Diese Anzeige ist u.E. die
erste in Deutschland gestellte Strafanzeige, die sich auf den 11.9. vor
7 jahren bezieht. Für das MAI Publikum editiert, ergänzt und
evtl. verbessert.
Das Original, so wie es
der Staatsanwaltschaft Offenburg zuging, werden Sie immer unter /strafanzeige.html
finden.
Ergänzungen kursiv
Hinweise auf weitere
Rechtspositionen
beim Generalbundesanwalt
9/11 "Oberstaatsanwalt
Matthias Krauß führte gegenüber junge Welt aus, daß
bei den Verfahren in Hamburg die Umstände des 11. Septembers sehr
wohl ermittelt worden seien. »Das war allein schon deshalb notwendig
um den beiden Angeklagten ihre Tatbeteiligung nachweisen zu können.
Außerdem war einer der Verfasser des 9/11-Kommissionsberichtes vor
Gericht, der sehr detailliert darüber berichtet hat, was der US-Untersuchungsausschuß
herausgefunden hat.« Auch mag es sein, »daß Herr Hauß
mit dem, was er über die ausbleibende Luftabwehr zusammengetragen
hat, recht hat, es ist für uns nur nicht von strafrechtlicher Relevanz,
da es sich hierbei nur um ein Fehlverhalten von Funktionsträger handelt.«"
Warum muss - siehe
dieses Video - der Chef der japanischen opositionspartei
Fujita eigentlich Bezug nehmen auf das Impeachment-verfahren
gegen die Bush-Regierung, und speziell auf die begründungspunkte 33
und 35?
Der japanische Parlamentsabgeordnete Yukihisa Fujita stellte zum dritten Mal in diesem Jahr den 11. September 2001 als Begründung für die Unterstützung der japanischen Regierung für die US-Kriegshandlungen in Afghanistan grundsätzlich in Frage. Diesmal sprach er am 22. Oktober 2008 vor dem Unterhaus des japanischen Abgeordnetenhauses. Fujitas Partei hat gute Chancen nach den nächsten Wahlen, die spätestens 2009 stattfinden, die Regierung in Japan zu stellen. MEHR
Überarbeitet und
ergänzt, immer wieder zu Aha-Effekten führend- unsere Datei
/Lage.html
Hier nochmal das
CNN-Video mit der "Doomsday" Boeing, die am Pentagon herumflog
- aber keine Abfangjäger ...
Die Bundesanwaltschaft antwortete zur 9/11 Strafanzeige. Osama war es, zweifelsfrei. Am Thema vorbei. Setzen.
Sechs.
Aktenzeichen
Bearbeiter/in
& (0721)
Datum
Betrifft:
Ihre Strafanzeige gegen Pete Zalewski u.a. vom 9. September 2008
Sehr geehrter Herr Hauß, die Staatsanwaltschaft Offenburg hat mir
ihre Strafanzeige vom 9. September 2008 zuständigkeitshalber vorgelegt.
Die Hintergründe und Umstände der Anschläge des 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika sind im Rahmen der beim Generalbundesanwalt wegen der Anschläge anhängig gewesenen Ermittlungsverfahren und zweier Strafverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg umfassend ermittelt und geprüft worden. Dabei wurde die Verantwortung der terroristischen Vereinigung AI Qaida für die Planung und Ausführung der Anschläge zweifelsfrei festgestellt. -2-
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Antwortschreiben: 2 ARP 257/08-5
Sehr geehrter Herr Dr. Krauß, Ihr Schreiben vom 9. Okt. 2008 habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen, handelt es sich doch um die Begründung für Ihre Untätigkeit im Fall eines Massenmordes an Deutschen. Zur Sache:
Sie schreiben weiter 2.:
Zum anderen erwarte ich vom GBA nicht die
Aufnahme von Ermittlungen in der Hauptsache - also in Sachen der
Haupttat 9/11. Sondern: meine Anzeige zielte EINDEUTIG auf die Tatbeteiligung
der beschuldigten Pete Zalewski u.a., vergleichbar also den beiden
von Ihnen angesprochenen Hamburger Verfahren.
