Verfassungsschutz
Offener Brief an den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz 
Offener Brief an den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
 

Sehr geehrter Herr Fromm,

ich weiß nicht, wo Sie sozialisiert worden sind und wo Sie Ihre staatsrechtliche Expertise für Ihre derzeitige Funktion als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz erworben haben. Ich gehe jedoch wohl nicht fehl in der Annahme, dass Ihr Staats-, Demokratie- und Verfassungsverständnis tief im Nährboden des Kalten Krieges wurzelt. Also in einer Zeit, in der Spitzen und Unterbau der Apparate in Politik, Verwaltung, Justiz, den Diensten und der Bundeswehr ihren vor 1945 internalisierten Antikommunismus bruchlos in den Dienst der neuen Republik stellen durften und mit sich, der Welt und ihrer Vergangenheit im Reinen waren. Jedenfalls erschließt sich mir dies aus Ihrer Entscheidung, Abgeordnete und Mandatsträger der Linkspartei beobachten zu lassen, weil diese Partei über politische Modelle zur Überwindung des Kapitalismus nachdenkt. So ist dies einschlägigen Presseveröffentlichungen der vergangenen Tage zu entnehmen.

Nicht erst seit Karl Marx, sondern bereits seit Diogenes wissen wir, dass das Sein das Bewusstsein bestimmt. Insofern vermute ich, dass Ihr Verfassungsverständnis durch allzu engen Umgang mit den Spitzen des deutschen Großkapitals gelitten hat.
Mir ist jedenfalls auch nach jahrzehntelangem Studium des Grundgesetzes noch nicht aufgefallen, dass der Kapitalismus, also eine bestimmte Wirtschaftsform, irgendeine, und sei es nur indirekte, Erwähnung im Grundgesetz gefunden hat oder gar als Staatsziel definiert ist. 

Liest man die Länderverfassungen von Hessen oder Bayern u. a., fällt hingegen sofort etwas anderes auf: Forderungen nach Eigentumsformen an Produktionsmitteln, die nach den historischen Erfahrungen aus der Weimarer Republik zweifelsfrei gegen den Kapitalismus gerichtet sind. Nun wissen wir beide, dass die Länderverfassungen 1946 entstanden und die Alliierten dem Parlamentarischen Rat 1947/48 nicht gestatteten, solche Forderungen in dieser unbedingten Form in das Grundgesetz zu übernehmen; wie ja auch das Ahlener Programm der CDU von 1947 sehr schnell wieder kassiert wurde, dessen Autoren Sie heute mit Sicherheit im Visier hätten. 

So entstanden die weichgespülten Artikel 14 und 15 GG, immerhin. Sie sind jedoch selbst in dieser Form eher ein Indiz dafür, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes den heutigen Politikern der Linkspartei näher gestanden hätten, als den heute Regierenden. Keinesfalls lässt sich aus ihnen ein Verfassungsgebot des Grundgesetzes für die kapitalistische Wirtschaftsform in unserem Land ableiten. Im Gegenteil legt das Grundgesetz keine bestimmte Wirtschaftsform fest. Dazu gibt es eine Fülle von Literatur, u. a. von Wolfgang Abendroth, dessen Geburtstag sich kürzlich zum 100. Mal jährte. Insofern ist die programmatische Arbeit der Linkspartei – und  der bis 2007 kommenden Neuen Linken – verfassungsrechtlich in keiner Hinsicht zu beanstanden. 

Dass man politisch anderer Auffassung sein kann, versteht sich von selbst. Ihre Maßnahmen gegen Spitzen der Linkspartei, die noch dazu als Mitglieder des Bundestages einem besonderen Rechtsstatus unterliegen, ist folglich selbst verfassungswidrig. Im Falle des saarländischen LfV bezüglich der Bobachtung von Oskar Lafontaine hat Heribert Prantl kürzlich in der Süddeutschen Zeitung dazu die erforderlichen öffentlichen Worte gefunden.
 

