Zur Rechtsprechung in den letzten Jahren,
zu seiner "Inanspruchnahme" und zum Druck auf das höchste Organ bundesdeutscher
Rechtspflege. Seit Jahrzehnten gilt es als letzter Hort der Rechtsstaatlichkeit,
dann wenn alle anderen Schranken durchbrochen wurden und weder Parlament
noch Bundespräsident ihre Aufgabe wahrnahmen.. Wir müssen
zur Kenntnis nehmen, daß in den Ministerien von z.B. Schäuble
und Zypries ebenfalls Horden von Juristen sitzen,
die wissen, wie "Karlsruhe tickt". Und so kamen seit dem bedauernswerten
Urteil vom Juni 1994 zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr
auch andere nicht sehr faszinierende Urteile zustande - neben herzerleichternden.
Nun wird sogar noch am Personal geschraubt
: Folter-Dreier
Hier also Stellungnahmen zum "online-Urteil",
"Tornado-Urteil" usw.
Schäubles Etappensieg Die Gebrauchsanweisung, wie belauscht und gespäht werden kann, wird gleich mitgeliefert. Das Wesentliche ist die Definition, wie hoch die Terrorgefahr sei. Je höher, desto weniger Grundrecht. So simpel ist das. Also werden wir demnächst mit hohen Gefahren leben müssen. Der SPIEGEL, ja das ehNaMag schreibt:
Ein wahres Wort vom CCC.
MdB Winkelmeier: Stellungnahme zur Ablehnung der Organklage der Fraktion DIE LINKE durch das Bundesverfassungsgericht (.pdf) ---Der Wirbel des Bundesverfassungsgerichts: Was, liebe Leser, mag im Tornado-Urteil
unseres höchsten deutschen gerichts das "Territorium
des Angreifers" sein ? Na ? Die USA ? Deutschland ? Irak?
Oder gar Afghanistan ?
Die bislang völlig unbewiesene geschichte vom bösen Osama, der aus seiner Höhle in Tora Bora am 11. September die NATO angriff, ist nun Grundlage eines inakzeptablen Urteils. ZWEI Konsequenzen, beide somit rein politischer Natur: 1. Die Linke muß sich wohl oder übel
mit dem 11.September befassen
Wer Lügen als Geschäftsgrundlage akzeptiert, wird über den Tisch gezogen und dann an der nase durch die manege geführt. Die Linke muß erwachsen werden. Endlich erwachsen. Hier der O-Ton
Verfassungsgericht.
Das heißt: so wie Hufeisenplan und Racak, das Fötengrillfest und das KZ in Pristina haltlose Militärlügen zum Angriff auf Jugoslawien waren, so wie auch kesse Sprüche des Reichskanzlerdarstellers Schröder ("Wir führen keinen Krieg ...."), sind jetzt ZIELE die Grundlage der rechtsprechung - und nicht die Fakten. Wenn das ZIEL ist, "Stellungen der taliban anzugreifen", dann sind die massakrierten Zivilisten eben nur Kollateralschäden. Ziel und Zweck hübsch formuliert, und alles wird möglich. Das recht geht vor die Hunde, das BVerfG wird nun langsam aber sicher abdriften . Wer einmal den ANGEBLICHEN Zweck , der die Mittel heiligt , akzeptiert, wird es auch mehrfach tun . Rechtsprechung im Rechtszirkel ist das, in geschlossenem Argumentationskreis. Das Tun der Betroffenen ist rechtmäßig, weil sie sich zu rechtmäßigem Tun zusammentaten. Oder noch klarer: Die Angeklagten haben Recht weil sie Recht haben . Der bankräuber wollte das Geld nur Krebskranken stiften, also ist er kein Bankräuber. Hat er selbst gesagt. Noch eine Parallele: als sei es korrekt, daß die USA den Irak wegen seiner Massenvernichtungswaffen angriff, die, wären sie existent gewesen, evtl. hätten benutzt worden sein können . Das Bundesverfasungsgericht hat sich zum Erfüllungsgehilfen der Exekutive gemacht - auf Basis von LÜGEN. Ausgerechnet Semler
von der TAZ schreibt folgende richtige Sätze:
Prantl traut sich: "Die Aale von Karlsruhe" und "Fahnenflüchtige
Verfassungsrichter
Jürgen Rose im "Freitag" : Comeback
der Breschnew-Doktrin
Vorstehende sehen es wie MAI: Zirkelschluß,
Verweigerung der Faktenübrprüfung, anhaltende juristische Wirkung
- Zäsur . Dennoch: wir sind einsame Rufer.
Hier
die juristische Abrechnung mit dem "Tornado-Urteil"
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