Sie schreiben 3.:
Ich erwarte von Ihnen eine ernsthafte Ermittlung der Ihnen zur Kenntnis gebrachten Tatumstände - ziehen Sie die Akte wieder aus dem Allgemeinen Register. Rechtsbelehrung:
(2) Der Versuch ist strafbar. (3) § 258 Abs. 3
und 6 ist nicht anzuwenden. "
Mit freundlichen Grüßen
* Anmerkung: Die Bundesanwaltschaft erwarb
sich bei den Ermittlungen in den USA ewigwährenden Ruhm:
einerseits ließ man sich die Akten zeitweilig klauen, andererseits
konnten die beiden EINZIGEN Hauptzeugen leider nicht persönlich vernommen
werden. Nicht nur weil diese nach glaubhaften Berichten schon längst
mausetot waren, sondern weil ihre Doubles in Guantanamo auftreten und ihre
Ausagen seitens der US-behörden "zusammengefasst" der deutschen
justiz übermittelt wurden. Die "neusten" Bilder dieser phänomenalen
"Zeugen" sehen so aus:
**
Die REALE 9/11 Welt: 6
Js 14195/08
"Ihre bei der Staatsanwaltschaft Offenburg eingereichte Strafanzeige gegen Pete Zalewski u.a. habe ich zuständigkeitshalber an die Frau Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgegeben."
Wir bleiben dran. MAI-Leser bleiben informiert.
|
An die
Staatsanwaltschaft Offenburg
77654 Offenburg
Telefon: 0781/933-0
March, den 09.September 2008
Strafanzeige
Pete Zalewski, Glenn Michael (ARTCC Boston
Center,
sowie weitere in Betracht kommende Beteiligte
wegen des Verdachts auf gemeinschaftlich
begangenen Mord, Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung, Bildung
einer terroristischen vereinigung und Gefährdung des internationalen
Luftverkehrs
§ 211
in den Fällen Heinrich Kimmig, Klaus Bothe und Wolfgang Menzel (Inhaber bzw. Mitarbeiter der Firma BCT, Willstätt), sowie weiterer fast 3.000 Opfer am 11.09.2001 in New York, Washington D.C. und Shanksville, USA. Ich bitte Sie um die Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen. Diese Anzeige wird verschiedenen Mitgliedern des Deutschen Bundestags und des Europaparlaments zur Kenntnis gebracht sowie Mitgliedern des britischen Unterhauses (namentlich Norman Baker, Ex-Minister Michael Meacher), des japanischen Oberhauses, namentlich Yukihisa Fujita, dem italienischen Ex-Staatspräsidenten Cossiga, dem ehemaligen kanadischen Verteidigungsminister Paul Hellyer, US-Senatorin Karen Johnson und anderen US-Abgeordneten sowie den Familien der benannten deutschen Opfer. Es folgen die Beschuldigungen geordnet
in den Zuständigkeitskomplexen FAA, Norad/Neads/AFBs, politisch/militärische
Verantwortung (Myers, Mineta,Rumsfeld, Bush, Winfield)
Hintergrund
http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/kcxml/
Was in Deutschland "alpha scramble" und
QRA im NATO-Jargon heißt, wird in den USA strip-alert genannt:
gemeinsam ist es, in wenigen (5-10) Minuten Abfangjäger in der
Luft zu haben, die zunächst die Aufgabe der Aufklärung einer
Lage haben, evtl. aber auch eskortieren, zur Landung zwingen
o.ä.
Beweislage
Weitere Beweise, die zur Verfügung
stehen müßten, öffentlich jedoch nicht verfügbar
sind und waren:
Soweit nur eine angedeutete Übersicht
der vorerst vordringlichen Beweismittel allein zum engeren Untersuchungsgegenstand.
Da all diese Informationen nie angefordert, veröffentlicht und
ausgewertet wurden, auch nicht von der sog. 9/11 Untersuchungskommission,
ist es denkbar, dass das Material die Kapazitäten der Staatsanwaltschaft
Offenburg übersteigt. Nicht nur das Bundesluftfahrtamt, die
Braunschweiger Behörde für Unfalluntersuchungen, sondern
auch viele Tausend Piloten und ihre Vereinigungen in dieser Welt werden
gewiß behilflich sein, den Tod ihrer Kollegen aufzuklären, zumal
die Sicherheit bei illegalen Eingriffen in den Luftverkehr ein Dauerthema
ist.
Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes
Eine Konzentration auf das reine Flugunfallgeschehen
dürfte die deutschen Möglichkeiten erschöpfen, ist
zur Aufklärung der Morde an den deutschen Passagieren jedoch
unerlässlich.
Alle genannten Tatzeiten sind Ortszeitangaben. MESZ +6. Glossar:
Schlußbemerkung: Möglichkeiten und Chancen der Strafverfolgung
Immerhin ergibt das bisherige Faktenvolumen
eher eine Geschichte des NICHT-Handelns:
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hauß
|
Anhang:
1. Komplex FAA Tatverlauf Tatvorwurf: Entgegen
den SOPs laut Manual haben die Mitarbeiter des "Boston
Center"(ARTCC ZBW) und des ARTCC Cleveland nicht sofort das NEADS verständigt
bzw.nicht einmal entsprechend der "Hijacking" SOP die zuständigen
FAA-Vorgesetzten.
Quelle: "Mr. ZALEWSKI: I would go on to call that aircraft 12 times. And as it went on, I even began to get more concerned." [Verteilen wir die 12 "Hallo-Rufe" auf die 24 Minuten bis zur Einbindung des NEADS, ergibt sich eine Frequenz von einem "Huhu" pro 2 Minuten] Zeugen:
Tatvorwurf: Keine
Alarmierung des NORAD, vgl. oben
Tatvorwurf: Der
FAA-Diensthabende sprach von der "sofortigen" erkennung der Irregulaität
der AAl111 als Entführung. Weder war ihm diese Erkenntnis
möglich noch entsprach sein dann folgendes Handeln weder der
SOP für Luftnotfälle noch der für Entführungen.
Folgt man den Angaben des Norad/Neads, erfolgte eine Meldung der Situation
erst um 08:37, also 24 Minuten nach der "sofortigen" Erkennung als
Luftnotfall/Entführung. Zum Vergleich: eine derartige Reaktionsgeschwindigkeit
würde in Deutschland bedeuten, dass das betreffende Luftfahrzeug mit
grosser Wahrscheinlichkeit das Hoheitsgebiet Deutschlands längst
verlassen hätte und einer reaktion laut Luftsicherheitsgesetz-Vorhaben
in unserem Luftraum gar nicht mehr zugänglich wäre.
Tatvorwurf: Keine
infomation des NEADS durch das Boston Center, erst New York Center fordert
Abfangjäger nach Information über "confirmed hijack" an.
Tatvorwurf: Zweifache
Gefährdung des Luftverkehrs. Die UA175 wurde noch vor
dem Absturz in das WTC2 um 09:03 zumindest zwei Mal in Kollisionsgefahr
gebracht mit Gefährdung natürlich auch der jeweils entgegenkommenden
Maschine. Anstatt Abfangjäger zur Eskorte zu alarmieren, anstatt
über die Notruffrequenz alle Maschinen im betreffenden Luftraum zu
warnen, wurde jeweils eine point-to-point Kommunikation mit Warnung in
allerletzter Minute aufgebaut.
"In fact, controllers in Nashua asked the pilot on Flight 175 if he could see Flight 11. He confirmed Flight 11 was still in the air, at about 29,000 feet." http://www.boston.com/news/daily/12/attacks_faa.htm
Quelle b:
Über 20 Minuten später später,
09:02:
Über 20 Minuten später später,
09:02:
Tatvorwurf: Auch
die Sicherheitszentrale der FAA in Herdndon kümmert sich offenbar
nicht um die Luftsicherheit mittels einer Information
des Militärs. Zwar werden sukzessive die Flughäfen der
USA geschlossen, von einer Alarmierung des NORAD bzw. des NMCC ist
jedoch nichts bekannt. das FAA Center in Herndon verfügt über
Standleitungen zum NMCC, wo auch immer ein liason officer der FAA
zugegen ist, über Zugang zu den diensthabenden FAA-Fluglotsen
auf der Andrews AFB, und am 11.9. waren NORAD-Offiziere in
Herndon selbst wegen einer regelmäßigen Trainingssequenz
zugegen. An Kommunikationsproblemen litt die FAA-Zentrale gewiss nicht.
