Bundesverfassungsgericht

Zur Rechtsprechung in den letzten Jahren, zu seiner "Inanspruchnahme" und zum Druck auf das höchste Organ bundesdeutscher Rechtspflege. Seit Jahrzehnten gilt es als letzter Hort der Rechtsstaatlichkeit, dann wenn alle anderen Schranken durchbrochen wurden und weder Parlament noch Bundespräsident  ihre Aufgabe  wahrnahmen.. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß in den Ministerien von z.B. Schäuble und Zypries ebenfalls Horden von Juristen sitzen, die wissen, wie "Karlsruhe tickt". Und so kamen seit dem  bedauernswerten Urteil vom Juni 1994 zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr  auch andere nicht sehr faszinierende Urteile zustande - neben herzerleichternden.
Nun wird sogar noch am Personal geschraubt : Folter-Dreier
Hier also Stellungnahmen zum "online-Urteil", "Tornado-Urteil" usw.
  


Schäubles Etappensieg

"Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist nicht schrankenlos“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier

Die Gebrauchsanweisung, wie  belauscht und gespäht werden kann, wird gleich mitgeliefert. Das Wesentliche ist die Definition, wie hoch die Terrorgefahr sei. Je höher, desto weniger Grundrecht. So simpel ist das. Also werden wir demnächst mit hohen Gefahren leben müssen. 

Der SPIEGEL, ja das ehNaMag schreibt:
"Solange es der rhetorischen Begabung eines Innenpolitikers und der professionellen Phantasie eines BKA-Chefs anheimgestellt ist, Furcht vor einem "jederzeit möglichen" Terrorangriff zu erregen, lässt sich jeder Eingriff immer rechtfertigen - denn seit dem 11. September 2001 wissen wir, dass alles jederzeit "möglich" ist."
Da darf man sich verblüfft setzen.

Ein wahres Wort vom CCC.
"Die Spähsoftware kann auch Daten auf dem Rechner verändern. Und auch Manipulationen sind durchaus denkbar."
Anders gesagt: so lassen sich auch "Beweise" plazieren. Erst  die terrorgefahr beschwören und sie dann beweisen - welcher Richter ist denn in der Lage, derartige Schweinereien der Dienste zu erkennen und -angesichts der Gefahr! - NEIN zu sagen?
 


MdB Winkelmeier: Stellungnahme zur Ablehnung der Organklage der Fraktion DIE LINKE durch das Bundesverfassungsgericht (.pdf)

---Der Wirbel des Bundesverfassungsgerichts:

Was, liebe Leser, mag im Tornado-Urteil unseres höchsten deutschen gerichts das "Territorium des Angreifers" sein ? Na ? Die USA ? Deutschland ? Irak? Oder gar Afghanistan ? 
Ja doch !  Afghanistan. Wir verteidigen uns. Afghanistan hat angegriffen und greift anscheinend noch immer an !
Ein Tornado ist ein Wirbelwind, und da werden auch mal Schrauben locker.

Die bislang völlig unbewiesene geschichte vom bösen Osama, der aus seiner Höhle in Tora Bora am 11. September  die NATO angriff, ist nun Grundlage eines inakzeptablen Urteils.

ZWEI Konsequenzen, beide somit rein politischer Natur:

1. Die Linke muß sich wohl oder übel mit dem 11.September befassen
2. Raus aus der NATO - denn deren vertragliche und juristische Grundlage kann durch verwirbelt(verquaste, schlicht erlogene ) Märchen aus 1001 Nacht  umfunktioniert werden (der Sündenfall war 1999 Jugoslawien).

Wer Lügen als Geschäftsgrundlage akzeptiert, wird über den Tisch gezogen und dann an der nase durch die manege geführt. Die Linke muß erwachsen werden. Endlich erwachsen.

Hier der O-Ton Verfassungsgericht.
Es macht sich die Lagebeurteilungen und 
die angebliche Zielsetzung, Zweckbindung usw. zu eigen ("Der ISAF-Einsatz hat von Beginn an das Ziel gehabt, den zivilen Wiederaufbau Afghanistans zu ermöglichen und zu sichern, um dadurch ein Wiedererstarken von Taliban, Al-Qaida und anderen friedensgefährdenden Gruppierungen zu verhindern"). 

Das heißt: so wie  Hufeisenplan und  Racak, das Fötengrillfest und das KZ in Pristina haltlose Militärlügen zum Angriff auf Jugoslawien waren, so wie auch kesse Sprüche des Reichskanzlerdarstellers Schröder ("Wir führen keinen Krieg ...."), sind jetzt ZIELE die Grundlage der rechtsprechung - und nicht die Fakten. Wenn das ZIEL ist, "Stellungen der taliban anzugreifen", dann sind die massakrierten Zivilisten eben nur Kollateralschäden. Ziel und Zweck hübsch formuliert, und alles wird möglich. Das recht geht vor die Hunde, das BVerfG wird nun langsam  aber sicher abdriften . Wer einmal den ANGEBLICHEN Zweck , der die Mittel heiligt , akzeptiert, wird es auch mehrfach tun . Rechtsprechung im Rechtszirkel ist das, in geschlossenem Argumentationskreis.  Das Tun der Betroffenen ist rechtmäßig, weil sie sich zu rechtmäßigem Tun zusammentaten. Oder noch klarer: Die Angeklagten haben Recht weil sie Recht haben . Der bankräuber wollte das Geld nur Krebskranken stiften, also ist er kein Bankräuber. Hat er selbst gesagt.

Noch eine Parallele: als sei es korrekt, daß die USA den Irak  wegen seiner Massenvernichtungswaffen angriff, die, wären sie existent gewesen, evtl. hätten benutzt worden sein können .

Das Bundesverfasungsgericht hat sich zum Erfüllungsgehilfen der Exekutive gemacht - auf Basis von LÜGEN.

Ausgerechnet Semler von der TAZ schreibt folgende richtige Sätze:
" Das Problem des Urteils ist, dass es mit unhaltbaren Fakten hantiert, um auf beide Fragen mit Ja antworten zu können."
" ... Attentaten vom 11. 9. 2001, stehe. Gerade diese These ist sachlich unbegründet. Selbst wenn man der Meinung ist, die USA hätten in zulässiger Selbstverteidigung gehandelt - der heutige Krieg in Afghanistan steht längst nicht mehr in diesem Zusammenhang."

Prantl traut sich: "Die Aale von Karlsruhe"

und "Fahnenflüchtige Verfassungsrichter
von Christian Bommarius

Jürgen Rose im "Freitag" : Comeback der Breschnew-Doktrin 
PERSILSCHEIN FüR DIE NATODas Bundesverfassungsgericht und die Doktrin vom "euro-atlantischen Internationalismus"
 

Vorstehende sehen es wie MAI: Zirkelschluß, Verweigerung der Faktenübrprüfung, anhaltende juristische Wirkung - Zäsur . Dennoch: wir sind einsame Rufer.
weitere Presseschau

Hier  die juristische Abrechnung mit dem "Tornado-Urteil" 
durch  die IALANA
 

c) Andreas Hauß, 2008
http://www.medienanalyse-international.de/ueberblick.html
Im Übrigen bewundere ich Frau Klarsfeld.