Dabei gäbe es für Ihr Amt in der Tat reichlich zu tun, wenn Sie Ihren Auftrag nach den Maximen unseres großen Königsberger Philosophen wahrnähmen:

o Die Regierung Schröder/Fischer hat unser Land 1999 in einen völkerrechtswidrigen Luftkrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien geführt. Die Begründungen für diesen Krieg beruhten auf Fälschungen – wie dem nicht vorhandenen, im BMVg multimedial wirkungsvoll erstellten Hufeisenplan zur angeblichen Vertreibung der Koso-Albaner –  und standen im eklatanten Widerspruch zu den Erkenntnissen und Lagebeurteilungen der Jahre 1998/1999 des Auswärtigen Amtes, des Amtes für Nachrichtenwesen der Bundeswehr, des Führungszentrums der Bundeswehr („Unterrichtung des Parlaments“) und der OSZE, die unseren Politikspitzen sämtlich bekannt waren. Der letzte Satz der Lagebeurteilung des Amtes für Nachrichtenwesen vom 22. 3. 1999, zwei Tage vor Kriegsbeginn, lautete: „Es sind auch weiterhin keine Tendenzen zu ethnischen Säuberungen im Kosovo feststellbar.“ 

o Dieselbe Regierung hat der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika seit 2002 den deutschen Luftraum, deutsche Häfen und die nur für den NATO -Verteidigungsauftrag überlassenen Liegenschaften u. a. in Ramstein, Spandahlem und Stuttgart-Vaihingen zur Verfügung gestellt, um den völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak zu führen. Der damalige Bundeskanzler hat dies öffentlich mit der Lüge von „Bündnisverpflichtungen“ gerechtfertigt, für die es nach dem NATO-Truppenstatut von 1993 jedoch keine rechtliche Grundlage gibt. Die Regierung der Großen Koalition führt dies fort, obwohl Artikel 20 Absatz 3 die Exekutive an Recht und Gesetz bindet. 

o In beiden Fällen wurde die Verfassung gebrochen, indem entgegen der Artikel 25, 26 und 87a sowie der Präambel des Grundgesetzes gehandelt wurde.

o Der Generalbundesanwalt hat die Strafanzeigen gegen die handelnden Regierungsmitglieder im Zusammenhang mit der Gewährung von Überflugrechten im März 2003 zurückgewiesen, weil er keinen Anfangsverdacht für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach § 80 StGB in Verbindung mit Artikel 26 GG erkennen konnte. In seiner Begründung hat der weisungsbebundene Generalbundesanwalt dazu den Kommentar von Randelzhofer zur Aggressionsdefinition der Vollversammlung der Vereinten Nationen (im Standardkommentar zum Völkerrecht von Bruno Simma) in sein Gegenteil verkehrt und damit das Recht gebeugt (sofern davon auszugehen ist, dass die Mitarbeiter des Generalbundesanwalts nicht unter Viererjuristen ausgewählt worden sind).

o Der zweite Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichtes hat hierzu in seinem Urteil vom Juni 2005 in der Disziplinarsache des Majors Pfaff die nötige Klarheit geschaffen, ohne dass dies zu irgendwelchen strafrechtlichen Konsequenzen geführt hat. 

o Seit drei Jahren zerschlagen die Bundesregierungen mit den sog. Hartzgesetzen den Sozialstaat. Damit handeln sie verfassungswidrig, indem sie den durch Artikel 79 Absatz 3 vor parlamentarischen Änderungen geschützten Artikel 20 Absatz 1 zur Disposition stellen. Mit dem sog. Optimierungsgesetz, am 1. Juni 2006 vom Deutschen Bundestag mehrheitlich verabschiedet, werden Millionen von Staatsbürgern ihrer Freiheitsrechte („Residenzpflicht“) und ihres grundgesetzlich geschützten Rechtes auf ein Leben in Würde (Artikel 1 GG) beraubt.

o Als einzige politische Partei hat die Linkspartei gegen alle obigen Entscheidungen gestimmt. 

o Ihr Amt hat sich beim Thema Terrorismus bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Obwohl Ihnen die Wurzeln des islamistischen Terrorismus so gut bekannt sind wie mir, und obwohl sie seine Funktion im geostrategischen Schachspiel ebenso kennen wie ich, tun Sie nichts, um diesem grausamen Spiel ein Ende zu bereiten. Falls diese Äußerungen auf Unverständnis stoßen sollten, wäre Ihr Amt das Geld nicht wert. Zur Sicherheit empfehle ich die Lektüre des Interviews von Brzezinski im Nouvel Observateur vom Januar 1998. Als ehemaliger Luftwaffenoffizier teile ich im übrigen die Meinung des damaligen kanadischen Verteidigungsminister zum 11. September 2001 und stimme  Michael Meachers (bis Mai 2003 britischer Umweltminister) Kommentar vom 6. September 2003 im Guardian zu: “This War on Terrorism is Bogus”. 
 