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Vorausbemerkung
In den einschlägigen veröffentlichungen wird immer wieder behauptet, es sei eine grosse Überraschung gewesen, was am 11.9. geschah, es sei nahezu unüblich, Abfangjäger innerhalb der USA zu starten. werst nach 9/11 gebe es die verstärkte Luftsicherheit. Diese Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen: The Associated Press August 13, 2002 :"HERNDON,
Va.— The military sent fighter jets to chase suspicious aircraft 462 times
between Sept. 11 and June, nearly seven times as often as the 67 scrambles
from the same period a year earlier"
NORAD scrambled jets 67 times from September
2000 to June 2001
Tabelle 1.1.
Hinzu kommt der mittlerweile
allseits bekannte Fakt, dass auch an diesem tag Luftnotfälle und die
Reaktion darauf geübt wurden, was übrigens auch den möglichen
Einsatz von bereits in der Luft befindlichen Abfangjägern hätte
bedeuten können, selbst wenn diese nur Übungmunition an Bord
gehabt hätten.
Die in ORA-Status befindlichen Maschinen
sind per definition nicht in derartige Übunngs- und Trianingsabläufe
involviert. Auch ist eine Verwechslung zwischen Übung und "realer
Welt" ausgeschlossen und bei irgendeiner Unklarheit durch ein
Wort klärbar.
|
Tatvorwurf: Das NEADS
konnte durch das Mithören des Funkverkehrs, durch die Verschaltungen
der Radarschirme sowie durch eigenes Radar die Luftlage seit den ersten
Anzeichen einer Notsituation um 08:13 selber erkennen und hätte spätestens
mit der offiziell eingehenden FAA-Anforderung sofort aktiv
werden müssen.
Tatbeteiligte: Senior Airman Stacia Rountree, Tech Sergeant Shelley Watson, Master Sergeant Maureen Dooley, Jeremy Powell, Lieutenant Colonel Kevin Nasypany vorliegender Beweis: Obwohl das NEADS in normaler Besetzung unter normalen Umständen arbeitet, will niemand der Beschuldigten Information erlangt haben über a) per Radar den Kursschwenk der AAL11 b) per Funk die Kommunikation zwischen Boston Center einerseits und der AAL11 sowie der UA175 andererseits c) den Kursschwenk der UA175 aufgrund der Anweisung dazu nach der Sichtung der AAL11 Hinweis: Trotz der trennung zwischen ziviler und militärischer Luftfahrt in Gebieten und Flughöhen ist eine Kordination beider Seiten allein wegen der notwendigen Durchdringungen und der Nutzung des zivilen Luftraum auch durch Miklitärtransporte notwendig. Dem entsprechend ist eine Beobachtung des Gesamtgeschehens eine SOP. Quelle: http://www.vanityfair.com/politics/features/2006/08/ norad200608?printable=true¤tPage=all
Tatvorwurf: Major Nasypany verzögerte die Alarmierung der OTIS ANG base um mehrere Minuten mit der erlogenen und zudem unlogischen Begründung, man wisse nicht genau, wo sich die AAL11 befinde, also wohin die Abfangjäger zu schicken seien. erlogen deshalb, weil -siehe Komplex 1 - die AAL11 immer exakt zu orten war, wil die Position exakt benannt worden war, weil dasselbe natürlich auch für die UA175 gilt. Unlogisch deshalb, weil eine evtl. fehlende exakte Ortsangabe während des Flugs der Abfangjäger an diese hätte übermittelt werden können, zudem haben die F-15 natürlich auch noch ein bordeigenes Radarsystem. Beachtrenswert: keinesfalls beruft
sich jmand aus dem NEADS auf die neue, seit dem 1.6. geltende Richtlinie,
erst sei der ausdrückliche befehl des Präsidenten
abzuwarten bei Hijackings, bevor Abfangjäger hätte starten dürfen.
