Rechtspositionen beim
Generalbundesanwalt
Die 911Strafanzeige
befindet sich in den Händen solcher Leute:
"Unter
Folter erzwungene Aussagen ausländischer Häftlinge sollten nach
Ansicht des stellvertretenden Generalbundesanwalts Rainer Griesbaum in
Einzelfällen für weitere Ermittlungen benutzt werden können.
"
Der Verstoß gegen geltendes Recht
ist beim Generalbundesanwalt nichts sonderlich Neues. Zwar ist dies
der Behörde manchmal dann im Nachgang peinlich, aber deswegen bedeutet
das noch längst nicht den Verzicht z.B. auf die nackte Lüge
für politische Opportunitäten.
In dieser
Pressemitteilung wird z.B. begründet, weshalb die Teilnahme
Deutschlands am Irakkrieg keinen Anlass zu Ermittlungen gebe - sie
finde angeblich nicht statt. Das ist als Aussage nicht nur wegen der offensichtlichen
Lüge peinlich, wie wir dies damals
nachwiesen. Sondern auch wegen des seit langem vorliegenden Urteils
des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Major Pfaff, wo das BVerwG feststellte,
dass durchaus eine Kriegsbeteiligung Deutschlands vorliege. Konsequenz
bei der Bundesanwaltschaft: die bekante Nutzung der Möglichkeit zur
LÖSCHUNG der damaligen Presssemitteilung. Das Internet jedoch vergißt
nicht:
Natürlich empfehlen wir den geneigten
Lesern, sich von diesem Vorgang mal wieder Sicherungskopien anzulegen.
Vielleicht auch von der damals in ihr Gegenteil verkehrten Aussage des
Völkerrechtskommentators Randelzhofer
(Die Junge
Welt kommentierte damals den ungeheuerlichen Vorgang als einziges Medium.)
Hinzuzufügen bleibt, dass die
Bundesanwaltschaft auch im Krieg gegen Jugoslawien 1999 die Strafanzeigen
wegen Verstosses der Bundesregierung abschmetterte mit dem Verweis
darauf, dass der mutmassliche Kriegsverbrecher Schröder mit
seinen Taten gegen den Art. 80 StGB nichts Böses im Schilde
führe, sondern nur Gutes. Weil er es doch sage. Deshalb sei die Faktenlage
nicht gegenstand von Ermittlungen.
Der generalbundesanwalt ist weisungsgebunden.
Behinderung der Justiz ist ein Straftatbestand.
Die Bindung der Behörden
der Bundesrepublik Deutschland an Recht und Gesetz ist ein Grundgesetzbestandteil.
Unabänderlich. Grundrecht. Selbst wenn beim GBA Presseerklärungen
mit enthaltenen Lügen gelöscht werden.
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