Fazit:

· Politiker der Linkspartei, die über andere Formen der Wirtschaft nachdenken, weil der seit 1990 entfesselte „Raubtierkapitalismus“ (Altkanzler Helmut Schmidt) für jedermann sichtbar weltweit über Leichen geht, müssen nach Auffassung Ihres Amtes wegen des Verdachts der Verfassungsfeindlichkeit unter Beobachtung gestellt werden. Obwohl das Grundgesetz die Wirtschaftsform offen lässt. Offensichtlich waren seine Mütter und Väter der Ansicht, dass die knapp zweihundertjährige Geschichte des Kapitalismus angesichts einer Wirtschaftsgeschichte von mehreren zehntausend Jahren die Festschreibung einer alleinigen ökonomischen Heilslehre nicht rechtfertigt. Ich empfehle dazu als Hintergrundlektüre „The Great Transformation“ des österreichischen Ökonomen Karl Polanyi.
· Politiker aller anderen Parteien dürfen nach Lust und Laune, im Falle der Grünen auch manchmal unter entsetzlichen Darmkrämpfen, das Grundgesetz für außen- und innenpolitische Vorhaben brechen und sich der Assistenz führender Medien und anderer williger Helfer und Vollstrecker bedienen. Trotz höchstrichterlicher Rechtsprechung scheint das für Sie und Ihre Mitarbeiter kein Anlass zu sein, über folgende Personen Akten anzulegen: Gerhard Schröder, Joseph Fischer, Rudolf Scharping, Peter Struck, Guido Westerwelle, Claudia Roth, Franz Müntefering, Angela Merkel, Frank-Walter Steinmeier, General a. D. Naumann, Volker Rühe, Wolfgang Clement, Kai Diekmann, Josef Joffe, General a. D. von Kirchbach, Kai Nehm, Otto Schily, Wolfgang Schäuble ..... Die Liste ließe sich noch lange und ausgewogen fortsetzen.

Sehr geehrter Herr Fromm, unser Land wird verfassungsrechtlich seit Jahren von denjenigen schleichend unterwühlt, die von Amts wegen dazu verpflichtet sind, das Grundgesetz zu schützen und seinen Bestand zu erhalten: Unseren Politikern in Regierungsverantwortung. Die Konsequenz ihrer rechtswidrigen Politik ist die bereits weit fortgeschrittene Militarisierung der Außen- und der Innenpolitik. Das wird sich rächen, sofern nicht deutliche Stopsignale gesetzt werden. Denn die Menschen in Deutschland werden sich einen Kurs nicht auf Dauer gefallen lassen, der sie zum Kanonenfutter der Kapitalverwertungsinteressen degradiert. Die Spaltung unserer Gesellschaft ist voll im Gang. Der soziale Sprengstoff kann auch im Land des Michels eine kritische Masse erreichen, gegen die Repression wirkungslos ist. Ihre Verantwortung wäre es, dies der Politik ungeschminkt zu verdeutlichen, anstatt sich in Ritualen des Kalten Krieges zu ergehen und auf Kapitalismuskritik mit Pawlowschen Reflexen zu reagieren, nur weil die Linkspartei aus der SED hervorgegangen ist. Jedenfalls ist nicht bekannt, dass Ihr Amt über die Autoren des SPD-Programms von 1989 Akten angelegt hat (Zweiter Abschnitt. Die Grundlagen unserer Politik: „Es ist.... historische Erfahrung, dass Reparaturen am Kapitalismus nicht genügen. Eine neue Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft ist nötig.“) oder über Heiner Geißler, dessen drastische Kapitalismusschelte ihresgleichen sucht.

Ausdrücklich verweise ich angesichts der zahlreichen und andauernden Verfassungsbrüche und der Weigerung der Justiz, sie zu sanktionieren, auf den Kommentar von Roman Herzog zum Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Scholz
Oberstleutnant und Verfassungsschützer a. D.
Jülicher Ring 95
53913 Swisttal am 4. Juni 2006

Mehr Artikel von Jochen Scholz
 (c) Andreas Hauß, Juni 2006 http://www.medienanalyse-international.de/ueberblick.html
Aktuelles: http://www.medienanalyse-international.de/index1.htm
Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.