Es galten offensichtlich die alten rgularien für Luftnotfälle,
ein befehlsnotstand lag nicht vor.
Natürlich ist im Gesamtgefüge die Tatbeteiligung des NORAD und seiner Generäle zu prüfen, namentlich von Arnold, Myers und Eberhard sowie von Lt. Col. Timothy (Duff) Duffy, Maj. Daniel (Nasty)Nash vom NEADS. |
3. Komplex Otis/Andrews/Langley
Tatvorwurf: Entgegen offiziellen Behauptungen starteten aus der ANG-Basis Otis auf Cape Cod kein Abfangjäger zur behaupteten Zeit 08:52. Die anderslautenden Beteuererungen sind erlogen, wobei geschickte Wortwahl der Beteiligten den Fakt verdecken soll, daß es um Alarmstarts zu einer bestimmten ZEIT mit dem klaren Ziel New York geht. Tatbeteiligte: CommanderQuenneville vorliegender Beweis: Die angeblich gestarteten F-15 wurden weder bei Start noch bei Ankunft gesehen, gefilmt, registriert. Weder kann die behauptung stimmen, sie hätten nicht gewußt, wohin zu fliegen sei (die Zeugenaussagen Saracinis aus der UA175, die präzise Ortsangabe gegenüber dem NEADS bei der Meldung der AAL11, das bordeigene Radar sowie sämtliche Logik widersprechen einer Nichtorientiertheit). Noch ergibt die Gesamtlage einen Sinn dafür, die Otis-Jäger auf das offene Meer hinauszuschicken statt der mittlerweile als entführt gemeldeten AAL77 entgegen oder prophylaktisch nach Washington. Zeugen: Millionen von Zeugen in New York - wo zur Tatzeit und auch über eine halbe Stunde danach keine Abfangjäger gesichtet oder gefilmt wurden. Bzgl. des Starts: Anwohner der Otis ANG-Base sowie der Leiter der Basis-Schule, der in der Kommandozentrale dasselbe miterlebte wie viele menschen weltweit: das Erschrecken über den Einschlag im ersten WTC-Turm usw. - jedoch KEINEN Alarm. Erst beim Wegfahren bedeutend später begannen Abfangjäger paarweise zu starten. /Also mehr als zwei, also bedeutend später.) Somit ist auch z.B. jede Sekretärin der Basis Zeugin für einen nicht ausgelösten Alarm eine Viertelstunde vo 09:00. Quelle: Wibel was preparing for a meeting with military commanders when he first heard about the first World Trade Center crash. That meeting was abruptly canceled. "As I drove away, and was listening to the news on the radio, the 102nd was scrambling into duty," said Wibel, who could hear four more jets launching as he spoke later in the day." Zeugen: William Wibel, Quelle: http://web.archive.org/web/ 20020212005039/http://www.capecodonline.com/ cctimes/archives/2001/sep/12/102ndon12.htm
Tatvorwurf: Andrews
AFB, 15 km von Washington entfernt gelegen, liess weder Abfangjäger
zur generellen Luftraumsicherunng angesichts der Entführungen
und des Einschlags zweier Flugzeuge in die New Yorker Zwin
Towers aufsteigen, sondern nicht einmal zur Abwehr der sich
konkret nähernden AAL77. Dies obwohl Andrew zwar nicht im direkten
Befehlstrang dem NEADS/Norad zugeordnet war, aber durchaus als "mision"
die Luftraumsicherung über der Hauptstadt der Vereinigten Staaten
verantwortlich betrieb und mit der FAA durch u.a. FAA Fluglotsen
im eigenen Flugbetrieb verbgunden war.
Tatvorwurf: Die
zwei Piloten flogen mit ihren F-15 los, nach eigenen Angaben überschall-schnell,
und kamen aber nicht an. Sie überflogen den Central Park nach eigenen
Angaben, wurden aber nicht gesehen. Sie seien aufs Meer hinaus geschickt
worden - dafür fehlt jedoch Sinn und Beweis. Kurzum: ihre Pflicht
des Abfangens erledigten sie nicht.
