzuhalten ist, dass die Spur um die Liegeposition der Leiche Tims nicht der Liegeposition entspricht, die im weltbekannten Video „ Die letzten Sekunden“ zu sehen ist, und dass auch die Patronenhülsen der angeblich verfeuerten Patronen nicht markiert wurden. Jegliche Blut- und Gewebespuren fehlen im Gegensatz zu Blutspuren im und beim Autohaus Hahn, von denen Sie mir per email berichteten. Also ist die Markierung falsch: Tim starb nicht dort. Weitere Nachproduktionen und Änderungen der Spuren wurden durch Zeugen vor Ort beobachtet in den Folgetagen.
10. Die Situation bei Hahn / Hubschraubervideos „Bei der Fahndung nach dem
Amokläufer von Winnenden hat die Polizei den Täter zweimal nicht
erkannt. Zwar hätten die Beamten den Schüler Tim K. gesehen,
jedoch aufgrund einer falschen Personenbeschreibung für einen Unbeteiligten
gehalten, berichtete der "Focus" unter Berufung auf Ermittlungsakten.“
Folgerungen:
Weder Sie noch die Polizei
unterrichteten die Öffentlichkeit über die unzahl der vorhandenen
Film- und Fotobeweise, die Ihnen vorliegen und die die Polizeiversion der
Ereignisse bestätigen könnten – wenn diese denn stimmte. Konkret
auf diese Sitution bezogen: das Videomaterial aus diesem Hubschrauber müsste
klären, ob es sich überhaupt um Tim handelte, der seitens der
Hubschrauberbesatzung nicht erkannt wurde. Unklarheiten dieser Art ein
halbes Jahr nach der tat sind nicht tolerierbar.
Soweit eine Auswahl
der gefälschten, unterdrückten und suggerierten Beweismittel
in den Ermittlungsakten. Ich verweise zudem auf meinen Vortrg am 27.August
in Stuttgart.
und auf meinen Brief an den
Leiter der Obduktion Tims, Herrn Prof. Dr. Wehner.
Für Ihre Fragen stehe
ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich hoffe, durch die umgehende
Festnahme der Täter wird die PR-Kampagne aus Waiblingen
und Stuttgart schnell ihr unrühmliches Ende finden. Zudem erwarte
ich von Ihrer Tätigkeit die Wiederherstellung und Sicherung
der rechtsstaatlichen Struktur unseres Gemeinwesens.
Mit freundlichen Grüßen
ergänzt per email in Kopie um: An das Landgericht Stuttgart
poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ergänze ich
meine Strafanzeige Aktenzeichen 7 Js 90591/09 bei der Staatsanwaltschaft
Stuttgart und mache zugleich das Landgericht auf das Vorliegen derselben
aufmerksam, veröffentlicht unter http://www.medienanalyse-international.de/
Die Strafanzeige steht im untrennbaren zusammenhang mit dem tatkomplex Winnenden-Wendlingen/Tim Kretschmer. Laut PM des Landgerichts
Stuttgart vom 06.05.2010 habe die 3. große Jugendkammer des
"Von einem anderen Patronentyp wurde im Rücklehnen-Netz des Fahrzeugs der Geisel eine leere Patronenschachtel mit einer Losnummer aufgefunden, die identisch mit zwei im Bestand des Angeklagten aufgefundenen Patronenschachteln ist." Bei dieser "leeren Patronenschachtel" handelt es sich offenbar um einen weiteren "gepflanzten Beweis" der Art, wie sie zuhauf in den Ermittlungsakten vorliegen. Wir haben den Livebericht
(Wendlingen, 11.3.) von Spiegel-TV auf Video vorliegen, in dem ein
Mitarbeiter der Spurensicherung im Auto des Igor Wolf NICHTS an Spuren
gefunden hatte - und eine Patronenverpackung ist nun nicht gerade ein mikroskopisch
kleiner, auch für eine Spurensicherung schwer auffindbarer Beweis,
wenn auf dem Rücksitz eines Autos nach beweisen gesucht wird.
Dass es sich unter diesen Umständen gebietet, alle Aussagen nur unter Eid zuzulassen, liegt auf der Hand. Materielle Beweise wie diese Patronenschachtel, der ominöse Rucksack (angeblich Tims) von der Schultoilette, und eben auch alle Spuren um und an der angeblichen Tatwaffe sind in Zweifel zu ziehen, wenn nicht aus dem Polizeiskandal auch noch ein Justizskandal werden soll. Hiermit erbitte ich die Bestätigung
des Eingangs meines Schreibens.
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Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.