Tatvorwurf: Mögliche
Beteiligung an einer Fernlenkung der 4 Zivilmaschinen durch die Besatzungen
der B747 "doomsday"
Tatvorwurf:Steve
O`Brien steuerte keine einfache C-130, sondern die elektronische
Version EC-130. Er war somit evtl. nicht Zeuge, sondern Tatbeteiligter
bei der Fernlenkung der AAL77.
Es gab keine große Explosion, es
macht nur „pffff“. Nicht das, was ich erwartet hätte von einem Flugzeug
das ungefähr ein Fußballfeld von mir entfernt war.(...)
John O`Keefe Der eine Zeuge sagt, der Flieger habe ausgesehen
„wie eine C-130“, und der andere Zeuge präzisiert „elektronisches
Kriegsflugzeug“. Die beobachtete Propellermaschine schien also etwas anders
ausgesehen zu haben als eine normale C-130-Transportmaschine. Wie das?
Eine Erklärung liefern die dicken zusätzlichen Generatoren: “EC-130
von der Navy haben einen extra 90Kva Generator pro Motor. Der wird für
die Power gebraucht, um die ELF Antenne zu „heizen“ wenn sie ihre Mission
fliegen.“
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Tatvorwurf: Weder US-Präsident Bush noch Verteidigungsminister Rumsfeld wurden aktiv bzgl. der Luftverteidigung der USA. Obwohl sie entsprechend den neuen Regularien vom 1.Juni 2001 hätten in die Befehlsgebung eingebunden sein müssen, obwohl sie zumindest informiert waren, obwohl spätestens seit 09:05 die Information mit der Wertung "America is under attack" versehen war, ist weder nach Eigenaussage noch nach Aussage eines der Beteiligten irgendeine angemessene Aktivität dieser herren zu beobachten gewesen - Bildung eines Krisenstabs, Erkundigung nach Abfangjägern, Erteilung eines Abschußbefehls, Delegation einer Aufgabe o.ä.. Die Welt beobachtete Bush beim Kinderbuchlesen und Rumsfeld sowie Wolfowitz beim Kaffeetrinken mit Senator Cox. Tatbeteiligte: George W. Bush, Donald Rumsfeld, Paul Wolfowitz Quelle: Der Einfachheit halber verweise ich auf die umfangreichen Quellensammlungen zu diesem tatkomplex unter http://www.medienanalyse-international.de/rumsfeld.html und http://www.medienanalyse-international.de/3seconds.html
Tatvorwurf: In
verschiedenen veröffentlichungen wird behauptet, Cheney
habe einen Abschussbefehl erlassen. Unklar ist nur, wem dieser befehl gegolten
haben könnte - Verfolgern der AAL77 oder der UAL93. Da die aus Langley
AFB aufgestiegenen Abfangmaschinen jedoch angeblich auf das Meer
hinaus geschickt worden sind und die von OTIS ebenfalls über
den Atlantik surften, stand kein Abfangjäger zur verfügung,
dem der legendäre befehl hätte gegeben werden können. Die
Videosequenz mit Norman Mineta, in der dieser seine erinnerung an
den Vorfall schildert, offenbart, das sich seine Aussage eindeutig
auf die AAL77 bezieht. Bekanntlich erfolgte kein Abschuss, so dass
die Frage steht, ob nicht der gesamte Ablauf pure Fiktion ist zur Verdeckung
des absoluten Nichtstuns bzgl. einer Leitung von Abfangjägern. Der
die AAL77 verfolgende Abfangjäger aus Minetas Phantasiereich wurde
weder in oder über Washington gesehen, es gibt keine Identifikation
des Piloten, der es wagte, drei mal den befehl des Vizepräsidenten
in Frage zu stellen, die Maschine wurde offenbar azch nicht
zur UAL93 umgeleitet. Und da Raketen auch aus mehreren Kilometern Entfernung
abfuerbar sind, steht die Frage, ob der betreffende Pilot nicht Befehlsverweigerung
betrieb. Gäbe es ihn.
Tatvorwurf: Das NMCC
wurde nicht aktiv
Quelle:
Bzgl. der Standleitungen: sogar der Secret
Service hatte solche:
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Beachtenswert ist bei
allen (Nicht-)Aktivitäten:
1. Keiner der beteiligten wuirde wegen seiner Inaktivität zur verantwortung gezogen. Soweit bekannt, wurden einige beteiligte sogar befördert. Am spektakulärsten ist die Beförderung Leidigs vom Captain zum Vize-Admiral. 2. Weder die offensichtlichen Lügen noch das fehlverhalten bekamen eine öffentliche Würdigung - sie wurden beschwiegen. 3. Gesetzt den Fall, Osama bin laden sei aus der Höhle Tora Bora heraus mit seiner kongenialen Teppichmesserbande der Haupttäter - so liegen keine beweise für die
behauptung vor. Das FBI ermitelt NICHT gegen Osama bin Laden in dieser
Sache. beweis: siehe FBI-homepage (http://www.fbi.gov/wanted/terrorists/terbinladen.htm).
- dann darf die Frage erlaubt sein, wie eine Planung mit so viel Vorlaufzeit diese Inaktivität hatte berücksichtigen können? Ein brandstifter, der an vier verschiedenen Orten nahezu zeitgleich Brände legt, kann in seiner Planung auch nicht davon ausgehen, daß vier Feuerwachen jeweils NICHT ausrücken, den tatort nie erreichen. Diese überlegung erhält umso größeres Gewicht, als die betreffende Situation nicht nur immer mal wieder geübt wird und wurde, sondern nahezu zum Alltag in der Luftfahrt gehört:
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(Das ist die den Afghanistankrieg angeblich legitimierende ISAF-Resolution) Was tut Deutschland stattdessen? Sich am Hindukusch zu verteidigen. Wer ist in der Lage, berechtigt und verpfrlichtet, Täter, Organisatoren und Förderer der Anschläge vor gericht zu stellen? In Deutschland der Generalbundesanwalt. Was hat er bisher getan? Mit der 911strafanzeige wird der GBA erstmals in Aktivität versetzt. Zur Anzeige ist JEDERMANN nach §138 StGB verpflichtet. Die Kontrolle der Exekutive obliegt u.a. dem Bundestag. Hat der Bundestag schon einmal Rechenschaft über die Aktivitäten des Innenministerium und des GBA zur Aufklärung von Tätern, Orgnisatoren und Förderern des 11.9. eingefordert? Oder soll es das Gezerre rund um Motassadeq und Mzoudi gewesen sein? Die angesichts des gleichen Tatvorwurfs mal lebenslänglich, mal 7 Jahre , mal einen freispruch bekamen? Ist es das, was man Rechtssicherheit nennt? Audio : Interview zur Strafanzeige mit Andreas Hauß u.a. auf nuoviso
»Vernünftige
Ermittlungen«
Ist es etwa nicht normal, dass sich deutsche Ermittlunugsbehörden um den Tod von Deutschen im Ausland kümmern? Wo waren die bisherigen Aktivitäten? Möchte der generalbundesanwalt wirklich AUSLÄNDISCHE Täter beim Massenmord an deutschen schützen? Im Falle des Kriegs gegen Jugoslawien, Afghanistan und Irak war es immerhin so, dass die Bundesanwaltschaft angewiesen wurde, unsere Regierungen nicht wegen des Mordes an Ausländern vor Gericht zu bribngen. jetzt liegt der fall ganz gegensätzlich. Diese
Strafanzeige ist KONKRET, sie benennt Tathergang,
tatbeteiligte, Zeugen. Hier geht es nicht mehr um die "Ungereimtheiten"
(als sei der Massenmord ein gedicht ohne Reim gewesen), sondern um handfeste
fakten. kein Geschwurbel um "Jaja, die welt ist schlecht", "Wir werden
wohl nie herausfinden, was da war" oder "Das wird vielleicht erst
in jahrzehnten herauskommen".
Einige andere Aspekte des Luftraums über
dem Pentagon in ZERO,
dem Film, der im russ. TV so viele Millionen Zuschauer hatte.
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Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.